KV kann denn Unterhalt nicht mehr voll zahlen, was nun ?

Hallo ihr.
Ich habe ein Anliegen und bräuchte euren Rat.
Ein paar Infos vorweg:
Ich habe eine 8 jährige Tochter.
Bin Alleinerziehend ([alleiniges Sorgerecht)und kümmer mich um alles
Der KV wohnt 300km weiter weg und zahlt zZ den Mindesunterhalt 251 Euro. Für mich ist das okay .
Seit diesem Jahr ist der Kindesunterhalt wieder gestiegen. Und er müsste 50 Euro mehr zahlen .
Ich bekomme zZ auch Kinderzuschlag und die brauchen immer den nachweis über den Unterhalt .

KV sagte mir nun das er sich das eig nicht leisten kann .
Was ist denn nun der nächste Schritt bzw was für Möglichkeiten haben wir nun ?
Was genau er verdient etc weiß ich nicht .

Muss ich mich dann beim JA melden und das angeben und die schreiben ihn an um sein Einkommen einzusehen ?
Sodass evtl er das bisherige zahlt und JA ergänzt den Rest ?

LG Panda-Mama

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Ja du musst das über das Jugendamt dann klären lassen, ob er es wirklich nicht zahlen kann. Wenn er nicht zahlt einfach so, dann gibt es auch unterhaltsvorschuss und dann wird es sich von ihm wieder geholt. Du hast keine Nachteile von irgendwas.

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Du kannst beim Jugendamt kostenlos eine Beistandschaft einrichten lassen und der Vater wird dann zur Offenlegung seines Einkommens aufgefordert. Danach wird der Unterhalt berechnet. Je nach Situation (andere Kinder) kann auch weniger herauskommen.

Wenn er gesund ist und keine anderen Unterhaltsverpflichtungen hat, kann er auch zu einem Nebenjob aufgefordert werden.

Wenn der Unterhaltsbetrag niedriger ist als das UVG, bekommst du einen Teil vom Jugendamt dazu, ansonsten leider nicht.

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Hallo,

der Mindestunterhalt für deine Tochter lag letztes Jahr bei 377,00 €
dieses Jahr liegt er bei 426,00 €.

Der Vater hat also mit Sicherheit keinen Mindestunterhalt bisweilen gezahlt.

Bitte geh zum JA und eröffne eine Beistandschaft. Das ist mit den Daten über Dich, dein Kind und den Vater getan. Den Rest übernimmt dann das JA:

Der Vater wird angeschrieben, muss seine Einkünfte offenlegen und dann wird seine Unterhaltspflicht berechnet.
Diesem Auskunftsanspruch kann er sich nicht entziehen, weil der Beistand dieses Recht für dein Kind wahrnimmt. Notfalls würde er vor Gericht unterliegen oder es kommt zum vereinfachten Verfahren.
Kommt dabei dann heraus, dass der Vater tatsächlich nicht leistungsfähig wäre, gibt es immer noch die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Aktuell liegt der für deine Tochter bei 301,00 €.

Egal wie man das dreht, als Mutter bist du auf eine halbwegs verlässliche Finanzdisposition für dein Kind angewiesen.

VG
Daniel