Unerlaubtes Videomaterial als Beweis nutzbar?

Hallo,
der Vater der Kinder ist ein cholerischer und aggressiver Mensch.
Um dies zu Beweisen kann ich ihn versuchen heimlich aufzunehmen.

Kann ich ihn heimlich aufnehmen und sowas beim Jugendamt oder Gericht abspielen?

Hat da jemand Erfahrung?

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Hey!

Willst du einen Ausbruch filmen?
Es würde dir ja vermutlich nur etwas bringen, wenn der kv das Kind so angeht. Wenn er dich cholerisch anschreit, hat es mit dem Kind nichts zu tun.
Kann sein, dass es im Jugendamt nicht gut ankäme. Bevor ich sowas vor Gericht bringen würde, würde ich es mit dem Anwalt besprechen.

Liebe Grüße
Schoko

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Wie er gegen die Kinder geht und sie unter der Gürtellinie betitelt.

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Das würde ich mit der Sachbearbeitung im Jugendamt absprechen.

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Kannst und darfst du nicht. Das Gericht würde sich das noch nicht einmal anschauen dürfen.
Du darfst keine Person gegen ihren Willen und gegen ihr Wissen mit einem bestimmten Zweck aufnehmen - weder Video, noch Foto. Damit machst du dich nur strafbar.

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Wie soll man dann was beweisen können?
Er hat zwei Gesichter :(

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Leider muss ich Ihr gerade recht geben, dir ist es nicht gestattet andere Menschen zu fotografieren, zu filmen, geschweige denn ein Gespräch aufzunehmen. So leid es mir für Dich tut, das unterstützt vll die Glaubwürdigkeit bei Bekannten & Familie aber darf anderweitig nicht verwendet werden.

Beweise sind lediglich nur Zeugen. 🥴😔
Vll mal die Nachbarn ansprechen ob sie solche einen Ausbruch mal nur gehört haben? Das würde dir enorm helfen. Aber auch da sag ich dir aus Erfahrung, wollen sich alle einfach nicht einmischen. 😔


Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg 🍀 & vorallem viel viel Kraft ❤️


Wie die meisten schon geschrieben haben, erst der Weg zum Jugendamt. Wenn Du merkst du sprichst gegen Wände dann zum Anwalt ❤️ 🫶🏻

Meine Daumen sind gedrückt !

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Ich würde sagen, es kommt drauf an in welcher Situation/Umgebung du das vor hast. Ein kleines Kameraüberwachung Schildchen an Tür oder im Flur. In der Wohnung versteckte Kameras. Da sollte alles in trockenen Tüchern sein. Die Frage ist, ob er das Schild beachten würde und dann anders handelt und/oder ob er deine Wohnung überhaupt betritt. Ansonsten ginge es natürlich in videoüberwachten Läden/Bereichen, aber da würdest du nur an das Material kommen, wenn er sich strafbar macht und du die Polizei einschaltest.
Jede Form der geheimen Aufzeichnung, ohne Zustimmung, ist nicht erlaubt und wäre auch nicht vor Gericht zulässig.

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Sehe ich genau so. Es gibt Klingeln von bspw Ring. Dazu wird dann immer so ein Mini Aufkleber geliefert, auf dem über die Überwachung informiert wird. Wenn er also klingelt, ist es seine Entscheidung. Wenn du dann noch eine Ringkamera im Wohnzimmer hast... zum Einbruchsschutz. Steht dann ja alles am Briefkasten.
Ring speichert die Aufnahmen auch, wenn du das Abo abschließt.

Bearbeitet von schokofrosch
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Da du schon davon schreibst dass es vor Gericht anerkannt wird, bist du doch bestimmt schon bei einem Anwalt. Das solltest du unbedingt mit ihm besprechen, denn du weißt ja nicht was seine Strategie ist.

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Im späteren Verlauf…. Bzgl Gericht oder Ähnliches meine ich damit!
Ich muss ihn ja irgendwie jemandem zeigen, dass ich Angst habe die Kinder solch einem zu geben.

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Du fängst aber an der falschen Stelle an. Fang von vorne an. Erster Schritt ist das Jugendamt. Warst du da? Hast du mit denen gesprochen? Vielleicht raten sie schon dazu dass er nur begleiteten Umgang bekommt und die Sache ist erledigt. Hast du dich überhaupt schon getrennt? Warst du schon bei einer Beratungsstelle? Das Gericht ist der aller aller letzte weg den man erst gehen muss wenn alles andere gescheitert ist.

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Hatte dieses Thema mit einem Polizisten diskutiert.
Ja, der Vater deiner Kinder kann gegen dich vorgehen aber in "meinem Fall" ging es um häuslicher Gewalt und Morddrohungen und da war es angebracht.
Dies auf Band und er bekommt erstmal die nächsten Monate ein Betretungs-/Annäherungsverbot. Soll er dich doch dann klagen wegen der Aufnahme. Wenn er es durchbekommt, wird die Strafe ein Witz verglichen mit dem, was du dir und deinen Kindern erspart hast.

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Vielen Dank. Dies baut mich etwas auf 🙏🏼

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Die offizielle Antwort ist die: Nein, darfst du nicht und der Richter darf darauf auch nicht sein Urteil Fällen.

Aber, ganz ehrlich, Richter sind auch nur Menschen. Er wird schon andere Gründe finden den Typen von den Kindern fern zu halten. Selbst wenn er die Aufnahme nicht für die Urteilsverkündung verwenden darf, sieht er dort das "wahre" Gesicht und kann das entsprechend Werten. Klar, dein Ex kann (und wird vermutlich) dich wegen der Videoaufnahmen verklagen. Aber ist das nicht ein deutlich geringeres Übel als die Gefährdung deiner Kinder?

Davon abgesehen darfst du mit Ankündigung in deiner eigenen Wohnung/Grundstück jederzeit Filmen. Wenn er deine Wohnung betritt wo irgendwo ein Schild hing dass ne Kamera an ist und dann rumbrüllt, darfst du diese Aufnahmen verwenden.

Meine Mutter ist Fachanwältin für Familienrecht und du glaubst gar nicht, wie viele Fälle die mit Privatdetektiven und Fotos und Videos und Kameras hat mit Beweisen die theoretisch nicht verwendet werden dürfen, faktisch aber eben doch.

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Du darfst Aufnahmen fertigen für deine privaten Zwecke. Heißt, du kannst dann angeben, dass es derartige Beweisaufnahmen gibt. AUF ANTRAG dürfen diese Aufnahmen genutzt werden. Es geht immer darum, ob diese Aufnahmen Dritten zugänglich gemacht werden. Solange du sie unter Verschluss hältst, ist es erlaubt.

Es gibt auch entsprechende Stalking-Apps, die auf Knopfdruck aufnehmen.

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Ich würde zusehen, dass ich telefoniere, wenn er so ausrastet. Freundin. Nachbarn.... irgendjemand der am.anderen Ende einfach stillt zuhört. Telefon ablegen. Und er wird sich um Kopf und Kragen reden.

Telefonieren ist ja schließlich nicht verboten 🤷‍♀️ und du hättest Zeugen.