Ordnungsgeldantrag wg. Umgangsvereinbarung

Liebe Community,

ich habe eine wichtige Frage, vielleicht hat jemand ähnliches erlebt:

Es besteht mit dem KV eine gerichtliche Umgangsregelung. Hintergründe dieses Tatsache sind: sporadischer Kontakt über mehr als 8 Jahren.

Mittlerweile ist das Kind 11 und möchte den Vater regelmäßig sehen. D.h. keine weiteren Enttäuschungen mehr, wenn der KV immer und immer wieder spontan absagt, da dies ja lt. Beschluss nicht mehr sein darf/sollte.

Allerdings scheißt der KV auf den gerichtlichen Beschluss und holt sein Kind nicht selbst ab. Im Beschluss steht, dass er ihn holen und bringen muss. Das Kind ist maßlos enttäuscht, wenn immer wer anderes vor der Türe steht (Oma, Opa, Schwiegermutter usw). Ebenso werden Umgangswochenenden immer wieder mit einer irrsinnigen Begründung abgesagt (Mutter krank, Bruder krank usw) allerdings hat das in meinen Augen nichts mit SEINEM Umgang zu tun. Zumal diese Personen auch nicht mit im Haus leben. Jetzt wird abgesagt, da seine Freundin ein Baby gekriegt hat und sich diese im Wochenbett befindet. Auch an den Umgangswochenenden kümmern sich alle anderen um das Kind, nur selten er selbst.
Ebenso schiebt er die Uhrzeiten wie er sie möchte. Dann bringt er das Kind später oder früher. Ob das für mich passt oder nicht, spielt keine Rolle. Ich muss mich jedesmal danach richten wie es ihn spontan einfällt.

Das ist nur ein kleiner Teil davon, was alles war.
All das Reden bewirkt gar nichts. Und trotz diesem Beschluss verstößt er ja dagegen.

Aufgrunddessen habe ich über den Anwalt einen Ordnungsgeldantrag gestellt.


Habt ihr hierzu Erfahrungen? Kann ihn ein Ordnungsgeld aufgebrummt werden? Sinn dahinter ist es, dass er sein Umgangsrecht nicht als "Lust-und-Laune" Spielchen wahr nimmt, denn das Kind leidet massiv darunter. Er möchte Zeit mit seinem Vater aber dieser hält es nicht ein bzw kümmert sich nicht.

Für was ist dieser richterliche Beschluss, wenn der KV trotzdem machen kann was er will und nichts vollstreckt wird?

Ich freue mich über jede Nachricht und jede Meinung.

PS: Jugendamt ist und wahr die 8 Jahre zuvor kein Hilfe, da er sich da natürlich auch nicht daran gehalten hat. Der KV ist vor Gericht natürlich einsichtig gewesen und gab zu, dass so lange vernachlässigt zu haben aber er will sein Kind sehen und den Umgang wahrnehmen. Vor anderen gibt er sich als einsichtig und zeigt Interesse. Leider ist dies im wahren Leben nicht so. Er hätte vor Gericht die Möglichkeit gehabt, zu sagen, dass er keinen Kontakt möchte.

Bearbeitet von Vanilla028
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Und du meinst durch das Ordnungsgeldverfahren wird das besser?

Ich denke er möchte den regelmäßigen Kontakt mit seinem Erstgeborenen nicht festlegen. Ihm scheint sporadischer Kontakt zu ihm völlig zu reichen.

Du und euer Sohn habt andere Vorstellungen und Wünsche bzgl des Umganges. Du wirst aber durch Zwang /Druck eure Wünsche durchsetzen können.

Ich denke durch solche Handlungen wird Widerstand aufgebaut Jungs der der am wenigsten profitiert ist euer Sohn.

Wenn euer Sohn zu Oma, Opa, Onkel, Tante ein gutes Verhältnis hat, dann würde ich es so hinnehmen. So hat er eine schöne Zeit mit der väterlichen Familie.

Mach dir nicht so einen Ärger daraus.
Genießt die Zeit zusammen.
Alles Liebe für euch!

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Vielen lieben Dank für deine Antwort. Unser Kind leidet massiv unter der "indirekten Ablehnung" des Vaters. Dieser sporadische Umgang tut leider keiner Kinderseele gut. Zumindest nicht unseren. Ich finde ein Vater sollte sich anständig kümmern - oder es sein lassen. Alles zwischendrin ist in meinen Augen nicht für das Kindeswohl fördernd. Ich verstehe hier unseren Rechtsstaat leider gar nicht. Das Kind muss gezwungen werden für den Umgang - die Mutter ebenso. Aber der Vater? Der kann machen was er will. Und wenn er nach paar Jahren wieder angeschissen kommt, wird erwartet, dass das Kind springt. Wirklich traurig.

"Ich denke er möchte den regelmäßigen Kontakt mit seinem Erstgeborenen nicht festlegen" - dann hätte er dies beim gerichtlichen Beschluss bereits äußern können.

Mit diesen Antrag möchte ich ihn nochmal aufzeigen, wie wichtig unseren Sohn der Umgang ist. Sieht er das nicht als Priorität, hoffe ich, dass er dies endlich public macht.

Sowas sollte kein Kind erleben müssen.

Bearbeitet von Vanilla028
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Ich gebe dir völlig Recht was ein Vater eigentlich tun müsste. Mir zerreißt es jedes Mal das Herz, wenn ich solche Geschichten höre.

Aber ich muss meiner Vorrednerin auch Recht geben. Es hat glaube ich keinen Sinn das über das Ordnungsamt durch zu boxen. Das führt zu mehr Druck und damit wohl zu mehr Ablehnung durch den Vater. Der Vater klingt nicht danach als hätte er Interesse an seinem ersten Sohn. Das ist ganz ganz fürchterlich, aber eben nicht zu ändern. DU kannst es nicht ändern und dein Sohn auch nicht.

Aber natürlich kannst du deinem Sohn helfen. Du kannst da sein, alle geben um sein Selbstbewusstsein zu stärken und ihm vor allem versuchen professionelle Hilfe zu suchen. Vielleicht schafft er irgendwann den Ansprung von seinem Vater.

Ich wünsche dir und vor allem deinem Sohn viel Kraft und vielleicht kommt ja noch mal so jemand wie eine liebevolle Vaterfigur in sein Leben. Das wünsche ich ihm wirklich sehr!

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Hallo,
es ist zwar möglich den Umgang mit einem Zwangsgeld zu belegen, aber nicht so, wie du das willst.
Es ist durchaus das Recht des Vaters zu bestimmen, wer das Kind während seines Umgangs betreut. Er muss das keineswegs selbst tun.

Mein Cousin hat bei Gericht den Umgang festlegen und mit Zwangsgeld versehen lassen. Der Grund dahinter war einfach, dass die Mutter des Kindes mit ihrem neuen Mann ein neues Kind bekommen hat und dann konsequent das Kind dem Vater entzogen hat. Der Umgang wurde ohnehin gestrichen, aber es war auch nicht möglich das Kind mal kurz zu sehen oder telefonisch zu sprechen. Auch ein Foto wurde nicht geschickt. Geschenke des Vaters zum Geburtstag, Weihnachten,… kamen ungeöffnet zurück. Ehe das Ganze vor Gericht verhandelt wurde, hatte das Kind seinen leiblichen Vater vergessen (vor dem neuen Mann gab es einen erweiterten Umgang). Das Gericht belegte daraufhin den Umgang mit Zwangsgeld (übrigens für beide Elternteile). Da der Vater „in Vergessenheit“ geraten war, ordnete das Gericht außerdem an, dass der Umgang zunächst ohne weitere Personen stattzufinden hat. Anfangs hat das Kind den Umgang gehasst. Aber nach dem 2./3. Umgang klappte das Ganze. Nach einigen Monaten durften natürlich auch Familienmitglieder des Vaters beim Umgang dabei sein.

Bearbeitet von kati543
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Erstmal vielen Dank für deine Nachricht. Ich glaube du hast in meinem Post etwas missverstanden:

Es wurde im Beschluss genau festgelegt, wer das Kind zu holen und zu bringen hat. Also kann theoretisch bei jeder Abweichung vollstreckt werden. Aber deswegen wurde dieser Weg nicht gegangen. Es geht darum, dass Termine immer wieder kurzfristig abgesagt werden oder er selbst den Umgang nicht wahrnimmt.

Ich möchte eben KEINE Entfremdung. Und ich bin auch keine Mutter, die dem Vater jemals das Kind vorenthalten würde. Aber für was hat man dann einen gerichtlichen Beschluss? Wenn es unterm Strich eh nichts bringt?
All die Fälle von denen ich lese, sind immer die aus der Sicht des Vaters, dass er das Kind nicht sehen und/oder kontaktieren darf usw. Das ist hier nie der Fall gewesen. Aber wenn man als Mutter das natürlich so macht, bekommt man eine Strafe. Wieso dann der Kindsvater nicht? Der die Kinderseele kaputt macht mit seiner Ignoranz. Würde unser Sohn ihn nicht sehen wollen, wäre das Thema für mich erledigt, dann bräuchte er ihn auch nicht abholen. Aber da er sich vor Gericht als äußerst einsichtig und tollen liebenden Vater gibt, der ja angeblich sein Kind sehen will, aber dann im "echten" Leben gar keinen Bock darauf hat.

Das Kind leidet. Das ist der Punkt. Und wer mit purer Absicht so handelt/umgeht - obwohl ihn das bekannt ist - sollte eine Strafe bekommen (um vielleicht somit zu realisieren, dass dies nicht in Ordnung ist) oder das Umgangsrecht "entzogen" werden.

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Du verstehst nicht. Wenn im Urteil steht, wer das Kind zu holen hat, dann darf derjenige auch dazu jemanden beauftragen. Wenn das nicht der Fall ist, muss das explizit im Urteil drin stehen und ausgeschlossen sein. Das war eben bei meinem Cousin der Fall. Daher habe ich dir das Beispiel genannt. Das stand aber eben im Urteil wirklich so drin. Da stand nicht nur, dass der Vater das Kind abzuholen und zu bringen hat an den Tagen um die Uhrzeit, sondern da stand auch drin, dass der Umgang OHNE weitere anwesende Personen ausschließlich zwischen Vater und Kind stattfindet.

Nur weil der Vater das Kind von der Oma oder von der Schwägerin abholen lässt, ist das keine Ordnungswidrigkeit. In die Nesseln setzt sich kein Ordnungsamt.

Ich verstehe durchaus, dass du nur gutes für dein Kind willst und dein Kind in der aktuellen Situation leidet. Der Staat erlaubt dem Vater aber soviel Freiheit. Klar darf das Kind (sowohl bei Vater, als auch bei Mutter) von anderen Personen betreut werden. Überlege mal, wie lange dein Kind nicht bei dir ist. Dein Kind ist in Kindergarten/Schule/Hort, es besucht Freunde und übernachtet dort mal, bei Oma/Opa ist auch mal eine Übernachtung drin,…

Ich weiß dass dein Kind den Vater sehen will. Wenn du das ändern willst, würde ich das nicht über ein Ordnungsgeld versuchen, sondern ich würde über das Jugendamt gehen. Versuche im Vorfeld Beweise zu sammeln indem du den Vater ausfragst, ob er denn diesmal das Kind selbst abholt oder bringt. Dann kannst du mit dem Jugendamt sprechen, dass der Vater wirklich NIE beim Umgang auftaucht und das Kind sehr enttäuscht ist. Du kannst dich beraten lassen, was nun der nächste Schritt ist. Ggf. gibt es auch bei euch ein Umgang mit Zwangsgeld.

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Was ist denn schlecht an Oma oder Opa? Wenn du das positiv begleitest ("mal schauen, wer dich heute abholt, das wird toll"), warum sollte das Kind enttäuscht sein? Kinder nehmen auf, was man ihnen mitgibt. Dein Kind merkt ganz genau, dass du darüber sauer bist. Wenn es aber selbstverständlich ist, "dass der Papa das organisiert" (egal mal wie), dann wird es für das Kind auch normal sein.

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Und genau das Problem ist, dass unser Kind seinen PAPA will und nicht ständig Oma und Opa. Und ich versuche es immer, dass es positiv ist, nur ist mein Kind stinksauer und reagiert mit " schon wieder oma/Opa", "mein Papa hat mir versprochen mich abzuholen", "wieso hat er keine Zeit" usw. WEIL der Vater immer große Versprechungen macht und sich das Kind freut!

Da kann ich mich dumm und dämlich reden. Das Kind will Umgang zum Vater! Da bringen die ganzen Sachen mit "es ist doch schön, dass Oma dich abholt, wie freut sich Zeit mit dir zu verbringen" für den Arsch. Das Kind hat klare Vorstellungen, kommuniziert dies auch explizit und direkt mit dem Vater und er verspricht ihn das gelbe vom Ei. Und die Enttäuschung darf ich hier Zuhause ausbaden. Die Einstellung mittlerweile ist "mein Papa holt mich wieder nicht", "er hat wieder keine Zeit" usw.

Wie soll ich darauf reagieren? Indirekt weiß ich, dass es wieder so sein wird, aber ich kann das Kind nicht zusätzlich fertig machen und sagen "ja das ist halt so" und ich kann ihn auch nicht in die Höhe pushen mit "der kommt heute bestimmt ".

Daher HOFFE ich, dass er jetzt Mal eins auf den Deckel bekommt und ihn nochmal klar gemacht wird, dass ER diese Zeit nutzen soll. Natürlich darf er Oma und Opa auch besuchen aber das Kind kriegt die Ablehnung so ja direkt mit. Und wenn er dann mal beim Vater ist, muss die Schwiegermutter kommen und sich kümmern. Das erträgt er auf Dauer nicht.

Und das kann irgendwann dazu führen, dass er gar nicht mehr möchte. Aber hier sieht ja der Staat vor, das Kind zu zwingen.

Bearbeitet von Vanilla028