Umgangsrecht bei gewalttätigen Erzeuger

Hallo,
meine Kinder haben seit 1 1/2 Jahre ihren Erzeuger nicht mehr gesehen. Mehrere Kontaktversuche sind gescheitert, er hatte plötzlich nie Zeit wenn ich irgendwelche Vorschläge an Termine gemacht habe.
Der älteste war in der Psychiatrie, da er gegen ihn handgreiflich und zum Schluss hat er auf ihn eingetreten (war auch ein mit Trennungsgrund für mich) geworden ist und von den Worten her seelisch fertig gemacht hat.
Die zwei Kleinen sind im Kindergartenalter und sehen als männliche Bezugsperson meinen Lebensgefährten.

Nun muss ich vors Gericht, da er das Umgangsrecht einklagt für ALLE Kinder!
Ich bin sprachlos nach 1 1/2 Jahre.

Die Kleinen werden ihn nicht mehr kennen und er ist eine Gefahr.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? Wie ging es aus?
Bin echt fertig und hoffe, dass er die Kinder nicht wiederbekommt.

Danke schon mal fürs lesen.

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Hey!

Du kannst dich an den weißen Ring wenden oder auch an den Kinderschutzbund.
Hat dein Großer noch einen Therapeuten? Dann wäre der auch eine Anlaufstelle. Ich würde mit dem Therapeuten besprechen, was er von Umgängen hält und ihn um ein Gutachten bitten, das du zum Prozess einreichst.

Such dir einen Anwalt und lass dich zum Thema Kontakt- und Näherungsverbot beraten.
Hast du seine Taten damals angezeigt?

Liebe Grüße
Schoko

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Ich kenne mich da wirklich nicht aus und nur von hören sagen durch Bekannte.

Der Vater hatte auch Umgangsrecht bekommen, ABER nie allein.. es war immer eine Begleitperson dabei eben wegen Handgreiflichkeiten.

Dies ging lange so bis er seine Therapie soweit "fertig" war und das hatte einige Zeit in Anspruch genommen.
(Keine Ahnung wie lang das dann ging)

Denke das wird auch bei dir maximal sein.. begleitendes Umgangsrecht wenn überhaupt. Würde niemals die Kinder allein hingeben wollen und denke das wird der Richter auch so sehen.
Kannst ja vieles vorlegen was geschehen ist.

Leider ist es da auch egal wie lang kein Umgang gepflegt wurde.

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Hallo Du, ich kann dir leider keine Erfahrungswerte mitgeben, nur mein Mitgefühl. Ich habe zum Glück "nur" mit einem desinteressierten Vater zu tun, nicht mit einem gewalttätigen.

Hast du Hilfe eines guten Anwalts?

Ich schicke dir hier einen Link zu einer Sendung. Mir hat diese insofern Mut gemacht, dass ich sehen konnte, dass es ins Bewusstsein rückt, wie mit Müttern und Kindern umgegangen wird und dass selbst angesehene Forscher Alarm im Sinne der Kinder schlagen.

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/maengel-im-familienrecht-102.html

https://www.juraforum.de/lexikon/psychische-gewalt#wie-kann-man-als-opfer-psychische-gewalt-nachweisen


https://taz.de/Studie-ueber-Trennungspolitik/!5843117/

Vielleicht helfen dir diese Links, Argumente aus Sicht der Kinder zu bringen.

Wichtig wird sicherlich auch alles, was hinsichtlich der Gewalt des Vater dokumentiert wird.

Ich wünsche dir viel Kraft!

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Das klingt ja echt übel. Ich kann dir nur kurz meine Situation schildern. Bei meinem Exmann wurden Ende 2021 Kinderpornografiesche Filme und Bilder auf dem pc gefunden. Wir sind daraufhin im Januar 2022 direkt ausgezogen und waren im März 2022 das erste mal vor dem Familiengericht. Er möchte gerne das wechselmodell und ich hätte am liebsten, dass er garkeinen Kontakt mit den beiden Kindern hat. Sind beide jetzt 5 Jahre. Es besteht der Verdacht auf kindeswohlgefährdung. Ähnlich wie bei dir. Seit märz2022 darf er die Kinder nur noch einmal pro Woche unter Aufsicht sehen. Es wurden bereits 2 Gutachten erstellt. Ein richtiges Urteil gibt es bis heute nicht. Momentan soll ein forensischer Psychiater sich ihm mal ansehen. Wurde vom Richter so festgelegt. Wir ziehen jetzt bald 20 km weiter. Das wurde vom Gericht genehmigt. Somit ist auch sein wechselmodel gestorben. Lt Jugendamt hättet das eh nie bekommen. Du siehst also, so lange es den Kindern bei dir gutgeht, dauert das alles ewig. Stell dich darauf ein, dass du erstmal einen Besuch von einem Gutachter gekommst, der dich und die Kinder befragt. Brauchst du aber keine Angst haben. Auf jeden Fall bekommt er nicht so einfach seine Kinder alleine wieder. Könnt ihr das mit der Gewalt beweisen? Würde das Kind das auch vor Gericht aussagen?

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Puh, was für ein Alptraum!

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Darf ich fragen, warum du erst versucht hast Kontakt herzustellen? Und jetzt soll keiner stattfinden?

Und wie alt sind die Kinder?

Bearbeitet von ERE-Katha333
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Nein!!!!! Ich bin da UNSCHULDIG.
Ich war glücklich mit meinen Kindern, dass ich sie so einem Tyrann nicht aussetzen muss!

Immerhin war 1 1/2 Jahre Funkstille, weder Geburtstag noch Weihnachten kam was von ihm.

Mein Sohn hat Ende letztes Jahr erst die Psychiatrie verlassen und sind gerade auf der Suche nach einem Psychologen.

Das UMGANGSRECHT hat ER eingeklagt.

Ich wollte sowas niemals haben 😔

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"Mehrere Kontaktversuche sind gescheitert, er hatte plötzlich nie Zeit wenn ich irgendwelche Vorschläge an Termine gemacht habe."

Das ist der Absatz aus dem man folgern kann, dass du zunächst versucht hast, Umgang zu pflegen.
Das scheint ein Widerspruch zu dem, was du später schreibst.

Bitte nimm dir einen Anwalt und besprich das. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, dürfen deine Aussagen keinen Widerspruch aufweisen. Sonst wird am Ende an deiner Glaubwürdigkeit gezweifelt, was die Position des Erzeugers stärken würde.

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Weshalb wolltest du erst einen Umgang anregen? Bei so einem Vorfall hätte ich eine Anzeige gemacht, du hast ja durch den Psychiatrie- Aufenthalt bestimmt auch Zeugen - oder? Sieht komisch aus, dass du erst Kontakt wolltest und jetzt Angst um die Kinder hast. Dafür solltest du noch eine logische Begründung finden. Als Richter hätte ich sonst zu dir gesagt, dass die Gründe für die Psychiatrie ja sicher nicht in den Handlungen des Vater begründet waren, sonst hättest du ja schließlich keinen Umgang gewollt für dein traumatisiertes Kind.

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Aus gesetzlicher Sicht hat sie (leider) Wohlverhaltenspflicht und muss den Umgang fördern. Anderenfalls läuft sie selbst Gefahr als bidungsintolerant zu gelten (obwohl dieses Konzept umstritten ist). Umgang darf nur richterlich ausgesetzt werden.

Insofern hat die TE mein Mitgefühl. Sie steckt in einer Zwickmühle. Die muss gesetzlich Umgang gewähren, aber möchte zu Recht(!) ihre Kinder schützen.

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Da hast du recht, allerdings hätte man auch da auf den Gewaltaspekt hinweisen können und auf begleitetem Umgang bestehen. Das hätte ich dem Kindsvater so mitgeteilt, damit ich als grundsätzlich bereit gelte und der Vorfall präsent bleibt.

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Rein als Verständnisfrage, da man den Satz etwas missverständlich aufnehmen kann. Der Erwachsene hat das Kind getreten oder das Kind den Erwachsenen?

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Der Erzeuger das Kind.

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Oh krass.

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