Wie lange Unterhalt für längst erwachsenes Kind?

Vorneweg, ich habe dem Betreffenden schon zur anwaltlichen Beratung geraten, aber vielleicht gibt es hier jemand, der aus der Praxis raten kann.
Der Fall:
Ehe geschieden seit 13 Jahren, Vater zahlte für 2 Kinder pünktlich Unterhalt, mittlerweile beide Kinder erwachsen und längst volljährig, eines ist mit der Ausbildung fertig, das andere ist etwas "chaotisch", tingelt sich so durchs Leben(lebt bei der Mutter) und brach nun aus heiterem Himmel die Ausbildung ab, zuerst ohne Begründung und mit saftiger Unterhaltsforderung; auf genaueres Nachfragen des Vaters bringt sie nun vor, dass sie eine Eßstörung habe, sich in Therapie begäbe und nicht in der Lage sei, zu arbeiten, Attest liegt offenbar vor.
Die Mutter wird sie wohl kräftig beraten, was man alles "rausholen" kann von der Allgemeinheit oder von anderen, ohne selbst allzuviel zu arbeiten, manche leben eben so.
Wie lange muss der Vater einem "kranken" Kind Unterhalt bezahlen? Ewig? Psychische Erkrankungen können ja locker über viele Jahre gehen....
Keine Frage, dass man bei Krankheit mal unterstützt, aber ich kenne das ungute "Spiel" von der Ex meines Mannes.... es war einfach nur unverschämt und ungeheuer zermürbend....über Jahre, bis ein Richter endlich mal ein Machtwort sprach und sie arbeiten schickte. Bis dahin wurde sehr viel Geld verbrannt 😰
Danke für Tips im voraus.
LG Moni

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„Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.“

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/%23:~:text%3DEltern%2520sind%2520dazu%2520verpflichtet%252C%2520den,zu%2520stehen%252C%2520endet%2520die%2520Unterhaltspflicht.&ved=2ahUKEwit4PnciqiFAxWL_rsIHYmxAy8QFnoECBEQBQ&sqi=2&usg=AOvVaw0B77CJsN79C6nSye9nWiVG

Bitte sehr.

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Der Artikel beinhaltet aber auch das hier:
Will das Kind nach der Schule nicht sofort studieren oder mit der Ausbildung starten, müssen Eltern nach dem Gesetz erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen – auch nicht in einer Übergangsphase ohne Plan. Der Unterhaltsanspruch lebt erst wieder auf, wenn Sohn oder Tochter nach der Auszeit eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.

Die Mutter ist dem Kind ebenso zu Unterhalt verpflichtet, nicht nur der Vater.

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Dankeschön. Habe da irgendwie falsch gegoogelt, fand nur Beiträge über Ausbildung usw. und behinderte Kinder.
Behindert im eigentlichen Sinne ist das Kind nicht.
Was ist eigentlich, wenn das Mädel zu ihrem Freund zieht, was auch schon auf dem Plan war? Darf Papi dann weiterhin fleißig deren Leben sponsern? Und wenn sie die nächsten 20 Jahre essgestört ist, sowieso? Klingt jetzt echt böse, ich weiß, aber manchmal ist es echt kein Wunder, wenn Männer vor einer Vaterschaft regelrecht Panik schieben.
LG

Bearbeitet von Circle-Of-Life
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Oh wow. Ich kann leider nicht viel Hilfreiches dazu beitragen, außer dass ich mit dir/euch fühle. Meinem Partner ist es ähnlich ergangen. Und ich verstehe auch jeden Vater, der sich vor so einer Situation fürchtet.
Ich würde mich diesbezüglich am besten wirklich anwaltlich beraten lassen.

Bei uns damals hat es auch so schwammig geheißen: Man muss dem "Kind" eine angemessene Zeit (was ist angemessen, drei Monate, fünf Jahre??) zur Einfindung ins Berufsleben geben. Wenn es einen Job annimmt, der dann nicht gefällt, hat es die Möglichkeit, wieder Unterhalt zu beanspruchen.

Wie oft das hin und hergehen kann, dazu wurden keine klaren Aussagen getroffen.

Ich wünsche euch das Allerbeste und der Tochter natürlich eine schnelle Genesung.

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Richtig, ab zum Anwalt, was anderes nutzt nix.

Aber, wenn ich das richtig verstehe, dann wurde die Ausbildung abgebrochen, also einer Arbeitsunfähigkeit vorgezogen. Und dann wird es wirklich speziell.

Grundsätzlich, es ist egal ob sie einen Unfall hatte oder eine psychische Erkrankung, krank ist krank.

Und ich rate dir dringend, dich da nicht weiter reinziehen zu lassen, das gibt am Ende immer böses Blut. Das ist nicht deine Baustelle und du selber bist nicht neutral genug, du wertest. Es hilft auch überhaupt nichts,
wenn du Laienwissen aus den Antworten hier weitergibst.

Ich verstehe, das es dich irgendwie triggert, aber mehr sollte es nicht werden.

Für alles gibt es gesetzliche Regelungen, wer da nicht gleich die rechtliche Unterstützung (in Form eines Anwalts nutzt), der ist selber schuld.

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Ich lasse mich da in keinster Weise "reinziehen" und der Mann hat ja schon einen Anwaltstermin, aber meine ja nun echt langjährige "Urbia-Erfahrung" zeigte oft genug, dass man hier wirklich auch hilfreiche Tipps, Quellen und auch Erfahrungen aus der Praxis bekommen kann.
Warum soll ich das nicht versuchen zu nutzen?
LG

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„Wie lange muss der Vater einem "kranken" Kind Unterhalt bezahlen?“

Gar nicht mehr ab dem 18. Lebensjahr. Sonst wären Eltern von behinderten Kindern nämlich arm. Das Kind ist doch sicher noch keine 25 Jahre alt, oder? Dann ist Grundsicherung vorrangig. Tatsächlich muss der unterhaltsverpflichtete Elternteil auf die Grundsicherung verweisen. Informiert euch mal über diese Thematik.

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Nein, sie ist noch keine 25 Jahre alt, aber nicht behindert. Die Eßstörung ist absolut neu. Sie machte ja problemlos eine Ausbildung bis kürzlich.
DAS wäre ja echt super; bin gespannt, was sein Anwalt sagt.
Dankeschön!!!
LG

Bearbeitet von Circle-Of-Life
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Wenn sie aufgrund der Essstörung derart eingeschränkt ist, dass sie eine Ausbildung abbrechen musste, ist sie behindert. Das ist eine seelische Behinderung.

Macht dem Mädel mal Feuer unter dem Hintern.

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