Bekommt das 2. Kind weniger Unterhalt?

Hey ihr lieben,

Vielleicht kennt sich hier der ein oder andere damit aus. Leider finde ich im Internet keine konkrete bzw verschiedene Meinung zu diesem Thema. Mein Partner und ich erwarte bald unsere erste gemeinsame Tochter. Allerdings leben wir nicht zusammen und sehen uns nicht täglich. Meine erste Frage ist dann ist der Vater verpflichtet Unterhalt für unsere Tochter zubezahlen ? Und mein Partner hat einen Sohn(5) aus einer anderen Beziehung für den er Unterhalt zahlt. Nun meinte seine ex Partnerin das ich Pech hätte was den Unterhalt angeht, ihr Kind wäre das vorrangige Kind und ihm würden der volle Unterhalt zustehen und das andere Kind wird dann nur das bekommen was übrig bleibt. Stimmt das wirklich das dass 2 Kind benachteiligt behandelt wird ? Und somit deutlich weniger Unterhalt bekommt als das erste ?

Danke euch schonmal im voraus.

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Hallo,

da ihr nicht zusammen wohnt, ist er eurem Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Dabei sind aber alle Kinder gleich, keins wird vorrangig behandelt.
Es bekommt ab dem 6.Lebensjahr zwar mehr als euer Kind, aber nur weil es älter ist.
Schau dir mal die Düsseldorfer Tabelle an. Hier kannst du ganz gut sehen, was eurem Kind zusteht.
Meines Wissens rutscht er bei zwei Kinder eine Stufe nach unten.
Er selbst hat aktuell einen Selbsterhalt von knapp 1500€ zusätzlich Altersversorge. Falls er den Mindestunterhalt für beide nicht zahlen kann wird er zum mangelfall und du könntest zusätzlich Vorschuss beantragen.

Würde das auf jeden Fall professionell berechnen lassen.

Bearbeitet von 88krissi88
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Auch wenn sie zusammen wohnen würden, würde das 2 Kind natürlich in die Unterhaltsberechnung mit einfließen.
Mein Mann hat auch eine mittlerweile erwachse Tochter. Als unsere gemeinsame geboren wurde, wurde sie trotzdem berücksichtigt.
Auch ich als Ehefrau wurde berücksichtigt, zwar nicht geldmäßig, aber gennoch zahlenmäßig.Dadurch rutschte er eine Stufe höher und die Ex Freundin bekam weniger Unterhalt.

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Hallo,

ja, das ist richtig. Aber wenn man zusammen wohnt, wird das Geld ja normalerweise in einen Topf geschmissen und nicht als "Unterhalt" an den anderen überwiesen.

Danke für die Aufklärung über die Stufe, da hatte ich tatsächlich ne falsche Info im Kopf.

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Es gibt beim Unterhalt keine vorrangigen Kinder. Der Unterhalt kann vom Jugendamt berechnet werden. Das wird die Ex vielleicht nicht machen, da sie vielleicht Angst hat, dass der Selbstbehalt des KV dann unterschritten wird. Ich würde es an deiner Stelle versuchen, dass du beim Jugendamt für dein Kind eine Beistandschaft einrichtest und den Unterhalt berechnen lässt. Dann hast du es für euer Kind schwarz auf weiß. Wenn da raus kommt, dass der KV nicht zu 100% zahlungsfähig ist, da er bei zwei Kindern den Selbstbehalt unterschreitet, dann sollte der KV die Ex auffordern, den Unterhalt vom Jugendamt berechnen zu lassen. Oder er lässt es über einen Anwalt laufen....


Naja länger Text, kurzer Sinn. Euer Kind müsste auch in die Unterhaltsberechnung mit einfließen, selbst wenn ihr zusammen lebt. Wenn ihr zusammen lebt kann lediglich der Selbstbehalt um 10% gekürzt werden. Ist ja aber nicht der Fall bei euch.

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Der Selbstbehalt kann nur gekürzt werden, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird. Und dann auch nur vom Gericht.
Der Rest stimmt, auch beim Zusammen wohnen wird das 2 Kind berücksichtigt.

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Das mit dem Jugendamt, dass das den Selbstbehalt nicht kürzt lese ich so oft hier
Und das ist so nicht richtig. Auch das Jugendamt kürzt Selbstbehalte. Ich kann mir die Schreiben vom Jugendamt natürlich auch einbilden, die mein Mann bekommt ;).

Es kann natürlich sein, dass es so nicht erlaubt ist vom. Man kann sich natürlich dann auch einen kostenpflichtigen Anwalt nehmen. Dann geht die Ex mit Hilfe des Jugendamtes kostenlos vor Gericht und da wird dann ein Titel mit gekürzten Unterhalt berechnet wird, weil es nun mal erlaubt ist. Dann würde man zwar Recht Beko, dass es das Jugendamt nicht darf, aber man würde Geld ausgeben und der Selbstbehalt würde trotzdem gekürzt werden. Und was hat man dann davon?

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Was verdient dein Partner und was zahlt er?

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Nein, es stimmt nicht, was seine Ex behauptet. Das insgesamt nach allen Abzügen anrechenbare Einkommen Deines Partners wird zugrunde gelegt und daraus berechnet sich der Unterhalt für die Kinder gem. Düsseldorfer Tabelle, die nach Altersgruppen gestaffelt ist. Die Ex von ihm erzählt Nonsense. Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken.

Und ja, auch Eurem gemeinsamen Kind gegenüber ist er zum Unterhalt verpflichtet, wenn Ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt.

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Selbst Im gemeinsamen Haushalt ist er das. Das Kind hat genauso Anspruch.

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Klar, da auch.