Kindsvater will nicht, dass ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe?

Hallo, ich hab mal eine ganz wichtige Frage…und zwar will der Vater von meinem Kind das halbe Sorgerecht und will auch nicht das ich das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht habe..obwohl das Kind bei MIR lebt. Und er sich kaum meldet und ihn bis jetzt auch erst 4 mal gesehen hat seit der Geburt. (Er ist jetzt knapp 3 Monate)
Dazu kommt, dass er jetzt einen Vaterschaftstest bestellt hat auf einmal, obwohl er weiß das es sein Kind ist, sonst hätte er sich den Namen von unserem Kind ja nicht tätowieren lassen🤦🏼‍♀️Und wenn der Test positiv ist will er Unterhalt zahlen, sagt er…zusätzlich will er, dass er mit meinem Sohn alleine sein kann/weg kann obwohl er keinerlei Bindung zu ihm hat, ich stille, und ich noch das alleinige Sorgerecht habe und er nicht mal die Vaterschaft anerkannt hat..
Jetzt meine Frage, was kann ich tun? Bekomme/behalte ich das Aufenthaltbestimmungsrecht wenigstens? Will ihm durch die ganzen Sachen ja schon ungern das halbe Sorgerecht geben, da er ja die letzten Monate auch kaum Interesse hatte..aber da kann ich ja leider nichts gegen machen..

Vielen Dank im Voraus an alle…🙏🏽✨

13

Schicke eine Mail ans Jugendamt. Die kommt an und wird beantwortet.

Aber:

1. Ohne Anerkennung der Vaterschaft kein Sorgerecht
2. Dokumentiere bitte ALLE negativen Punkte mit Datum und Uhrzeit! WhatsApp Screenshots!!!



Schreibe mir hier gerne eine PN.
Ich bin Sozialarbeiterin. Mittlerweile in der Schulsozialarbeit, aber habe lange im Frauenhaus gearbeitet und kann dir bestimmt die ein oder andere Frage beantwortet bzw dir beim Kontakt zum Jugendamt behilflich sein.

Liebe Grüße

1

Bitte wende dich ans JA oder einen Anwalt

2

Das Problem ist beim JA geht seit Wochen keiner ran und für ein Anwalt hab ich kein Geld…

10

Dann beantrage Prozesskostenbeihilfe.

weitere Kommentare laden
3

1. gibt es kein halbes Sorgerecht

2. er kann natürlich das gemeinsame einklagen und dieses beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

3. das ABR behältst du natürlich, aber ihr habt es gemeinsam.

4. es ist nicht dein Sohn sondern euer Sohn

5. für alles, was er fordert muss er selbstverständlich erst einmal die Vaterschaft anerkennen!

4

Hallo Vanessa,


so lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat er keinerlei Rechte am Kind.

Ich würde auch einen Vaterschaftstest den er sich besorgt hat nicht zustimmen. Wenn er einen Vaterschaftstest möchte, sollte dieser Test übers Jugendamt laufen. Solltest du beim JA niemand erreichen würde ich einen Brief per Einschreiben schicken oder noch besser du gehst persönlich zum JA und bittest dort um einen Termin.

Unter gewissen Umständen kannst du die einen Beratungsschein holen und dich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn ich richtig liege kostet dieser Schein ca 20 Euro.

MfG blaue-Rose

6

Dankeschön🙏🏽weißt du wo ich so einen Schein bekomme?

8

Beim Gericht, oder Anwalt. Ich würde aber erst mal versuchen einen Termin beim JA zu bekommen.

weitere Kommentare laden
5

Solange er nicht die Vaterschaftsannerkenung unterschrieben hat, hat er keinerlei Rechte.
Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast nur du allein. Da dein Kind von Anfang an bei dir lebt.

7

Aber er will ja dann sobald der Test positiv ist, die Vaterschaft anerkennen…

11

Du musst einem Vaterschaftstest nicht zustimmen.
Will er unbedingt einen machen, soll er übers Gericht gehen und es einklagen.

weiteren Kommentar laden
26

Ich finde die Grundhaltung vieler hier echt zum Erbrechen.

Hier wird geraten der Vaterschaftsanerkennung einfach im Wege zu stehen, Gericht hinzuziehen usw. Warum? Hier haben 2 Menschen ein Kind gezeugt und dieser Vater ist der Vater und es ist unmöglich hier solche Machtkämpfe aufzumachen....von Beginn an. Blöd, wenn so vielen Menschen in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt einfällt "oh...eigentlich ist er ein ganz fieser Mensch, nie im Leben soll er was mit dem Kind zu tun haben und Rechte haben..." (zahlen dürfen die meisten)...ganz ehrlich...das sind zu 95% Machtkämpfe auf der Beziehungsebene. Diese ganzen ultra krass gefährdenden Elternteile, die existieren nur in den Köpfen des jeweils anderen Elternteils. Es ist echt zum Kotzen, wie diese Machtspiele unter dem Deckmantel "ich will nur das Beste für mein Kind" geführt werden. Diese Kinder leiden von klein auf und sie erlangen wirklich Schäden.. Eltern sollten gefälligst das Minimum an Verantwortung übernehmen und das ist den andren Elternteil zu akzeptieren und die Beziehung zuzulassen und sich selbst zu reflektieren und mit den eigene angetriggerten Gefühlen umgehen lernen. Dass eben nicht Panik geschoben wird, weil der andere Elternteil Umgang und ein Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will...sondern dass die Eltern checken "aha da habe ICH ein Problem..Kind geh zum Papa und ich kümmere mich um mein Problem". DAS ist zum Wohle des Kindes.
Ich glaube dieser Punkt wird der Grund sein, warum ich irgendwann meinen Job hinschmeiß und was anderes mach...weil das ist echt nicht auszuhalten. Die unreflektierten Beziehungs-/Machkämpfe der Eltern unter dem Deckmantel "Kindeswohl", welches sie eigentlich selbst gefährden.

27

Nein. Es gibt durchaus Elternteile, die die Kinder subtil demütigen und damit auf lange Sicht schädigen.
Das erkennt der andere Elternteil oft, aber dem, der sein Kind schützen möchte, sind in feinster Täter-Opfer-Umkehr die Hände gebunden.

Dies ist nicht unbedingt auf den oben genannten Fall bezogen, sondern eine allgemein gehaltene Aussage.

28

Ich arbeite im Jugendamt. Du brauchst mir nicht erzählen, dass es diese Eltern gibt. Aber es gibt hier gerade keine Anhaltpunkte und dennoch würden einige raten "na dann verweigere die Anerkennung als Vater und lass es direkt eskalieren".

weitere Kommentare laden
36

Wenn der Vater berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hat, ist es egal, was du davon hältst. Du steckst ja nicht in seinem Kopf und siehst, was da an Kopfkino läuft. Schon nach dem zu urteilen, was du hier schreibst, sollte klar sein, dass es bei euch nicht rund läuft.

Grundsätzlich darf er auf einem Vaterschaftstest bestehen, wenn er Zweifel an seiner Vaterschaft hat. Das wird ihm auch nicht negativ ausgelegt. Du kannst das nun einfach oder schwer machen. Entweder er zerrt dich vor Gericht und es wird für ihn teuer und es dauert eine halbe Ewigkeit oder ihr einigt euch auf einen privaten, sehr viel preiswerteren Vaterschaftstest. Das Ergebnis ist schnell da. Du kennst das Ergebnis bereits und damit kannst du also schnell mit einer Unterhaltsregelung rechnen.

Bevor es zu einer Unterhaltsregelung kommt, wird er natürlich als Vater eingetragen. Er hat ja jetzt schon gesagt, dass er seine Vaterrolle ernst nehmen wird und das Sorgerecht haben will.

Das ABR wirst du immer behalten … nur hat er es dann eben auch. Das bedeutet im Klartext: Keine Entscheidung ohne seine Zustimmung.

41

Das mit dem ABR stimmt nicht so ganz. Grundlegend hat man mit gemeinsamem Sorgerecht auch gemeinsames ABR. Sobald aber einer der Beteiligten etwas dagegen hat und das alleinige ABR beantragt, muss das Gericht entscheiden. Es kann dann meines Wissens nicht entscheiden, dass das gemeinsame ABR bleibt, es wird dann zwingend einer Partei zugesprochen. Das kann dann so sein, dass zwar gemeinsames Sorgerecht besteht, aber das ABR nur bei der Mutter oder auch nur beim Vater liegt.