Bekommt er die Chance auf ein Wechselmodell?

Hey,

ich stelle die Frage hier für eine Freundin.

Sie ist seit 7 Monaten getrennt vom Partner und haben einen 2 jährigen Sohn. Sie wohnt nun mit dem Sohn bei ihrer Familie (Da er sie geschlagen hat und gedroht hat in der SMS den Sohn umzubringen) und dies sind 500 km Entfernung vom Vater. Der Sohn besucht seit 3 Monaten die Kita und der Vater hat dies zugestimmt mit der Unterschrift. Er besuchte 7 Monate den Sohn nicht und zeigte kaum Interesse. Nun will er plötzlich das Wechselmodell.

Sie fragt sich jetzt, ob er die Chance hat auf ein Wechselmodell? Da beide das Sorgerecht teilen.

Liebe Grüße

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Er hat dem Umzug zugestimmt. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zur Kita ist es auch belegt. Kein Gericht würde ein Wechselmodell mit 500km Distanz einem 2 jährigen Kind zumuten. Sollte er aber in die Nähe der ex ziehen, würde ein Wechselmodell möglich werden und er hätte gute Chancen.

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Also ich weiß ja nicht…
Wenn mein Partner oder Ex mir drohen würde, das Kind umzubringen, dann würde ich eher ganz schnell zusehen, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme!

Und diese Drohungen, ebenso wie die Gewaltbereitschaft der Mutter gegenüber würde ich auch dem Jugendamt melden.
Ich denke dann hat sich das mit dem Wechselmodell sowieso erledigt.
Selbst wenn die beiden keine 500km trennen.

Bearbeitet von Rosie
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Ganz easy. Ich hoffe, es ist dokumentiert, dass er sie geschlagen hat?
SMS mit Morddrohung ist vorhanden.

Ab zum Anwalt, sofort vor Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sicher sehr schnell alleine zu bekommen.
Dann kann die Mutter alleine entscheiden, wo das Kind sich aufhält.
Alleiniges Sorgerecht sollte auch relativ unkompliziert machbar sein bei der Geschichte.

Wünsche dabei viel Erfolg!

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Hallo,

Das Wechselmodell ist nur möglich wenn beide Parteien nicht weit auseinander wohnen, aufgrund Kindergarten oder Schulbesuch. Es müssen beide Parteien Bezugspersonen für das Kind sein, es muss bei beiden Parteien ein geordnetes zuhause haben und beide Parteien müssen gut kommunizieren können.

Das sehe ich in dem von Dir geschilderten Fall nicht gegeben, zudem liegt eine Kindswohlgefährdung vor. Dazu wurden ja schon Ratschläge gegeben.

Deiner Freundin viel Kraft
Sunny