Elterngeld & Partnerschaftsmonate

Hallo zusammen zusammen, ich möchte gerne 1 Jahr zu Hause bleiben und auch Elterngeld für 1 Jahr nehmen, nun hab ich überlegt danach 4 Partnerschaftsmonate dran zu hängen (mein Mann und ich) muss ich diese jetzt auch schon beantragen oder kann man diese später beantragen?

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Hallo, also die Partnermonate kann nur dein Mann nehmen, du hattest dann ja bereits 12 Monate. Der Partner hat dann ja noch 2 bzw. 4 Elterngeldplusmonate. Die kann er auch später, also wenn er sie dann nimmt beantragen.

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Achso ich hatte verstanden das man dann gemeinsam die 4 Monate noch nehmen kann wenn beide nicht mehr als 30 h arbeiten

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Nein, es sind ja Partnermonate weil der Partner sie nehmen kann. Du könntest 10 Monate Vollzeiteltrngeld nehmen, dann könnt ihr beide jeder 4 Monate Elterngeldplus nehmen.

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Ja das geht du darfst die beantragten Monate auch später noch ändern. Siehe http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=212504.html
"ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeld-Monate umgewandelt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. "

Hier die Voraussetzungen für die Partnerschaftsbonusmonate:

http://www.eltern-geld.org/plus/partnerschaftsbonus.html

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Ja ich meinte die Partnerschaftsbonusmonate. Die würden wir gerne später beantragen weil mein mann noch befristet ist und nicht wissen ob der Vertrag verlängert wird

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Sollte möglich sein da man auch während des Bezuges nicht verbrauchte Basismonate auch noch in Elterngeldplusmonate umwandeln kann.

Alternativ kann man die Partnerschaftsbonusmonate schon mit beantragen und bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzung die Elterngeldstelle über die Änderung informieren. Am besten bei der Elterngeldstelle mal nachfragen wie diese es gerne hätten.

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Wann ist denn dein Kind geboren?

Wenn es nach dem 1.7. geboren wurde, dann geht das mit den Partnerschaftsbonusmonaten, wenn beide gleichzeitig Teilzeit mit mindestens 25h arbeiten und ja, das musst du jetzt schon anmelden beim Ag und am besten beim Elterngeld mit beantragen.