Vaterschaftsanerkennung wenn das Kind vor Scheidung geboren wurde ???

Hallo,
brauch mehr als dringend eure Meinung und Hilfe.
Also ich machs kurz
Situation:
Kind im Feb.06 geboren , seitdem auch getrennt lebend,Scheidung jetzt eingereicht
Mein Anwalt erklärte mir das ich zum Jugendamt gehen könne wenn wir uns alle einig wären und mit dem biologischen Vater eine Anerkennung durchführen kann.
Hab ich also gestern beim JA angerufen um einen Termin zubekommen, da erklärte mir die Dame das es nur gehen würde wenn vor dem Zeitpunkt der Geburt die Scheidung schon eigereicht gewesen wäre.:-[
So würde es jetzt nur auf gerichtlichen Weg zuklären sein und das bedeutet unnötige Kosten und Ärger für mich.
Meinen Anwalt hab ich noch ne erreicht ,der ist bei Gericht.
Hatt jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir einen anderen Ausweg nennen. ????????????

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hai du...also ich hab auch die scheidung eingereicht..und es schaut so aus..dass wenn dein kind geboren ist(das ist bei dir der fall)der nichtvater(also dein fastexmann)eine vaterschaftsABerkennung machen muss,und der richtige(biologische)vater deines kindes danach eine vaterschaftsANerkennung.(es ist dabei nicht relevant ob du getrennt lebtst,schon geschieden bist oder allein mit dem baby wohnst etc.)was die dame vom JA sagt ist quatsch weil scheidung(-santrag)und vaterschaftsAB-bzw -ANerkennung hat überhauptnix miteinander zu tun!
bei mir wird das so sein,dass ich mein kind zur welt bringe obwohl ich nicht geschieden bin(aber getrenntlebend )und mein anwalt sagte eben dass mein fastexmann nach der geburt des babys eine vaterschaftsaberkennung machen muss als erstes!(wenn er das nicht macht zählt "es "sonst-rechtlich gesehen-als seins.
ich wünsch glück bei allem was dir widerfährt.
liebe grüsse

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#danke

bin nur sehr verunsichert, die Frau vom JA hatt ständig auf einen Paragraphen hingewiesen (1599 BGB) und da steht tatsächlich drin dass vor der geburt die Scheidung eigereicht sein muss also sogar bei Gericht vorliegen muss. Das ist ja bei dir der Fall und bei mir war es eben ne so . Aber wer weiß denn sowas hab doch damals ne im ersten Moment dran gedacht sofort die Scheidung einzureichen #heul:-[
So ein mist aber auch . . .
ich glaub das JA hatt recht die machen sowas ja jeden Tag
könnt heulen #heul

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Hallo.
Also ich bzw. mein Exmann hat auch die Scheidung eingereicht. Und irgendwie geht es nicht voran. Habe zwar nun schon Post von den geklärten Rentenkonten bekommen, aber Termin noch nicht. Naja ein bißchen Zeit haben wir ja auch noch. Sollte es aber nun doch so sein, das ich bis zum ET nicht geschieden bin, dann müßte mein Ex auch so eine Vaterschaftsaberkennung machen. Und wo muss ich diese dann vorlegen? Können denn die beim Einwohnermeldeamt einsehen, das ich nicht gechieden bin ?

Katrin81online mit #ei 28.SSW

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Wird das Kind vor der Scheidung geboren ist dein Nochehemann erstmal automatisch der Vater. Er kann dann die Vaterschaft anfechten, bekommt sie dann aberkannt und der leibliche KV kann das Kind dann anerkennen

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Naja aber diese Anfechtung ist doch vor Gericht oder ???
Laut meinem Anwalt würde das 3000 € kosten ?? Geld das wir uns eigentlich sparen wollten und das ganze Theater rundherum. Ist nur ärgerlich weil wir ja wissen wie es ist und von wem das kind ist.
Gibt es wirklich keinen anderen Weg bei meiner Situation als den gerichtlichen ????
:-[#heul:-[

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Hallo elea,

also Erfahrung hab ich noch nicht auf diesem Gebiet, aber es stimmt, dass Dein (Noch-)Ehemann auch automatisch der Vater des Kindes ist, wenn die Geburt noch in der Ehe stattfand. Da ihr Euch aber einig seid, wer der Vater ist und wer nicht, muss auch außerhalb des Gerichtes eine Vaterschaftsab- und Anerkennung möglich sein. Ich würde einfach mal beim Familiengericht anrufen und da nachfragen. Ich denke die Gerichte sind so schon überlastet und sicherlich froh, wenn ein Verfahren nicht komplett durchgeführt werden muss, sondern abgekürzt werden kann. Aber wie gesagt, mach Dich da mal schlau. Was Du da für einen Anwalt hast, kann ich nicht sagen, aber ich denke mal die versuchen immer den teuren Weg zu gehen, da davon ja ihre Provision abhängt ;-) Also frag mal bei einer neutralen Stelle nach.

Über die Kosten eines gerichtlichens Verfahrens kann ich Dir sagen, dass hier 2.000 EUR als Streitwert gelten. Dies kannst Du hier nachlesen: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=A9467B8D70F4037B189FA5D25C781963.worker_zf1?action=showdetail&modul=VB&id=36037!0

Dieser Link könnte Dir auch weiter helfen: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/schwangerschaft-geburt/vaterschaftsfeststellung.html


Viel Glück!!