Kann der Kindesvater bestimmen wo ich wohnen muss

Hallo. Ich habe mich vor 1 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt, zu der Zeit waren meine Kinder 8 Monate und 2 1/4, bin erst in die Nähe gezogen, ca. 5 km entfernt.
Da ich aber keine Freunde hatte und ich am Aufbau einer neuen Beziehung war, zog ich nach 3 Monaten in die Nähe meines Freundes und 300 km zu meiner Familie.
Nun bestand zwischen den Kindern und dem Vater eine Entfernung von ca. 360 km.
Nun höre ich immer wieder in Abständen, das ich ohne seine Erlaubnis nicht hätte wegziehen dürfen, sondern nur um Umkreis von 50 km. Hat jemand damit Erfahrung oder weiß estwas darüber?

Lieben Gruß
Katrin81online

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Ihr habt beide das Sorgerecht? dann hättest du ihn fragen müssen..aber nur ausserhalb des pendlerbereichs... der pendlerbereich umfasst eine Entfernung die nicht mehr als 1 Stunde fahrzeit zulässt. Bei 360 km bist du da natürlich raus,.. Du wohnst da nun schon seid fast einem jahr? sehe ich das richtig? nach einem jahr kann er nichts mehr machen... das nennt man die Duldungsklausel...da hätte er gleich eingreifen müssen.

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also mir wurde das mal so gesagt......

DU bist eine eigenständige person.......DU kannst entscheiden wo DU wohnst und nich ER....nur weil ihr kinder zusammen habt!

wenn du da nich glücklich warst wo du vorher gewohnt hast und wie du schon sagst,keine freunde hattest.....tja, pech für ihn...DU musst halt nur dafür sorgen das er seine kinder regelmäßig sieht! und DU darfst den kontakt auch nich abbrechen lassen, nur weil ihr jetzt 360km ausseinander wohnt!

wenn zwischen mir und meinem freund mal schluss is, würde ich auch von hier wegziehen, zu meinen freunden und zu meiner familie......haaa das wär ja noch schöner, wenn ich wegen ihm hier bleibe aber hier dann keinen habe, ne

mag ja sein das es diese klausel gibt....aber kein richter...anwalt oder sonst wer wird dich irgenwo zwingen hinzu ziehen....schon gar nich wenn du denen plasiebel machst,das du in die nähe DEINER familie gezogen bist

so, das habe ich von einer rechstanwaltsfachangestellten!(oder wie sich das schimpft;-))

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Kaffeklatsch oder Stammtischgerede und NICHTS davon ist wahr!

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Hallo Kathleen,
das ist eben der Unterschied zwischen der Sekretärin eines Anwalts, der "Fachanstellten" und dem Anwalt selbst, die Auskunft war nämlich falsch.
Wenn ein gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht kann die KM nicht einfach mit dem Kind wegziehen, ohne den Vater VORHER miteinzubeziehen, der darf nämlich über den Aufenthaltsort des gemeinsamen Kind mitbestimmen. Also müsste a priori abgeklärt werden, ob das Kind nicht auch beim Vater bleiben kann. Er kann es bis zum Familiegericht einfordern, wo dann neu entschieden werden muss.
Anders verhält es sich, wenn gewichtige Gründe für den Wegzug sprechen, da heißt, wenn die Mutter nur in der Ferne einen Arbeitsplatz findet.
Weiterhin wird die KM einen Teil der Kosten für den Umgang übernehmen müssen, da sie die Entfernung herbeigeführt hat.
Mit ihrem Gewissen hingegen muss jede Frau selbst ausmachen, wie fair es ist, dem Kind den Umgang mit seinen Vater so zu erschweren.
Ich habe gern geholfen...
Mariella

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Fällt dem ja früh ein!#augen

Das wäre ja noch schöner, wenn ich mir von meinem Ex sagen lassen müßte wo ich hinzuziehen habe.
Wenn du den Mann deines Lebens ganz woanders triffst, ihn heiratest und noch ein Kind bekommst: wer will dich daran hindern mit ihm woanders zu leben?

Wegen dem gemeinsamen Kind würde ich es mir gut überlegen, wenn der Kontakt da ist.
Aber ansonsten würde mich hier niemand halten.

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habt ihr das gemeinsame sorgerecht<?ich war mit meinem ex auch nur zusammen nicht verhgeirate haben eine tochter von 3 habe es geschafft mich nach 8 jahren zu trennen weil er mich nie das kind geschlagen hat und alles ich brauchte nicht sagen wo ich hin zieh weil ich das alleinige sorgerecht habe habe jetzt sogar geheiratet und habe meinem kind meinen neuen namen gebeben ohne ihn zu fragen weil er nix zu sagen hat er will das kind im mom auch nicht sehn