UVG vom Nochmann

Hallo. Es wird glaub ich etwas kompliziert.

Ich bin noch verheiratet. Habe mit mein neuen Partner eine Tochter. Diese hat er schon anerkannt aber erst wirksam ab scheidungstermin. Alles gut und Recht..


Nun hab ich UVG für die Tochter beantragt,auf Raten des Jugendamtes,weil es ewig nicht voran ging. Beantragt hab ich Scheidung 2022! Trennung ist 12 Jahre her.

Nun kam die Ablehnung. Mir geht es nicht um das Geld. Es geht mir um das Prinzip!

Mein Partner ist nicht offiziell der Papa aber wird in der Ablehnung als Grund angegeben warum ich es nicht bekomme da er ja die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat und wir zusammen wohnen. Aber dann ist es für mich ein Widerspruch. Weil offiziell darf er nicht der Vater sein aber bei sowas zählt es dann!?


Meine Frage hat jemand Erfahrung damit schonmal gemacht? Für mich ist es unlogisch! Dann kann er ja auch jetz schon offiziell der Vater sein!

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Wen hast Du denn beim Antrag für UVG als zweiten Elternteil angegeben? Deinen Noch-Mann oder den biologischen Vater?

Grüsse
BiDi

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Ich müsste den Ehemann als nicht biologischer und den biologischen. Laut Gesetz ist ja nun mal mein Ex der Vater.

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Ja eben. Ich habe mir spasseshalber den Antrag auf UVG mal angesehen. Da werden Angaben von dem Elternteil verlangt bei dem das Kind lebt (Du) und Angaben vom Elternteil, bei dem das Kind NICHT lebt (dein Noch-Mann). Da steht nix von biologischer und nicht-biologischer Vater. Und rechtlich ist Dein Noch-Mann halt der Vater.
Und wenn man das so ausfüllt, macht der Rat des Jugendamts auch Sinn (vielleicht).

Dann wäre der Antrag ein Warnschuss an Deinen Mann, dass er den ganzen behördlichen Ärger um ein Kind, das gar nicht seins ist, verkürzen kann, wenn er die Scheidung vorantreibt,

Und selbstverständlich bekommst Du kein UV. Schliesslich leistet der biologisch Vater Unterhalt in Naturalform. Wieso solltest Du zweimal Unterhalt kassieren dürfen?

Grüsse
BiDi

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Mal ganz blöd gefragt: leistet der biologische Vater denn keinen Unterhalt für euer gemeinsames Kind? Da zählt neben dem Geld auch die Betreuung. Da der Ehemann auf dem Papier noch der Vater ist, würde er von der UVG Kasse in Anspruch genommen. Das was er dann zahlen müsste, könnte er vom biologischen Vater zurück verlangen. Klingt kompliziert? Das ist es auch. Google mal nach Scheinvaterregress.

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Ich wohne m dem biologischen Papa zusammen. Es ist nur noch kompliziert.

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Ich komme nicht mehr mit. Du willst Unterhalt von einem Mann, der gar nicht der Vater Deiner Tochter ist?
Der Vater ist dein Partner und mit dem wohnst du zusammen?

Du willst eigentlich gar kein Geld, du willst einfach nur "recht haben"?

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Es geht mir nicht um Recht oder Geld! Es geht einfach darum das mein Ex net aus dem Arsch kam zwecks Scheidung. Da hat mir die von der UVG Stelle gesagt ich soll es auf dem Weg machen da geht es meist schneller. Was stimmt. Ich hätte es sonst nie gemacht weil ich nicht so eine bin und wir uns auch noch verstehen. Er wusste auch bescheid mein Ex! Ich hatte ja selbst ein schlechtes Gewissen bei!

Ich versteh nun einfach die Logik nicht warum mein Partner(leibliche Papa) nicht offiziell der Papa sein darf,erst ab Tag der Scheidung,aber bei UVG ist es jetzt relevant das er die Vaterschaft anerkannt hat. Besser ausgedrückt da kann ja mein Partner auch jetz schon der Papa sein da muss man nicht erst bis Tag der Scheidung warten was uns echt lieber wäre.

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Warum überhaupt uvg?

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Du hast mit deinem Partner ein Kind und ihr lebt zusammen und du versuchst von deinem Ex, von dem du aber noch nicht geschieden bist und der mit den Kind rein gar nichts zutun hat Unterhalt zu erhalten???

Auf solche Ideen muss man erstmal kommen …

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Blockiert denn dein Ex die Scheidung und sollte das einfach nur eine Art „Denkzettel“ sein damit er auch was tut um die Scheidung zu beschleunigen oder was läuft bei euch verkehrt?

Das du ernsthaft Unterhalt für das Kind von ihm willst kann ja irgendwie nicht sein und ist doch eher ein Scherz bzw. Druckmittel für eine zügigere Scheidung, oder?

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Auch wenn die TE sich wieder abgemeldet hat... Vielleicht kriege ich das hin, das Ganze aufzudröseln (zumindest nach meinem Verständnis).

In Deutschland ist es leider immer noch so, dass Kinder, die in einer Ehe geboren werden automatisch den Ehemann als (rechtlichen) Vater haben. Und da ist es auch völlig egal, ob die Mutter einen anderen Vater angibt oder der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt. Der Ehemann muss zwingend die Vaterschaft anfechten.
Und wie bekommt man Väter am ehesten dazu, dass zu machen? Über drohende Unterhaltszahlungen. Und hätte die TE den UVG Antrag richtig ausgefüllt, wäre das Jugendamt beim Ehemann aufgeschlagen und hätte eben versucht, den säumigen Unterhalt da einzutreiben. Dadurch, dass die TE aber gleich noch einen zweiten Vater angibt, bringt sie die Antragsbearbeiter in eine Zwickmühle, weil da ja schon ein Vater ist, der Unterhalt leistet (die beiden wohnen ja zusammen).

Grüsse
BiDi

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Da möchte ich gern klar stellen, dass selbstverständlich auch die Mutter und der biologische Vater die Vaterschaft des Ehemannes anfechten können. Das Kind auch aber das ist kompliziert.

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Ah ok, ich dachte das könnte nur der rechtliche Vater. Dann verstehe ich den Thread doch nicht, weil Mutter und biologischer Vater hätten die Anfechtung ja einfach durchziehen können...

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Man bekommt generell keinen UV, wenn man mit einem neuen Partner zusammen wohnt. Da ist es ganz egal, wer als Vater eingetragen oder wer der biologische Vater ist.

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Das ist natürlich falsch. Man bekommt keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man verheiratet ist.
Bitte nochmal genau und richtig informieren.

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Ach herrje, du hast natürlich recht. War wohl noch zu früh heute Morgen 🙈