Kennt sich jemand mit dem Rechtlichen aus?!

Hallo, ich frage für eine Freundin, die gerade in Trennung ist.
Die Beiden sind seit 7 Jahren verheiratet, haben einen Sohn (4) und werden sich am Do einvernehmlich scheiden lassen. Meine Freundin war leider soooooo dämlich und hat vor 3 Jahren einen Vertrag unterzeichnet, der besagt, dass wenn sie sich scheiden lassen beide Eigentumswohnungen die sie besitzen, dem Mann übergehen. Eine wurde vor der Ehe gekauft, die zweite während der Ehe. Beide Wohnungen laufen über den Mann (so auch im Grundbuch). Aber normalerweise würde zumindest die, die während der Ehe gekauft wurde, beiden gehören…
Jetzt bereut sie den Vertrag natürlich (sie sagt, dass sie den Vertrag unterzeichnet hat, weil er sie sonst nicht zurückgenommen hätte, als sie sich mal von ihm trennen wollte. Sie waren 3 Monate getrennt. Sie ist zu ihren Eltern gegangen. Weil der Sohn aber klein war, ist sie zu ihm zurückgekehrt. Dort hat er diesen Vertrag anfertigen lassen und sie nur mit dieser Bedingung wieder ins Haus gelassen. So auf die Art, wenn du wieder gehst, gehst du mit leeren Händen aus… und meine Freundin war leider so dämlich und hat seine Bedingungen akzeptiert.
Die Rechtsberatung sagt, dass sie nichts machen kann. Sie hat kein Geld für einen richtigen Anwalt. Aber vielleicht kennt sich hier jemand aus?! Ich würde ihr das Geld für einen Anwalt gerne leihen, wenn ich wüsste, dass dieser was bewirken kann. Es kann doch nicht sein, dass dieses A….loch sie so brutal abzockt. Er hat sich dermaßen abgesichert, dass sie nichtmal über ihre selbst gekaufte Einrichtung verfügen kann. Sie hat vor dem Kind Vollzeit gearbeitet und die Wohnung mitbezahlt.
Abgesehen davon, dass es idiotisch ist, dass sie diesen Vertrag überhaupt unterzeichnet hat…… will ich, dass sie nicht komplett leer ausgeht... Vielleicht gibt es irgendeine Möglichkeit für sie…

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Nagel mich bitte nicht fest ,und Angaben ohne Garantie:

Da sie es bei vollem Bewusstsein unterschrieben hat,wird sie da leider nicht viel dran ändern können 😬

Das war halt absolut dämlich 🤷

Hat der Typ sich hübsch abgesichert.

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Was ich nicht verstehe, wenn sie am Donnerstag geschieden wird, dann muss sie doch einen Anwalt haben und wird das doch mit ihm durchgesprochen haben?

Haben die beiden denn einen Ehevertrag? Denn ansonsten gilt der Zugewinn, auch wenn ihm die Wohnungen gehören. Der Zugewinn kann auch noch bis 3 Jahre nach der Scheidung berechnet werden.

Meines Wissens ist dieser Vertrag bzgl. der Wohnungen nichtig, da er nicht notariell beurkundet wurde. Auch wäre dieser ihr gegenüber wahrscheinlich nicht zumutbar und sittenwidrig.

Ich wünsche deiner Freundin alles Gute 🍀

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Hallo!

Was soll denn besagte "Rechtsberatung" sein?
Etwas derartiges dürfen in diesem Land nur "richtige" Rechtsanwälte machen (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Zudem kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, denn nachdem wie du es schreibst ist der Vertrag völlig sinnlos.

Da nur der Ehemann im Grundbuch steht, "gehören" die Wohnungen ohnehin ihm.
Das bedeutet: Im Falle einer Scheidung hat er das Recht die Wohnungen physikalisch zu behalten, ABER der Wert fällt unter den Zugewinnausgleich.
Umgangssprachlich bedeutet das "er muss sie auszahlen".

Letztlich kommt dazu dann noch die Erfahrung der Rechtsprechung. Dort werden solche Verträge in genau dieser Konstellation gerne als sittenwidrig gekippt.

Bearbeitet von gobberblast1
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Ist der Vertrag notariell bekundet? Wenn nein, dann ist er anzufechten.

Sie soll sich schleunigst einen Anwalt nehmen. Dringend. Keine dämliche Rechtsberatung.

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Also wenn am Donnerstag die Scheidung ist, ist hier doch eh alles vorbei.

Aber abgesehen davon:
Der Mann brauchte den Vertrag nicht. Da er im Grundbuch allein steht, gehören die Wohnungen ihm schon immer. Das war nie anders. Mit der Scheidung geht auch nichts auf ihn über. Die bleiben einfach weiterhin sein Eigentum. Deine Freundin hatte NIE eine Chance auf die Wohnungen. Da darfst du sie beruhigen.

Der Vertrag hat den Mann nur von einem eventuellen Zugewinnausgleich abgesichert. Das betrifft aber wiederum nur einen eventuellen Immobilienwertzuwachs während der Ehezeit. Auf alles andere hat sie sehr wohl einen Anspruch. Offensichtlich hat sie keinen Anwalt und damit an der falschen Stelle gespart … mal wieder. Das Geld für den Anwalt müsstest du ihr nicht leihen … das zahlt eigentlich ihr Ex.