Beistandschaft für ein Kind beenden

Hallo,

ich habe eine kurze Frage, vllt. kann mir diese ja jemand beantworten. Wenn möglich evtl. sogar mit Quellenangabe. Gegoogelt habe ich selber schon, aber ich werde leider nicht fündig.

Wenn man eine Beistandschaft für 2 Kinder hat (von unterschiedlichen Vätern, falls das relevant sein solltei), kann man dann die Beistandschaft für Kind 1 beenden und für Kind 2 läuft die Beistandschaft dann ganz normal weiter?
Eine Freundin sagt nein, die Beistandschaft wäre dann für alle Kinder (auch wenn sie von verschiedenen Vätern sind) beendet. Ich bin da anderer Meinung.

Kennt sich damit jemand aus?

Herzlichen Dank vorab.

Liebe Grüße

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Hallo Leomina

Ich habe 2 Kinder und bin mit dem dritten schwanger.

Nr.1 hat einen anderen Papa als Nr.2 und Nr.3 .
Wir haben nach der Trennung vor 12 Jahren einen gemeinsamen Termin Beim JA gehabt und dort wurde dann die Beistandschaft eingerichtet. Er fühlte sich damit sicherer. Er zahlt auch direkt an die Kommune und von dort kommt das Geld zu mir.

Für Kind Nr.2 und Nr.3 habe ich keine gehabt. Bis Oktober. Da ist der Vater völlig aus dem Ruder gelaufen. Eine Trennung war unausweichlich. Nagt noch immer an mir. Jetzt hat er den Unterhalt an seinem und meinem Einkommen berechnet, kam auf etwas über 300,-. Er glaubt mir nicht, dass mein Gehalt irrelevant ist ( ich verdiene ca die Hälfte von ihm ). Ich habe keine Lust über Unterhalt zu streiten und habe eine Beistandschaft eingerichtet.

Obwohl die letzten Beiden den gleichen Vater haben, hätte ich auch da für nur ein Kind die Beistandschaft einrichten können. ...

Ich würde einfach die zuständige Sachbearbeiterin anrufen und den Sachverhalt darlegen. Wenn ihr euch grün seid, ist es natürlich nett, wenn es ohne äußere Hilfe läuft. Ich für mich finde es entspannt einen dynamischen Titel zu haben. Wenn erhöht wird bin nicht ich die geldgierige Ex, die immer mehr Kohle fordert. ...

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Grüß Dich,

da hat deine Freundin dir etwas falsches erzählt.

Du kannst eine Beistandschaft einzeln eröffnen und beenden. Die Beistandschaften sind völlig losgelöst voneinander.
Du kannst für 2 Kinder mit gleichem Vater auch nur für ein Kind eine Beistandschaft eröffnen, wenn du das willst. Das ergibt in der Praxis nicht unbedingt viel Sinn, aber möglich ist es :)

Quelle dafür sind die Paragrafen 1712 fort folgend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

§ 1714 Eintritt der Beistandschaft
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.
---> Jetzt ist das Jugendamt an Bord.

§ 1715 Beendigung der Beistandschaft
(1) Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend.
---> Jetzt ist das Jugendamt nicht mehr an Bord.

Das JA bzw. der Beistand hat keinen Einfluss auf diese Eröffnung oder Beendigung einer Beistandschaft. Das entscheidest rein du selbst durch den jeweiligen Antrag. Es gibt Fälle, wo die Beistandschaft kraft Gesetzes/wegen Wegfalls der Voraussetzungen endet.

Aber in deinem Fall gilt: Du kannst für das eine Kind eine BS laufen lassen und für das andere nicht, wenn du es so möchtest. Das ist allein dir überlassen.