Wann genau endet die 2-jährige Elternzeit?

Hallo zusammen,

leider hab ich im Internet keine Antworten auf meine Fragen bekommen und hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Bei meinem Arbeitgeber habe ich eine 2-jährige Elternzeit beantragt, die ich im Anschluß an den Mutterschutz nehme. Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Job.

Nun wird meine Kleine im Juni 2 Jahre alt. Ab Oktober wollte ich wieder mit reduzierter Stundenzahl arbeiten gehen.

Wann endet nun genau die 2-jährige Elternzeit?
Am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes oder 2 Jahre nach Beginn der eigentlichen Elternzeit (also 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag)? Wird der Mutterschutz nun auf die 2 Jahre angerechnet?

Bei meinem Antrag hab ich die Option auf Verlängerung der Elternzeit nicht erwähnt. Hab ich trotzdem ein Recht auf Verlängerung um ein Jahr?

Und was ist günstiger: Die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und währenddessen in der selben Firma Teilzeit zu arbeiten oder gleich einen Teilzeit-Vertrag zu beantragen? Vermutlich werde ich die nächsten Jahre nicht mehr Vollzeit arbeiten.

Ich danke Euch schon mal für Eure Hilfe! #blume

Gruß Dina

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Hallo

Der 2 GEburtstag deiner Maus ist dein 1 Arbeitstag.

Bianca

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Hallo,

Du kannst das 3. Jahr ohne Genehmigung dran hängen. Musst nur die Frist zur Mitteilung einhalten.

Hast Du denn Chancen auf eine Teilzeit-Stelle? Dann wäre es eigentlich egal wie rum Du es machst.
Aber, in der Elternzeit bist nicht kündbar, das 3. Jahr kannst auch später nehmen.

Susanne

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Hast du denn keine Bestätigung deiner Elternzeit bekommen? Da steht, wie lange sie geht.

Es gibt keine Regel, wenn du sie für 2 Jahre nach dem Mutterschutz beantragt hast, dann geht sie auch 2 Jahre, gerechnet ab dem ersten Tag nach dem Mutterschutz.

Wenn du sie bis zum 2.Geburtstag beantragt hast, dann musst am 2.Geburtstag hin.

Es ist auf jeden Fall besser Teilzeit in Elternzeit zu beantragen als Teilzeit ohne. Du bist unkündbar und die Teilzeit darf dir nicht so leicht verwehrt werden.

Das 3.Jahr für später aufheben kannst du nicht so einfach, wenn du am Anfang nichts dazu gesagt hast. Hängt aber vom AG ab.

Gruss. Alla

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Hallo,

nein eine Bestätigung habe ich nicht bekommen. Wurde einfach kommentarlos akzeptiert.
Da werde ich wohl mal in der Personalabteilung nachfragen müssen.

Danke!
Dina

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Hallo

So stimmt das nicht. Hat sie 2 Jahre beantragt, ist der 2 Geburtstag der 1 Arbeitstag.
Das 3 Jahr kannst du ohne Genehmigung dranhängen,aber wenn du das später nehmen willst, muss der Ag das nicht genehmigen.


Binca

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