Umgangsrecht - Besuchszeiten - Mustervertrag?

Hallo, mein Freund und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Er holt unsere Tochter (2,5 Jahre) jeden Sonntag Nachmittag für zwei Stunden. Außerdem sehen seine Eltern die Kleine an einem Nachmittag in der Woche für zwei Stunden. Nun möchte der Kindsvater das Besuchsrecht für ihn und auch für seine Eltern erweitern. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Die Gründe möchte ich hier nicht näher erläutern, es würde zu weit führen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, weil der Vater bislang noch keine Sorgerechtserklärung abgegeben hat. Wer kann mir sagen, welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn ich das Besuchsrecht für Vater und Großeltern nicht erweitere und das Besuchsrecht der Großeltern ggf. noch weiter einschränke? Hat jemand einen Muster-Vertrag bezüglich Besuchszeiten, den er mir zumailen kann? Das würde mir wirklich sehr helfen. Viele Grüße, max-i_hob

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Leider gibst Du keine Infos, was genau das Problem ist. So ohne Gründe kannst Du sein Besuchsrecht nicht einschränken und würde er vor Gericht auf mehr Zeit mit dem Kind klagen, würdest Du wohl hintern runter fallen.

Sollte es handfeste Gründe gegen den Umgang geben, die mit dem Kindeswohl und nicht mit Deiner Befindlichkeit zu tun haben, dann musst Du das halt mal erklären.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ein Gericht würde dem Vater immer einen ganzen Tag zusprechen.

Nur weil du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du trotzdem nicht bestimmen, wann und wie lange er sein Kind sehen darf. Er bzw. das Kind hat ein Recht auf Umgang und in diesem Alter sprechen Gerichte einen ganzen Tag am Wochenende zu.

Den Umgang kannst du nur einschränken bzw. aussetzen, wenn er dem Kindeswohl schadet. Das liegt aber nicht dann schon vor, wenn du andere Vorstellungen hast, als er. Es geht allein ums Kind, nicht um deine evtl. verletzten Gefühle.

Du schreibst nichts weiter dazu, aber wenn er das Kind 2 Stunden sehen kann, dann spricht doch auch nichts gegen 8 Stunden! Denk an dein Kind, dem tut der Umgang gut, es ist wichtig, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben.

Schränkst du sein Umgangsrecht zu Unrecht ein, kannst du sogar das Sorgerecht verlieren. In jedem Fall verlierst du einen Streit ums Umgangsrecht und das kann teuer für dich werden.

Warum bist du so gegen den erweiterten Umgang?

lg

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Hallo!

Der Vater hat ein Umgangsrecht, die Großeltern haben nur ein Besuchsrecht. Das ist ein großer Unterschied.

Wenn Großeltern ihrem Enkel schaden, ist es relativ einfach ihnen über das Jugendamt das Besuchsrecht zu entziehen.

Anders ist es beim Vater und beim Umgangsrecht. Man kann ihn das Umgangsrecht nur entziehen lassen oder einschränken wenn er z.B. Drogenabhängig ist oder das Kind mißhandelt hat... Wenn dein Ex zum Jugendamt/Gericht geht, wirst du keine Chancen haben und wenn du ihm das Kind entziehst, kannst du schlimmstenfalls das Sorgerecht verlieren!

Jeden Sonntag 2 Stunden finde ich zu wenig!! Sei froh, wenn er mehr Umgang mit eurem Kind möchte (vorausgesetzt natürlich, er ist nicht Drogenabhängig, Mißhandelt das Kind...). Auch ist es fürs Kind sehr wichtig Zeit mit dem Vater zu verbringen!

Ich bin auch getrennt, habe selbst eine fast dreijährige Tochter und meine Tochter genießt die Zeit mit ihrem Vater. Ich bin froh, über jede Minute die die zwei zusammen verbringen, weil ich merke, wie gut es unserer Tochter tut. Du tust deiner Tochter nicht Gutes, wenn du versuchst, den Umgang mit dem Papa noch mehr einzuschränken! Ein Kind hat Recht auf Mutter und Vater!

LG Claudia

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"Wer kann mir sagen, welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann, wenn ich das Besuchsrecht für Vater und Großeltern nicht erweitere und das Besuchsrecht der Großeltern ggf. noch weiter einschränke?"

Das wird Dir spätestens in ein paar Jahren Dein Kind zeigen, denn Du weisst anscheinend noch nicht was das alles nach sich ziehen kann.

Ich finde es traurig, dass Du Dein alleiniges Sorgerecht so dermaßen ausnutzt und dem Vater nicht mehr zugestehst.

Stell Dir mal vor, jemand erlaubt Dir DEIN Kind in der Woche für 2 Stunden sehe zu dürfen. WÄRE DIR DAS GENUG?

Ich glaube wohl kaum und nun versetze Dich mal in die Lage des Vaters.

Hier spielt es auch keine Rolle, was zwischen Dir und dem KV vorgefallen ist, denn er bleibt der Vater, ob Du willst oder nicht.

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nur weil du das alleinige Sorgerecht hast heißt das nicht das du alles alleine bestimmen kannt oder darst du bist öaut gesetz Mitteilungspflichtig dem KV gegenüber Soagr Dir Großeltern können Heut zutage per Gericht das Besuchsrecht einklagen.
Ich wäre froh wenn der KV sich um sein Sohn Kümmern würde.Statt mir einmalim Jahr 20 € zu überweisen und davonsol ich dann geschenke für alle Feiertage Besorgen mehr Zahlt er nicht.naja andere egschichte.

Überlege Dir genau ob das alles richtig was du machst.

LG susi
PS das sol nicht böse gemeint sein o.k.

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Hallo!!
Zunächst einmal gibt es keine Musterverträge für die Umgangsregelung. Jedes Paar ob verheiratet oder nicht muss sich eigenständig über eine sinnvolle Regelung einigen. Zum anderen erfogt die Sorgerechtserklärung nicht durch den Kindesvater sondern durch die Kinsdesmutter eines nichtehelich geborenen Kindes. In deinem Fall möchte ich dir dringend davon abraten eine solche Erklärung abzugeben. Eine solche Erklärung hat zur Konsequenzen, dass der Kindesvater ein gleichwertiges Sorgerecht für das Kind erhält. Also nicht nur die Pflichten sondern auch sämtliche Rechte. Rückgängig kann man eine solche Erklärung nicht machen. In Anbetracht der bereits bestehenden Unstimmigkeiten wäre weiterer Ärger absehbar.
Eine wöchentliche Besuchsregelung halte ich vom Grunde her für ausreichend. Man könnte ggf. über eine Stundenverlängerung sprechen ( 3 Std. etwa ). Allerdings nur dann wenn deine Tochter im Anschluss an die Besuche keine Auffälligkeiten zeigt. Außerdem zeigst du dich kompromissbereit wenn du den Vater etwas mehr Zeit gibst. Im Hinblick auf die Großeletern gillt in etwa das Gleich. Reduzieren solltest du nur, wenn wenn es wirklich triftige Gründe dafür gibt.
Wenn ihr nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könnt besteht auch die Möglichkeit sich an das örtlich zuständige Jugendamt zu wenden und sich dort beraten zu lassen.
Gruß
Jolly