ALG 1 und ALG 2... hilfe...

Hallo zusammen,

und zwar ist es so... ich habe am 18.06.13 meine Ausbildung abgeschlossen somit steht mir seit dem 19.06.13 ALG1 zu.
Da ich erst am 15.07.13 einen Termin zur ALG1 Berechung hatte, habe ich vorrübergehend ALG2 bekommen.
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinsschaft da mein Mann leider auch Arbeitssuchen ist und ALG2 bekommt und wir haben noch einen Sohn 6 Jahre.

Nun wurde ALG1 berechnet und ALG2 hat sich das Geld für den halben Juni und dem Juli wieder eingeholt.
Nun kam heute der ALG2 Bescheid und wir sollen im August von ganzen 12,93€ zu dritt leben. Die Miete wird auch nicht komplett gezahlt und Wasser auch nicht mehr.

Ich bekomme aber erst ende August ALG1 für den August ausgezahlt somit können wir die Fixkosten nicht zahlen und sollen uns von 12,93€ ernähren. (im August)
( Alg2 wird ja für den laufenden Monat gezahlt und ALG1 rückwirkend für den Monat also ende August für den "gearbeiteten Monat,wie beim Gehalt)

Weiß jemand wie da die Rechtslage ist, denn es ist ja offensichtlich das man von diesen Minibetrag nicht die Fixkosten weitere Rechnungen und Ernährung zahlen kann?
Vorallem können wir ja ende August nicht die Fixschulden ect. und die Fixkosten ect. für Sept. zahlen, dann haben wir ja wieder nichts zu Leben. Und das Problem ist ja auch noch das mein Sohn im August eigeschult wird, soll er da an seinem Schulranzen knabbern wenn er hunger hat!

Lieben Dank
Schnuckimausi

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Du kannst im Jobcenter (ALG II) ein Darlehen zur Überbrückung bis zur ersten ALG1-Zahlung beantragen.

FG H. #klee

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Hallo,

so ganz verstehe ich das jetzt nicht.

Ich gehe mal stark davon aus das du von deinem Alg1 nicht Miete, Strom, Lebensmittel ect finanzieren kannst, hat das Arbeitsamt dich nicht darauf aufmerksam gemacht das du noch mit Alg2 aufstocken kannst? Ich weis ja nicht was ihr an gesamteinkommen habt aber du/ihr solltet aufjedenfall zum Amt und denen erklären das ihr im August mittellos seid und mit den knapp 13 euro nicht überdie runden kommt was ja logisch ist.

Zum anderen kannst du für deinen Sohn die unterstützung für den schulbedarf beantragen das sind insgesamt 100 euro (einmal 70 und im Januar nochmal 30 euro)

LG

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Mein Mann hat schon während meiner Ausbildung Alg2 bekommen. Jetzt habe ich sie beendet und rutsche automatisch wieder in die Bedarfsgemeinschaft.
Da mein Alg1 erst mitte Juli berechnet wurde, habe ich zum Übergang Alg2 bekommen. Nun ist Alg1 berechnet und das Jobcenter hat sich das Geld wieder eingeholt. Jetzt bekomme ich aber mein Alg1 erst ende August und Alg2 kommt ja anfang August für den August. Das wären leider erstmal nur 12,93€ wovon man ja nicht leben kann.

Ich hoffe ich habe das gut erklärt :-)

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Also bei uns im netten Amt ist es eigentlich so das eine Rückforderung seiten des amtes nicht auf die monatliche Leistung anrechnen darf und auch nicht monatliche raten abziehen kann wird alles von einer überregionalen stelle gemacht. Ich würde an deiner stelle nochmal hin gehen und das mit denen persönlich klären und wenn die Sachbearbeiter sich querstellen immer nach dem teamleiter fragen. Und wenn nix mehr hilft frau Fürst von RTL.

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