Will mich sofort trennen

Seit monaten komme ich an meine Grenzen mit meinem Ehemann, ich will mich trennen, habe aber noch nicht den richtigen Moment gefunden.
Gerade hat er hier rumgeschrieen, mich und seime Schwester angebrüllt und mich beleidigt. Ichochte am liebsten Tasche packen und zu meiner Mutter fahren und mich sofort trennen.
Wir haben ein gemeinsames Kind 2,5 Jahre.
Wenn ich mich jetzt trennen würde, dürfte ich unser kind einfach mitnehmen und die wohnung verlassen? Oder muss er als Mann die Wohnung verlassen?
Meine Mutter wohnt ne Stunde entfernt

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Kann ich einfach meine tasche packen und sagen dass ich ihn verlasse und vorübergehend bei meiner Mutter bin? Oder darf ich das rechtloch nicht?

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Du kannst gehen wohin du willst, mit Kind!
wird er handgreiflich, kann die Polizei ihn aus der Wohnung weisen.
aber der Weg zur Mutter ist erst mal der einfachere Weg.
buddl1,

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Sie darf das Kind nicht einfach mit Absicht Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mitnehmen… das ist rechtlich schwierig.

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Du kannst gehen, wohin du willst. Das mit eurem Kind müsst ihr beide abklären. Weder du noch er dürfen einfach das Kind im Fall einer Trennung irgendwohin mitnehmen. Da müsst ihr euch beide einigen.

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die Regelung kann später über das Jugendamt erfolgen,
dies jetzt zu klären wird wohl kaum möglich sein...
buddl1,

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Das kann sein, aber sie kann das Kind nicht einfach mitnehmen. Sollte er gewaltig werden, muss sie die Polizei einschalten.

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Liebe TE.

Du darfst dich selbstverständlich trennen und gehen wohin du willst.

Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht habt, dann darfst du dein Kind nicht einfach mitnehmen und ausziehen.

Du benötigst seine Erlaubnis oder indem du das Recht auf dich übertragen lässt, was im Eilgang nur bei Kindeswohlgefährdung geht.

Wenn du es einfach tust, dann kann der Vater dich wegen Entführung anzeigen und hat gute Chancen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Du solltest also mit ihm reden statt einfach zu gehen und eine Lösung finden.

Bearbeitet von EatSleepRepeat
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Solltest du Angst vor ihm haben bzw sollte er gewalttätig sein etc. dann kannst du die Polizei rufen oder dich an ein Frauenhaus wenden.

Es gibt außerdem viele hotlines, wo du dich kostenlos beraten lassen kannst.

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Hi,

ja sicherlich muss man sich mit dem Ex-Partner einigen, wegen Aufenthaltsbestimmungsort des Kindes.
Aber wenn es so schlimm ist und dein Kind alles mitbekommt, fahre bitte zu deiner Mama.
Du schaffst das für dein Kind.
Du kannst doch dann immer noch deinen Partner informieren und dich beim Jugendamt erkundigen.
Mache dir am besten auch Notizen, was er alles zu dir sagt, wenn er laut wird.
Liebe Grüße & fühl dich gedrückt unbekannterweise

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Ich finde es gut, dass du erst mal Distanz schaffen möchtest, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Offenbar bist du zur Trennung bereits entschlossen.

Solange er weiß, wo du bist, musst du dir keine Sorgen machen.

Man liest bei Urbia zwar regelmäßig, ein Elternteil dürfe im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts nicht alleine über die Aufenthaltsbestimmung entscheiden. Das ist graue Theorie, denn bei Trennungen läuft es eben nicht immer so, dass alles in Ruhe besprochen werden kann, sondern es erst mal kracht. Da muss es gar nicht um psychische (wie hier) oder körperliche Gewalt gehen.

Die Vorstellung, dass die Eltern dann auf Biegen und Brechen zusammen bleiben müssen, oder die Mutter dann eben beim anderen das Kind zurücklässt, ist realitätsfern, wenn es sich um den Regelfall handelt und der sieht nach wie vor so aus, dass die Mutter in weitaus größerem Umfang die Kinder betreut als der Vater. Nehmen Männer überhaupt Elternzeit, sind es ein paar Wochen, Frauen stecken beruflich zurück. Was auch immer man davon hält, so sieht die Realität aus.

Wer während der Beziehung betreut, ist dann regelmäßig auch der, bei dem das Kind nach der Trennung bleibt. Da folgt die Aufenthaltsbestimmung der Realität die die Eltern vorher geschaffen haben.

Die Polizei interessiert das nicht, das ist kein Kindesentzug. Es steht dem anderen Elternteil frei, seinen vermeintlichen Anspruch auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geltend zu machen, das geht auch im Wege der einstweiligen Anordnung. War es aber in der Beziehung so, dass die Mutter überwiegend betreut hat, bleibt es meist dabei.

Lass dich von solchen Überlegungen nicht unter Druck setzen, pack deine Sachen und geh.