Krankmeldung 1. Kranktag

Wie ist das in der Praxis üblich. Ich habe gestern von einem möglichen Arbeitgeber gehört, dass er die Krankmeldung am ersten Tag vorliegen haben möchte.

Bisher war ich nur in Firmen mit 3. Kranktag. Bzw. die ersten Tage ohne AU.

Es ist ja kein Problem für ab dem 1. Tag eine Krankmeldung zu bekommen. Aber oft ist man dann so krank, dass man nicht zum Arzt gehen kann, weil man mit Brechdurchfall im Bad ist oder mit Migräne im Bett liegt.

Mein Hausarzt ist nicht um die Ecke und welcher Hausarzt macht noch Hausbesuche bei Kassenpatienten. Die Krankheit ist aber nicht so schlimm, dass man einen Krankenwagen in Anspruch nehmen könnte.

Der Arbeitgeber verlangt aber, dass man das irgendwie organisiert. Telefonische Diagnosen ist ja auch ein Witz und jmd. anderes holt die Krankmeldung ab... Da hat der Arzt einen auch nicht gesehen. Und mit Brechdurchfall in eine Arztpraxis gehen.... - auch nicht so gut.

Auch ist es so, dass man nicht immer gleich am 1. Tag einen Arzttermin bekommt, weil die Praxis zu voll oder Arzt mal nicht da , Vertretung - was auch immer.....

Da bekommt man idR für den nächsten Tag einen Termin und bekommt die Krankmeldung dann rückwirkend ausgestellt.

Nur das akzeptiert dieser Arbeitgeber auch nicht. Keine rückwirkenden Krankmeldungen.

Egal wie schlecht es einem geht bzw. wie schwer man an einen Arzttermin kommt....

Der Arbeitgeber will damit Blaumacher enttarnen. Finde ich ja schon eine krasse Einstellung. OK - vielleicht mal Pech gehabt....

Aber so eine Einstellung und gleich mal, wer krank ist, ist auch gleich ein Blaumacher.... - übel...

Ist das eigentlich rechtens...???

Von mir aus kann der Arbeitgeber gerne an meinem 1. Kranktag bei mir zu Hause vorbeikommen und beim Brechdurchfall zusehen und sich am besten auch gleich sämtliche Krankheiten einfangen und dann selber ausfallen und den Laden dicht machen müssen....

7

Können Millionen deutsche Durchschnittsbürger - kann auch ne prettywoman mit sabberndem Rollerspuckekind

1

Kurz und knapp:

Ja, das ist zulässig. Dies steht explizit so im Gesetz. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf "Arbeitsunfähigkeit durch Selbstdiagnose".

2

ist rechtens.... bei uns genauso..... und ich finde es absolut ok.....

3

Hallo,

ja, das ist rechtens. Und gegen eine zurückdatierte Krankmeldung kann der AG ar nix sagen. Man uss halt nur seinem HA sagen dass das gestrige Datum drauf muss.

Ich geh bei Brechdurchfall auch nicht sofort zum Arzt, rufe aber an, so das der das schon mal notieren kann.

Lg wirbelwinds.mama

5

Das ist ja das Problem.

Ich kenne ja die Krankmeldungen. Da steht drauf:

Arbeitsunfähig von .... bis....
Festgestellt am...

Dann trägt der Arzt bei festgestellt am ... den Tag ein, wo man in der Sprechstunde war und nimmt bei Arbeitsunfähig von.... den Tag vorher

Also rückdatiert...

Aber genau das ist ja das Problem. Der neue Arbeitgeber will keine rückdatierten Krankmeldungen. Der Termin in der Sprechstunde soll gleich dem ersten Kranktag sein und die Krankmeldung muss auch an dem ersten Kranktag beim Arbeitgeber auf dem Schreibtisch liegen...

Also nix, ab in den Briefumschlag und in den nächsten Briefkasten - wird schon morgen da sein....

Gegen eine Krankmeldung ab dem 1. Tage habe ich nichts.

Aber bei diesem Arbeitgeber müsste man mit Brechdurchfall zum Arzt.

Bzw. hätte ich ein echtes Problem, wenn ich an einem Mittwoch krank werde. Da ist die Arztpraxis geschlossen, da mein Arzt Studenten an der Uni unterrichtet. Er ist dann 30 km weg.

Das heißt mit Ausstellungsdatum Mittwoch bekäme ich nie eine Krankmeldung.

So wie sie es haben möchte, müßte ich mir einen anderen Hausarzt suchen und vielleicht noch in die Privatversicherung wechseln, damit ich einen Hausarzt mit Hausbesuche finde, wegen dem Brechdurchfall. Aber bei dem kleinen Lohn fällt das mit der Privatversicherung auch weg.

10

Wie oft hast du denn Brechdurchfall und kannst am ersten Tag nicht zum Arzt? Das Rückdatieren einer Krankmeldung ist Ausnahmefällen vorbehalten. Dass ein AG so etwas nicht regelmäßig sehen will, ist doch verständlich.

Wenn ich allerdings so krank bin, dass es vorne und hinten rauskommt, rufe ich den Arzt an und sage, dass ich morgen vorbeikomme. Brechdurchfall möchte der auch nicht in seiner Praxis, da würde er sich bedanken. Die Ansichten des AG wären mir in dem Fall egal, weil es extrem selten vorkommt und er sich gern vor dem Arbeitsgericht mit mir rumstreiten kann, ob diese eine Krankmeldung Beweiskraft hat oder nicht.

Am Mittwoch solltest du zu einem anderen Arzt gehen.

Du machst schon den Eindruck, als würde eine rückdatierte Krankmeldung bei dir öfter vorkommen.

weitere Kommentare laden
4

Hallo.

Ich denke mal, er meinte es so, dass du nicht erst drei Tage zuhause bist und dann erst zum Arzt gehst. Er wollte gerne schon eine Krankschreibung ab dem ersten Tag (auch wenn du erst am zweiten oder dritten Tag zum Arzt gehen kannt). Ist zulässig, wenn er das möchte. Die Krankschreibung direkt muss innerhalb drei Tage eintreffen, aber die Krankschreibung vom Arzt selbst soll ab ersten Tag erfolgen. So war das bestimmt gemeint.

LG

6

eigentlich ist das doch gar kein problem
wenn ich frühs merke das es mir schlecht geht, ruf ich auf arbeit an, das ich krank bin und zum arzt gehe (das ist meistens so gegen 7 uhr morgens), damit wissen die bescheid...und da ich ja sowieso wach bin wackel ich gleich zum arzt (unsere praxen machen hier in der regel 8 uhr auf) ich versuch das ich schon eher da bin, meistens klappts das ich 7:30 da bin...bisher war ich immer die erste :P
bei meiner Hausärztin komm ich dadurch sofort 8 uhr dran...werd durchgecheckt, bekomm die krankschreibung, die werf ich auf den heimweg noch in den briefkasten und kann mich daheim auskurieren und gut ist.
ich denke mal wenn man sowas fieses wie brechdurchfall hat, nimmt einen die ärztin vermutlich auch noch eher dran wenn man drum bittet.
(hatte bisher nur mal magen darmgrippe aber eben ohne erbrechen, war auch auszuhalten die paar minuten..notfalls gibts auch in der praxis eine toilette)

21

Eine frühzeitige telefonische Krankmeldung beim AG ist natürlich obligatorisch, aber wenn ich tatsächlich mal so krank bin dass ich nicht arbeiten gehen kann fällt es mir durchaus schwer aus dem Bett zu kommen, zum Arzt zu fahren/laufen, auf dem Heimweg noch einen Brief fertig zu machen und irgendwo einzuwerfen. Dazu fühle ich mich dann meist nicht in der Lage, denn sonst würde ich ja auch arbeiten gehen...

Und ja, mit Magen-Darmgrippe kann man natürlich auch beim Arzt aufs Klo - aber da freuen sich alle Mit-Patienten sicher ganz besonders ;-)

24

Also ich war schon das eine oder andere Mal so out of order, dass 1 oder auch 2 Tage nicht zum Arzt konnte, schon die Fahrt dahin hätte nicht funktioniert. Mein Hausarzt schreibt aber bis zu 2 Tagen rückwirkend krank, das ist kein Problem.

LG

8

Meiner sowie der Ag meines Mannes verlangen das. War noch nie ein Problem.

Wenn wir richtig schlimm krank sind erkennt das der Arzt und zieht uns vor. Er macht aber Hausbesuche wenn es gar nicht geht. Und wir sind nur Kassenpatienten

LG

9

Rechtens ist das, ja. Aber ich finde dass auch ganz furchtbar! Eine Krankmeldung auch für den 1. Krankheitstag nachreichen ist für mich ok (so ist das auch bei mir geregelt), aber am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen und die Krankmeldung auch beim AG einzureichen ist schon hart. Wenn ich Brechdurchfall habe setze ich mich doch weder ins Auto noch in den Bus um zu meinem Arzt geschweige denn zu meinem Arbeitsplatz zu fahren?! Bei der Rennerei kann ich ja auch gleich arbeiten gehen...

Ein Arbeitsgeber der so betont kompromisslos ist, ist es sicher auch in anderen Dingen. Ich würde bei so jemandem nicht arbeiten wollen...

11

Ich frage mich tatsächlich warum ihr alle so begriffsstutzig seid!!?

Krankmeldung an Tag 1 heißt nichts anderes als den schriftlichen Nachweis in Form einer AU ab dem ersten Tag und nicht das die Krankmeldung ab Tag 1 auch auf dem Tisch des AG zu liegen hat. #augen

13

Entschuldige mal, warum bist Du so unhöflich zu mir und betitelst mich als begriffsstutzig?!

Die TE schrieb:
"Aber genau das ist ja das Problem. Der neue Arbeitgeber will keine rückdatierten Krankmeldungen. Der Termin in der Sprechstunde soll gleich dem ersten Kranktag sein und die Krankmeldung muss auch an dem ersten Kranktag beim Arbeitgeber auf dem Schreibtisch liegen...

Also nix, ab in den Briefumschlag und in den nächsten Briefkasten - wird schon morgen da sein....
Gegen eine Krankmeldung ab dem 1. Tage habe ich nichts.
Aber bei diesem Arbeitgeber müsste man mit Brechdurchfall zum Arzt."

Darauf bezog sich meine Antwort.

weiteren Kommentar laden
12

So hält man sich Arbeitnehmer vom Leib, die bei jeder dünneren Kackwurst zuhause bleiben.