Bedeutung von geteiltem Sorgerecht, was bedeutet das für mich? Nachteile KV?

Guten Abend an alle,
Mich beschäftigt seit heute das Thema Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zu meiner Situation/ Vorgeschichte
2015 schwanger. KV stritt Vaterschaft an und es Kind erhilt Beistandschaft über JA und nach gerichtlichen angeordneten Test wurde Vaterschaft bestätigt.
Ich habe das alleinige Sorgerecht,bin Alleinerziehend. Arbeite in Teilzeit und habe Steuerklasse für alleinerziehende.Kind und Vater sehen sich alle paar Monate wenn ich hinfahre er zahlt man mindestunterhalt.

Nun ungeplant schwanger( anderer Mann ).
Ich bin 36ssw und hatte heute mit dem KV eine n Gespräch. Er hat seit kurzem Diagnose ADHS , Depression und wir sind getrennt.
Erst wollte er das Kind nicht , dann wollte er uns als Familie, dann wieder nicht , nun wieder doch .. er ändert ständig seine Meinung, ist manipulierbar von Freunden und Familie. Er wohnt 300km entfernt .
Heute beim Gespräch sagte er möchte von Beginn an Vaterschaft an erkennen.
( Steht er dann mit auf der Geburtsurkunde?)
Möchte aber auch das geteilte Sorgerecht, das aufenthaltsbestimmungsrecht möchte er mir überlassen.

Er hat bereits eine 6 jährige Tochter bei der hat er das auch so geregelt. Ich wie oben beschrieben bei meiner Tochter.

Was bedeutet das nun für mich mit dem geteilten Sorgerecht ?
Ändert sich meine Steuerklasse wieder das ich mehr abzüge habe ?
Welche Pflichten hat er denn dann mehr ?
Was kommt auf mich zu ..kann ihn einfach schwer einschätzen.
Was für Nachteile hätte es für ihn wenn ich alleinige Sorgerecht habe ?
( Bei meiner Tochter habe ich seit acht Jahren kein feststellen können..)

Bei einem Beratungsgespräch hat man mir geraten das ich das alleinige Sorgerecht behalte wegen seiner sprunghaftigkeit usw .

Bin verwirrt :0

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Also was ich dir aufjedenfall sagen kann ist, wenn er Teil des sorgerecht will dann bekommt er das auch. Unabhängig davon ob das nach oder vorteile für dich hat. Natürlich steht er dann auch mit auf der Geburtsurkunde wenn er sie anerkannt hat. Kommt halt drauf an, wie schnell er das macht. Kann sein das du erstmal eine ohne vater drauf bekommst. Ich habe damals eine ohne Vater drauf bekommen und ca 1 Jahr später nochmal eine aktualisierte geholt mit Vater, da er die Vaterschaft auch erst nach einem Jahr anerkannt hat. Wie zuverlässig er dann sein wird und auch seiner Teilsorge gerecht wird, wirst du erst nach der Geburt sehen.
An deiner Steuerklasse wird sich nichts ändern, nur weil der Vater eines Kinder teilsorgerecht hast. Du bist trotzdem für beide Kinder alleinerziehend. Alleinerziehend ist immer der wo das Kind die meiste Zeit lebt. Der Nachteil für ihn wenn er kein sorgerecht hat, ist einfach das er nichts über das kind mitzuentscheiden hat. Sei es sachen in der kita/schule oder OPs im krankhaus oder wenn du mit eurem kind in der urlaub willst. Für viele sachen brauchst du dann halt auch sein ok. Was dann wieder zu deinem Nachteil wird. Ich bin froh das der Vater meiner Tochter nie Interesse am sorgerecht hatte, so ist es natürlich einfacher, ändert aber nichts daran das sie das Recht darauf haben.
Ich würde jetzt erstmal die Geburt abwarten und schauen wie er sich verhält.
Wünsche dir alles gute 🍀

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Als Juristin kann ich dir empfehlen nicht einfach mal so das geteilte Sorgerecht hinzunehmen. Bitte nimm eine Beratung beim Amt und bestenfalls, wenn finanziell möglich, bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Es wird nämlich gerne mal Druck auf Frauen ausgeübt, die seien ja gegen den Vater, wären Emanzen oder wollen den Vater ausschließen beziehungsweise mit dem Kind erpressen, nur weil sie auf das alleinige Sorgerecht bestehen. Die Sache mit dem Sorgerecht muss man noch und ohne zu viele Emotionen betrachten. Es kann einfach rein praktische Gründe (Einfachheit aller Seiten gegenüber); vor allem eben bei unverheirateten Paaren, die weit entfernt voneinander wohnen.

Alles Gute für dich

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Es gibt die Möglichkeit eine Sorgerechtvollmacht auszustellen. Dann ist (in diesem Fall) die Mutter gut handlungsfähig, der Vater dennoch sorgeberechtigt...

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Lass dich am besten beim Amt aufklären über alles rechtliche. Da würde ich mich nicht auf Aussagen im Internet berufen.

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Hey, bei mir war es ähnlich.

Mein Sohn (13), mit seinem Vater war ich nur 3 Monate zusammen.
Habe das alleinige Sorgerecht da bis er 6 Jahre war kaum Kontakt bestand.
Er steht auch nicht in der Geburtsurkunde.

Bei meiner Tochter (9) war ich mit dem Vater in einer On Off Beziehung, wir kommen gut zusammen klar aber er ist halt absolut unzuverlässig auch mit dem Unterhalt hapert es und es liegt momentan vor Gericht. Zum Glück kann ich alle treffen mit seinen Eltern regeln.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Der Unterschied ist super gering weil eigentlich macht es nur einen Unterschied das man die Unterschrift von ihm für die Anmeldung im Kiga oder Schule braucht. Während der Kiga Zeit oder Schulzeit habe ich seine Unterschrift nie mehr gebraucht.
Für den Pass benötigt man die natürlich auch aber ein Pass ist ca 6 Jahre gültig.

Wenn er sich mal quer stellt suchst du dir einen Anwalt und gehst vor Gericht, dann bekommst du eine Vollmacht und die Sache ist erledigt. Den Fall hatten wir auch schon und die Vollmacht ist unbegrenzt also kann ich eigentlich mitlerweile alles ohne seine Unterschrift machen 😅

Was den Umgang betrifft dafür ist das Umgangsrecht zuständig und absolut unabhängig zum Sorgerecht.

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Zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht, das hat immer derjenige bei dem das Kind lebt.

Und die Steuerklasse bleibt auch gleich, ich habe die 1 weil ich mitlerweile wieder einen Partner habe. Aber wenn keine weitere Person über 18 in deinem Haushalt lebt hast du wahrscheinlich die 2 oder?

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Nein das ist nicht richtig. dAs Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechtes (genauer der Personensorge) und bei gem. elterlicher Sorgen haben somit beide das ABR. Will man das anders muss das über das Familiengericht gehen.

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On dem Fall würde ich kein geteiltes Sorgerecht machen. Weil wenn er so ambivalent in seiner Haltung ist. Geh mal von aus er hat die Hälfte vom Sorgerecht. Dann kannst du ohne seiner Zustimmung gar nix regeln. Wenn er irgendwann meint sich doch nicht kümmern zu brauchen... kannst du nicht mal ein Reisepass beantragen geschweige denn außerhalb Deutschlands verreisen. Denn dazu muss man bei geteilten Sorgerecht ebenso zustimmen wie bei der Wahl der Schule... impfen ja nein etc.

Ich würde ihm das auch klipp und klar so erklären das er ständig die Einstellung ändert und zudem die Depressionen hat.

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Man kann ohne Zustimmung trotz geteiltem Sorgerecht im Ausland Urlaub machen, kein Problem. Da braucht keiner vom anderen eine Zustimmung.

Der Ex-Mann kann auch ohne Sorgerecht in seiner Umgamgszeit die Kinder mit in den Urlaub ins Ausland mitnehmen. In den Sommerferien auch mal drei Wochen am Stück. Ohne der Mutter mit alleinigem Sorgerecht zu verraten, wo sie sich alle aufhalten. Ja das geht, kein rechtliches Problem. Die Mutter kann auf Herausgaber der Ausweise verklagt werden, wenn sie es nicht freiwillig tut.

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So wie du es beschreibst wohnt er 300km weit weg und ist psychisch nicht stabil.
Unter diesen Umständen würde ich versuchen das gemeinsame Sorgerecht abzulehnen.

Dazu musst du eine schriftlche Stellungnahme verfassen und die beiden Gründe entsprechend aufführen. Ich würde dafür aber kein Anwalt oder so aufsuchen, sondern Aufwand und Kosten minimal halten.

Vielleicht klappt es, vielleiht nicht.

Aus den anderen Posts siehst du ja schon, dass das gemeinsame Sorgerecht kaum Nachteile hat, und wenn er sich bei irgendwas unnötig querstellt kannst du es per Anwalt und Gericht entziehen. Das geht dann wesentlich einfacher als jetzt.

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Du wurdest ungeplant schwanger und bist es noch. Die Botschaft ist also noch nicht so lange her und dass der Mann ggf. erstmal das Kind nicht wollte...naja, das bringen so ungeplante Schwangerschaften mit sich. Es ist ok, dass er Zeit gebraucht hat. Er hat sich vor der Geburt noch entschieden die Vaterrolle voll und ganz übernehmen zu wollen. Diese Entscheidung ist zum einen inhaltlcih und zum anderen wegen des vorgeburtlichen Zeitpunktes verantwortungsvoll.

ADHS und Depression sind kein Grund überhaupt irgendwas zu denken...wenn man sagt jemand hat ADHS und/oder Depression weiß man genau gar nichts über diesen Menschen. Beide Diagnosen haben 1000 GEsichter, sind veränderbar und behandelbar....stehen nicht mit Gewalt oder antisozialem Verhalten in Zusammenhang. Also...kein Problem.

Er sagt dir, dass er VAter sein will mit Rechen und Pflichten, das ist richtig so. Das wünscht man sich doch für sein Kind. Das du unsicher bist, wweil ihr grad frisch in Trennung seid ist verstädnlich, aber ich würde dir raten nicht anzufangen negativ in diese Elternschaft zu starten. WArum misstraust du ihm bevor es losgeht?

Ich habe noch nie ein deeskalierendes "ich zieh das mit durch" gehört, als das was er macht. Schau mal...er sagt dir, ich will Vater sein mit allen Rechten und Pflichten, aber dass das Kind bei dir lebt ist gesetzt. Deutlicher sagen, dass er keinen Machtkampf will kann er ja kaum. DAs Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt er automatisch, wenn er das Sorgerecht bekommt....und er würde aktiv vor Gericht sagen "nein ich möchte, dass es die Muttter alleine trägt". Damit gibt er dir das Recht, dass du alleine bestimmen darfst wo das Kind wohnt, wo es hinzieht...

Das gem. Sorgerecht ändert soweit ich weiß nichts an der Steuerklasse und wenn du sorge hast, wie das mit Unterschriften wird lass dir eine Sorgerechtsvollmacht ausfüllen. So wie der Vater klingt wird er das machen. Wie gesagt er klingt deeskalativ...Aber ich fände es eine Selbstverstänlichkeit, wenn der VAter informiert wird, wenn von der Vollmacht gebrauch gemacht wird. Also ein "Kind wird im KiGa xy angemeldet und wird dort ab SEptember hingehen". Man braucht übrigens sehr sehr selten 2 Unterschriften. Ich glaube ich habe in 17 Jahren nicht mehr als 7 Unterschriften gebraucht

Wie ist er denn in Bezug auf das andere Kind? Gibts da ständig Probleme?

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Ja natürlich hat auch er Zeit gebraucht. Das versteh ich alles und ich will genauso wenig Stress und ärger Wie er.
Mein Problem ist einfach das Vertrauen.
Er ändert gefühlt alle paar Std oder Wochen seine Meinung.
Er wollte erst nicht. Dann extra herziehen. Dann doch nicht. Dann Beziehung. Dann keinesfalls mehr eine Beziehung. Dann mich Unterstützen dann wieder doch lieber zeit für sich und erstmal in Therapie.. und diese sprunghaftigkeit macht es mir schwer zu vertrauen das er bei einer Ansicht bleibt .

Wie genau das mit Aufenthaltsbestimmungsrecht abläuft. Er hat es Angeboten und ich gesagt ich informiere mich .
Ein Gespräch werde ich einfach nochmal machen bei einer Beratungsstelle.

Bei meiner ersten Tochter hab ich keinerlei Nachteile bis jetzt und nie probleme gehabt da lässt mich der KV alles händeln und redet mit in nichts rein oder kritisiert :)

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Ich verstehe deine Sorge.

Ich meinte wie es bei seinem Kind aus vorheriger Beziehung läuft. Oder habe ich mich verlesen und er hat noch gar kein Kind?