Kündigung nach 8 Jahren, viele Fragen!

Ich habe gestern am 31.08.2011 5 min.vor meinem Feierabend die Kündigung zum 01.10.2011 bekommen.
Betriebliche Gründe /Umsatzeinbrauch sind die Gründe.
Meine Abteilung wird von einem Kollegen aus einer Filiale weiterbetrieben.

Ab morgen habe ich 2 Wo.Urlaub und bin im Ausland.
Mein Chef will mir einen neuen Job besorgen,ich glaube er sagt das nur damit ich keine Kündigungsschutzklage einreiche.
Er sagt auch, das kein Arbeitsrichter mir eine Abfindung zusprechen würde,
da er die wirtschaftl.Verhältnisse in der Fa.klar darlegen kann.
Meint Ihr das stimmt?
So bietet er mir keine Abfindung an.
Nach einer schlaflosen Nacht habe ich mich entschlossen, mich selbstständig zu machen.Es gibt ja für das erste Jahr etwas Unterstützung vom Arbeitsamt,oder?
Ich habe einen guten Plan und jahrelange Berufserfahrung.
Ich habe keine Elternzeit genommen, habe bereits nach 5 Mon.wieder gearbeitet.
Die Fa.hat 9 Mitarbeiter, alle sind weit nach mir angefangen.
Ich bin total geschockt.Möchte aber mein Wissen effektiv für mich nutzen.

Ich war noch nie arbeitslos, davor habe ich 5 Jahre in einem anderen Firmenzweig gearbeitet.Ebenfalls im Vertrieb.

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Das du keine Abfindung bekommst kann durchaus sein, wenn wirlich entsprechende Gründe vorliegen.

Der Chef ist aber veerpflichtet soziale Gründe in die Auswahl des gekündigten mit einzubeziehen (Sozialauswahl)

Punkte für die Bewertung sind:
- Alter
- Familienstand
- Anzahl Kinder und unterhaltspflichtiger Personen
- Betrieszugehörigkeit
- etc.

Nur weil du ggf. die teuerste Kraft bist reicht das nicht aus.

Aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Sozialauswahl oder wenn er diese Punkte gar nicht berücksichtigt hat könntest du doch noch nachträglich über das Gericht eine Abfindung (0,3 bis 0,7 Monatsgehälter je Jahr Betriebszugehörigkeit) zugesprochen bekommen.

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Ich bin nicht günstig, aber die teuerste Kraft auch nicht.
Es gibt hier 4 Herren, welche solo ohne Anhang sind.Einer der keine FS mehr hat, zuviele Firmenwagen, Abrechnungsbetrug,überteuertes Büro...
Es gibt genug Möglichkeiten statt mich zu entlassen zu sparen.

Er weiß auch das ich überall Einblick habe und er müsste sich durchaus bewußt sein, das ich kämpfen werde.

Er denkt da wir uns schon 12 J.gut kennen und uns sehr mögen, das ich nichts einfordere . Würdet Ihr das machen?Wärt Ihr so kulant?

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Genau aus diesen Gründen würde ich den rechtlichen Rahmen voll ausnutzen.

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aufgrund der weniger AN wirst du kaum eine Abfindung verlangen können. es greift das kündigungsschutzgesetz nicht, ergo brauchst du im grunde auch keine kündigungsschutzklage einreichen. *hoffe ich täusche mich nicht*

mit den wirtschaftlichen verhältnissen hat das nix zu tun, die wären dem richter wohl egal, wenn du begründeten anspruch auf weiterbeschäftigung hättest. du kannst versuchen auf dummfang zu gehen....aber ich schätze dein AG wird sich früher oder später auch rechtlichen Beistand holen wenn es hart auf hart kommt....spätestens dann erfährt er, dass er nicht zahlen oder dich weiter beschäftigen muss.....

wie das mit der selbst. wird..hm..wenn du direkt nach dem auslaufenden vertrag in gründung gehst, bin ich nicht sicher ob du da was bekommst....aber da kann man sich ja beraten lassen.

alles gute

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Ich würde erstmal dennoch Kündigungsschutzklage einreichen, hast ja nichts zu verlieren...........

Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, wird es sicher von Vorteil sein, dass Du erstmal arbeitslos gemeldet sein soltest. Ich weiß nicht, was es derzeit für Förderungen/Zuschüsse gibt, Bedingung war aber schon immer, dass der Anspruchsteller arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet sein muss.

Viel Erfolg.

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Du solltest heute zwei Dinge tun, wenn du wirklcih morgen verreisen wilslt (ich würde dies wohl verschieben).
1. sofort arbeitssuchend melden
2. sofort zum Anwalt.

Denn was steht denn bezüglich Kündigungsfristen usw. im Tarifvertrag/Vertrag, bei 8 Jahren wären es ja mindestens zwei Monate Kündigungsfrist!

Außerdem muss eine Sozialauswahl eingehalten werden, wenn der Kollege deinen Job machen kann, könntest du wohl auch seinen machen und man müsste gucken, wer zuerst gehen muss.

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Ich habe noch keine schriftl.Kündigung, habe ihn heute auf das BGB §622 hingewiesen.
Demnach habe ich 3 Monate Kündigungsfrist.
Daraufhin hat er geschluckt, er wusste es nicht.
Nun reden wir morgen abschließend.
Ohne Kündigung kann ich auf dem Arbeitsamt auch nichts machen.Die brauchen etwas schriftliches.
Die Reise ist nicht stornierbar, es ist mir es auch nicht Wert 2200 € in den Sand zu setzen.Erholung braucht jeder , gerade wenn man beruftstätig ist.

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Wir sind 1 GF/1 Prokurist/1 Freiberufl.MA/4 vOllzeit Kräfte/2 Teilzeit MA/
1 Azubi.

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Betriebliche Gründe /Umsatzeinbrauch sind die Gründe.


Das reicht so lapidar nicht.


Ich würde an Deiner Stelle Kündigungschutzklage einreichen, wenn der Betrieb insgesamt mehr als 10 MA hat. Lass Dir keinen Knopf an die Backe nähen.

Selbstständig ist gut, aber als was?


Gruß

Manavgat

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"Ich würde an Deiner Stelle Kündigungschutzklage einreichen, wenn der Betrieb insgesamt mehr als 10 MA hat. Lass Dir keinen Knopf an die Backe nähen. "

Hat er nicht.

Gruß,

W