Kann mein Kind beim Vater gemeldet werden?

Guten Morgen,

der Vater meines Kindes hat kein Sorgerecht. Wir trennen uns und ich ziehe aus. Kann ich das Kind beim Vater gemeldet lassen, obwohl es bei mir lebt? Es geht mir um das Einzugsgebiet der Schule. Die Schule soll davon ausgehen, dass das Kind noch die alte Adresse hat. Oder hat das dann irgendwelche Konsequenzen, wenn "alle" davon ausgehen, dass das Kind noch dort lebt? Die sollen ja nicht denken, dass das Kind beim Papa lebt und ich woanders, sondern dass wir alle halt noch da wohnen. Aber ich muss mich ja ummelden, oder lasse ich das alles "heimlich" so und wohne offiziell in der alten Straße?

Alles etwas wirr, versteht ihr mich? Ich möchte nicht, dass mein Kind in die Schule geht, die zum Einzugsgebiet der neuen Straße zählt. Ich ziehe nur 2 Straßen weiter aber leider ist das dann eine andere Schule. Der Vater wäre einverstanden.

Bitte helft mir doch mal. Danke!

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Hm.

Wenn du ausziehst und das Kind bleibt "offiziell" beim Vater, in der anderen Adresse, hat er den Anspruch auf das Kindergeld.

Und...du willst es "nach außen" so hindrehen, als lebe das Kind bei dem Elternteil OHNE Sorgerecht, hätte dort seinen Lebensmittelpunkt? Und es besucht dann das Elternteil mit Sorgerecht nur gelegentlich?

Oder der Schule soll sowieso eine Lüge vorgespielt werden...heile Familie?

Für mich klingt das anstrengend und verlogen. Ist das ein guter Start für dein Kind in der Schule - eine Lüge? Darf das Kind dann nicht erzählen, wie es "wirklich" ist? Was denken die Lehrer, wenn das Kind die Situation erzählt, in den Unterlagen aber etwas anderes steht?

Und was ist, wenn du dich mit deinem Ex-Partner in die Haare kriegst, ihr einen Konflikt bekommt...und auf dem Papier lebt das Kind bei ihm...?

Ehrlich gesagt: so gut kann meiner Meinung nach keine Schule sein, dass man das Kind "ausgestattet" mit einer Lüge dorthin schickt.

Ich würde an deiner Stelle ausziehen, das Kind mitnehmen und es auch korrekt anmelden. Du musst wissen, was du dem Kind vorlebst.

Und: Der Ruf von Schulen...wird oft überbewertet.

lg die hinterwäldlerin

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Wahrscheinlich hast Du Recht. Danke für die Antwort.

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Abgesehen von der Tatsache das Dein Kind immer Automatisch beim Erziehungsberechtigten gemeldet ist, da Kinder gar nicht umgemeldet werden eim Einwohnermeldeamt

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Achso, das wusste ich gar nicht. Ok, danke.

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Das wissen die meisten Einwohnermeldeämter auch nicht - und deshalb werden dort auch immer die Kinder mit umgemeldet - oder eben auch nicht ...

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Meine Cousine hat das ähnlich gemacht. Sie wollte auch, dass ihre Tochter auf eine bestimmte Schule geht, was nicht möglich war, da sie irgendwie nicht 300 Meter im falschen Einzugsgebiet wohnte. Sie hat sich dann, bis nach der Einschulung bei ihren Eltern angemeldet, als das durch war, wieder umgemeldet.

Wie lang ist es denn noch hin?

Wenn Ihr Euch im guten trennt und euch einig seit, zieh aus, sitz es aus, mach nen Nachsendeantrag und wenn das Kind eingeschult ist, melde dich richtig um.

LG

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Danke für Deine Antwort. Es ist noch 1 Jahr. Leider ist es hier so, dass mein Kind dann die Schule wechseln müsste. Ich werde mir wohl doch eine Wohnung im Einzugsgebiet meiner Wunschschule suchen müssen. Ich würde ja nicht so daran festhalten, aber das Geschwisterkind war auch dort und die Gegend ist einfach besser.

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Also das habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört das ein Kind nach einem Umzug die Schule wechseln muss!!
Erkundige dich da bitte nochmal.

Ich meine will nicht wie ein Moralapostel klingen, aber man macht sich strafbar wenn man sich nicht ummeldet! <-----nur als anmerkung zu dem Tipp mit dem Nachsendeantrag

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