Scheidung, Haus, Kind

Guten Morgen,

meine Schwester hat ein Haus mit ihm Mann vor ein paar Jahren gekauft, beide stehen im Grundbuch und haben zusammen den Kredit aufgenommen. Sie haben ein Kind. Meine Schwester ist sehr unglücklich und denkt an Scheidung. Sie arbeitet Teilzeit, er Vollzeit. Er verdient das meiste Geld. Wenn er ihr /dem Kind bei Scheidung Unterhalt zahlt, könnte sie mit dem Kind im Haus wohnen bleiben und den Kredit weiter abbezahlen.
Wie schafft sie es, dass sie mit dem Kind im Haus wohnen bleibt udn der Mann geht? Das Kind aus dem Umfeld zu reißen wäre eine Katastrophe. Sie erzieht das Kind ohnehin schon die ganze Zeit . Der Mann kann nicht mal einen Tag aufpassen.

Stehen die Chancen gut, dass das Kind bei ihr bleibt? Der Mann kann es nicht betreuen, weder im Vollzeit noch mental, ihm fehlen die Nerven

Stehen die Chancen gut, dass sie im Haus bleiben kann mit dem Kind?

Wie geht sie alles an? Sagt sie „Schatz, ich will mich trennen, bitte such dir woanders eine Wohnung „? Was ist, wenn er sich weigert ? Muss sie dann mit dem Kind gehen und kann sich das Leben in dem Haus zurückklagen? Dass sie mit dem Kind wieder einziehen kann?

Und was ist, wenn der Mann sich bei einfach allem quer stellt? Nicht das Haus verlässt, keine Papiere unterschreibt etc? Das muss man doch irgendwie gerichtlich erwirken können? Der Mann ist psychisch etwas angeknackst.

Sie hat keine Ahnung von allem und muss ein Gefühl dafür kriegen, wie alles abläuft und was alles passieren kann

Danke

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Also das Haus wird sie nur allein behalten können, wenn sie ihn auszahlt. Zumindest wenn sie in einer Zugewinngemeinschaft leben.
Wert des Hauses minus Darlehen durch zwei geteilt. Sie muss also ggf. ein weiteres Darlehen aufnehmen, um ihn auszuzahlen. Plus das ganze bisher gemeinsame Darlehen übernehmen.
Glaube kaum, dass das mit kleinem Teilzeitgehalt klappt, zumal Unterhalt fürs Kind in der Regel bei der Bank nicht angesetzt werden kann. Viele Banken wollen zusätzlich eine Trennungsfolgenvereinbarung vom Notar oder eben das Scheidungsurteil vorgelegt bekommen, bevor sie überhaupt die Schuldhaftentlassung des Mannes prüfen.
Im Rahmen der Scheidung kann ja alles mögliche passieren, was die Bank nicht einschätzen kann.
Aber: ein Umzug ist kein Weltuntergang. Ein Kind braucht kein Eigenheim zum glücklichen Aufwachsen.
Kindesunterhalt muss der Vater zahlen, aber in Bezug auf Unterhalt für Deine Schwester kann es auch sein, dass Deine Schwester ihre Arbeitszeit aufstocken muss.
Ich empfehle einen frühzeitigen Gang zum Anwalt, der muss für eine Scheidung eh eingeschaltet werden.

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Oder er zahlt sie aus, behält das Haus und sie zahlt ihm Miete? Wäre auch eine Idee, oder?

In ihrer Stadt ist es wahnsinnig schwer eine Wohnung zur Miete zu finden. Und wenn es eine andere Stadt wird, zieht Kind nicht nur in eine andere Stadt, sondern muss auch noch die kita wechseln. Katastrophe. Ihre Freundin hatte sich getrennt und die leben nun woanders und das Kind hat seine ganzen Freunde nicht mehr bei sich ..allein das isr schon doof .. aber dann noch eine andere kita ? 😣

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Theoretisch ist das schon eine Lösung.
Aber er wird eine ortsübliche Miete haben wollen. Schau doch mal in den Mietspiegel, was das bedeutet.
Ich glaube also praktisch ist das keine Lösung.

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Oh je. Die absolut klassische Situation.
Ich nehme an, sie hat keinen Ehevertrag und sich auch nicht anderweitig abgesichert da sie nur Teil- und er Vollzeit arbeitet?
Grundsätzlich bekommt sie keinen Unterhalt (abhängig vom Alter des Kindes), auch nicht für das Kind. Man geht heute nicht mehr davon aus, dass das Kind automatisch bei der Mutter bleibt, das Wechselmodell wäre der Normalfall und deine Schwester sollte sich schon selbst versorgen können. Sie muss sich damit abfinden, dass der Vater fürs Kind genauso wichtig ist für das Kind.

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Warum sollte sie keinen Unterhalt bekommen? Bis zur Scheidung erhält sie selbstverständlich Unterhalt und das nicht zu knapp, je nachdem wie viel beide verdienen.
Verkürzt gesagt, 45% von dem, was er mehr verdient als sie, steht ihr zu.
Nach dem Trennungsjahr ist das natürlich was anderes.
Und natürlich muss auch für das Kind Unterhalt gezahlt werden. Ein echtes 50/50 Wechselmodell ist sehr unwahrscheinlich und wird auch nur in seltenen Ausnahmefällen praktiziert. Alleine schon der Tatsache geschuldet, dass er stand heute scheinbar nicht mal einen Tag alleine mit dem Kind auf die Kette bekommt. Ausserdem ist der Vollzeit beschäftigt.
Unterhalt für das Kind bekommt derjenige, bei dem das Kind die meiste Zeit verbringt. Und das wird in diesem Fall, so klingt es, die Mutter sein.

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Wenn das Kind bei ihr bleibt, bekommt sie natürlich Kindesunterhalt
Ihr steht Unterhalt bis zur Scheidung zu, danach nicht mehr.

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Die Bank wird ihn nicht aus dem Kredit lassen, das ist das erste! Ihm steht das Haus genauso zu wie ihr! Selbst wenn er geht, muss sie ihn auszahlen. Kann sie das? Kann sie die Kosten dann für Notar etc aufbringen?

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Der wahrscheinlichste Fall ist: Das Haus muss verkauft werden.

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Das wird wohl so sein.

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