Teilgrundschuldsbrief und Grundbucheintragungen löschen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage... Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen....

Es geht nicht um mich persönlich - sondern um jemanden der mir sehr am Herzen liegt...

Diese Person hat vor vielen Jahren einer weiteren Person eine Hypothek abgelöst. Diese Zahlung wurde per "Teilgrundschuldbrief" (?) ins Grundbuch eingetragen.
Jetzt möchte der Darlehensgeber gerne einen Teil dieses Geldes haben - der andere Part weigert sich jedoch auch nur einen Cent zu zahlen....

Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht???

Dann noch eine weitere Frage:
Meine Mutter hat vor vielen Jahren eine ETW geerbt. Nach dem Tod des Nachlassgebers wurde das Darlehen abgelöst. Die Wohnung ist somit eigentlich schuldenfrei.
Problem: die alte Grundschuld von der Finanzierung steht noch im Grundbuch, da meine Mutter damals vergessen hatte, dies löschen zu lassen. So wie es aussieht, liegen allerdings keine Dokumente mehr vor, dass der Kredit abgelöst wurde. Wie wird meine Mutter die Grundbucheintragung denn jetzt los????

Hoffe, es kann mir jemand weiter helfen...
Danke im Voraus!

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Hallo missypepermint,

als zu 1) denke ich, daß der- oder diejenige, die Dir am Herzen liegt einen Anwalt kontaktieren sollte (obwohl Teilgrundschuld habe ich noch nie gehört #kratz) und dort mit allen Unterlagen vorstellig werden sollte damit die Lage genau beurteilt werden kann. Gegebenenfalls eben einklagen.

Zu 2) liegt der Fall einfacher. Die Bank bei der die Finanzierung lief kontaktieren, die hätten eigentlich die Löschung beauftragen sollen und haben mit Sicherheit (wenn es nicht länger als 7 Jahre her ist...) noch die Unterlagen.

Gruß W.

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tja... die Bank hat dies leider nicht veranlasst... das ist ja das Problem... :(

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Hallo missypepermint (soviel Zeit muss sein...)

trotzdem solltet Ihr die Bank (also den Gläubiger) kontaktieren und um Löschung bitten. Wenn die keinen Kredit mehr laufen haben sollte das auch kein Problem sein.

Gruß W.

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Hallo,

zur zweiten Frage:
Die Bank hat mit Sicherheit noch die Unterlagen, auch wenn es mehr als 30 Jahre wären. Das erledigt der Notar.

Was ist ein "Teilgrundschuldbrief" ???

freundliche Grüsse Werner

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Vielen Dank!
Die Ablösung der Verbindlichkeiten dürfte so rund 25 Jahr her sein....

Also werde ich mich mal an den Notar wenden....

Wenn ich heraus bekomme, was das ist, werde ich es Dich wissen lassen - habe den Grundbuchauszug selbst noch nicht gesehen - wurde mir so am Telefon gesagt.... *schulterzuck*

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Die Bank wird von sich aus eine Grundschuld NIE löschen lassen, das muss immer der Schuldner veranlassen.

freundliche Grüsse Werner