Einmalzahlung nach Trennung wegen Kind-Betreuung?

Hallo,

ich habe mich vor kurzem von meiner Partnerin getrennt und bin ausgezogen. Wir haben einen Sohn der nächsten Monat zwei wird und noch nicht in die Kita geht. Wir sind nicht verheiratet. Aber darum soll es hier jetzt nicht gehen.

Sie ist noch nicht wieder arbeiten und ich war abgesehen von 4 Monaten Elternzeit erwerbstätig.
Wir hatten das so geklärt, das ich Miete, Nebenkosten, Einkäufe, Auto (inkl Kauf, Tanken, Werkstatt) und alle größeren Anschaffungen übernehme. Auch Urlaube und Amazon läuft über mich und sie bestellt wirklich, wirklich viel. Sie bekommt das Eltern und Kindergeld. Für die Zeit nach dem Elterngeld wollten wir uns ne neue Regelung überlegen, was aber lange keiner angegangen ist.
Ich hab dann vor 2 Monaten ein gemeinsames Konto angelegt und dort monatlich 800 Euro raufgepackt.

Sie schreibt mir jetzt wiederholt, das sie eine Entschädigung möchte weil sie viel Geld in der Zeit verloren hat. 50% von meinem Verdienst der letzten Zwei Jahre hätte sie gerne... Ich soll es doch bitte sofort überweisen.

In der Höhe natürlich Mal garnicht, aber das bekommt man doch niemals mehr sauber ausgerechnet.
Zuerst sich um nichts kümmern und jetzt fordern. Wobei ich sie auch ein Stück weit verstehen kann.

Was haltet ihr davon? Würdet ihr das machen und in welcher Höhe? Hat sie rechtlich irgendwelche Ansprüche (aus der Vergangenheit)

Vielen Dank und liebe Grüße

Bearbeitet von Ascended
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Ich glaub das JA/ein Anwalt ist da der bessere Ansprechpartner
Klingt jedenfalls so als ob sie dich ordentlich ausnimmt

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Anwalt? Kann mir nicht vorstellen das sie da irgend einen Rechtsanspruch hat,oder?

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Deswegen sollst du dich ja beraten lassen

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Hallo, ich verstehe jetzt nicht ganz für was sie das Geld verlangt.

Vllt verstehe nur ich es nicht 🤔

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Sie hatte in der Zeit kein Einkommen oder geringeres Einkommen und hat sich um unser Kind gekümmert, während ich arbeiten war und normal verdient habe

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Während der Zeit hast du auch mehr Miete, Lebensmittel etc gezahlt?

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Ich würde da überhaupt nichts zahlen!
Der Sohnemann wird zwei und sie kann wieder arbeiten gehen.
Du hast doch bis jetzt dein bestmögliches getan?

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Unterhaltanspruch für sich selber bis zum 3. Geburtstag des Kindes stehen deinen Gedanken gegenüber.

Und an der Stelle mal kurz drüber nachdenken, dass so ein kleines Kind kein Ding ist, dass man in die Ecke packt.

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Das war auch nicht auf den Unterhalt bezogen! Sondern auf eine Einmalzahlung. Von der der Unterhalt (der übrigens das Mindeste ist) ja unberührt bleibt.

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Oh Mensch ... Das klingt ein bisschen wie "Schadensersatz" wegen Elternschaft. Finde ich dreist und natürlich musst du da gar nichts zahlen. Was dich aber erwartet, ist monatlicher Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 ist. Darauf hat sie Anspruch und so wie sich das anhört wird sie diesen auch geltend machen.