Hartz IV oder Unterhalt des Kindsvater nach Elterngeld?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, da ich bisher nie in die Verlegenheit kommen musste, Hartz IV zu beantragen.

Vorgeschichte: ich habe bis Ende Juni 2015 Elterngeld bekommen, bin alleinerziehend. Mein Kind bekommt vom Kindsvater Unterhalt in Höhe von 289 €, dazu bekomme ich Betreuungsgeld in Höhe von 150 € (habe leider keinen Krippenplatz bekommen) sowie Kindergeld in Höhe von 184 €. Wie gesagt, Elterngeld ist nun ausgelaufen, ich bin drei Jahre in Elternzeit, bin aber schon auf der Suche nach einem Job in der Elternzeit, Bewerbungen laufen. Jetzt habe ich bei der ganzen Ausfüllerei der Anträge für Hartz IV gesehen, dass es den Unterschied Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft gibt. Daher

1. Frage: mein Kind hat ja eigentlich eigenes Einkommen durch Unterhalt, bilden wir dadurch nicht eigentlich eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft, in der niemand Einkommen hat??? Noch dazu frage ich mich

2., ob nicht der Kindsvater leider für mich unterhaltsverpflichtet wäre? Er verdient unterschiedlich zwischen 2.500 € bis zu 2.800 € netto.

Das ist nämlich meine Angst, dass ich da an ihn rantreten müsste. Oder macht das das Amt? Vielleicht kann mir da Jemand Auskunft geben.

Vielen Dank

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Hallo,

wenn dein Kind sein Existenzminimum zu 80% selbst "erwirtschaften" kann (Existenzminimum = 234 Euro + halbe Miete) kannst du für das Kind Kinderwohngeld beantragen.
Dies hätte zur Folge, dass dein Kind nicht mehr mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Bleibt aber bei so geringem Unterhalt eigentlich folgenlos, da das unverbrauchte Kindergeld dir übertragen und als Einkommen angerechnet wird. (das hätte erst Folgen für dich und das Kind, wenn es wesentlich mehr Unterhalt bekäme)

Wenn du einen ALG II-Antrag stellst, musst du Formulare bezüglich Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt etc. extra ausfüllen. Das Jobcenter wird dann an den Kindesvater herantreten.

Grüße

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Hallo.

>>> wenn dein Kind sein Existenzminimum zu 80% selbst "erwirtschaften" kann (Existenzminimum = 234 Euro + halbe Miete) kannst du für das Kind Kinderwohngeld beantragen. <<<

Das Kinderwohngeld ist aber zwingend an den Alg II - Bezug der Mutter/Vater gekoppelt. Nur als kleiner Zusatz.

LG

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Was ist an dem Unterhalt gering? Er zahlt nach der 5 Stufe.

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Hallo.

zu 1.)

Ja, Ihr seid grundsätzlich eine Bedarfsgemeinschaft, bei der alle Einkommen in einen Topf geworfen werden.

Allerdings wird das Kind mit Unterhalt und Kindergeld seinen Bedarf höchstwahrscheinlich alleine decken, so dass dann für das Kind Kinderwohngeld in Betracht kommt ... in dem Fall ist das Kind in der Tat kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr.
Sollte das Einkommen des Kindes (Unterhalt, Kindergeld und Kinderwohngeld) seinen Bedarf dann überschreiten, wird "unverbrauchtes Kindergeld" dann wieder bei Dir als Einkommen angerechnet.

Voraussetzung für dieses Szenario ist, dass Du Alg II beziehst ... was uns zu 2.) führt.

zu 2.)

Ja, der Kindsvater ist auch für Dich unterhaltspflichtig. Und der Unterhalt geht vor allem, sprich Du musst an den Kindsvater herantreten und den Betreuungsunterhalt eintreiben. Das musst Du dem JobCenter gegenüber auch nachweisen.

Es gibt Fälle, in denen Dein Anspruch auf das JobCenter übergehen würde, das JobCenter leistet und den Vater in Regress nimmt, aber das tritt dann ein, wenn Du schon im Bezug stehst, z. B. schon in der Schwangerschaft.

In Deinem Fall wird Dir das JobCenter sagen, dass Du Dich an einen Anwalt wenden musst, der die Angelegenheit für Dich übernimmt.

Kümmere Dich schnell darum.

LG

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Und genau das wollte ich eben nicht...an ihn herantreten müssen, denn bekanntlich hört die Freundschaft bei Geld auf...wir verstehen uns (noch) ganz gut, es gibt keine Streitereien, wird dann wohl ein Ende haben. Hoffe, ich finde ganz schnell einen Job!!! Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich Montag mal beim Jobcenter kundig machen, ob ich mir die ganze Ausfüllerein erstmal sparen kann und den noch unangenehmeren Weg gehen muss.

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Na ja, nicht an ihn heranzutreten, obwohl er leistungsfähig ist, würde ja bedeuten, dass Dir die Allgemeinheit weiterhin Deine Elternzeit bezahlt (und 3 Jahre sind echter Luxus) ... und eigentlich ist diese nicht dafür zuständig, dass bei Euch nicht die Freundschaft aufhört.

LG

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Bevor ich in einer Gegend weiter lebe, in denen es sowieso wenig Jobs gibt, würde ich mir überlegen, die 300 km zu meinem AG zu ziehen.
Ansonsten brauchst Du zumindest einen Job, den man schnell bekommen kann. Supermarkt, Tankstelle, Call Center, Mc D.....
Das werdet auch Ihr alles haben.

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Ist ja schön, was du alles machen würdest...

Ich ziehe die 300 km jedenfalls nicht wieder zurück, einfach auch aus dem Grund, weil ich dort nichts habe außer dem Job, weder der Kindsvater lebt dort noch die Großeltern, sowohl von meiner Seite noch von seiner Seite. Hier leben die beide Großelternpaare und auch der Kindsvater hat eher die Möglichkeit, sein Kind zu sehen. Und die Bewerbungsphase läuft ja schon. Aber darum gings ja nicht in meiner Fragestellung. Was bringt es mir, wenn ich Arbeit habe, aber Niemanden, der im Notfall auf mein Kind aufpassen kann, wenn es krank ist oder der Kiga zu ist oder oder oder...als alleinerziehend stehste dann da, wenn du Niemanden in der Hinterhand hast...im schlimmsten Fall, wenn mein Arbeitgeber nicht kulant ist, weil ich dann eben ständig fehle, kann ich meinen Job auch verlieren. Dann lieber die Variante hier, wo die Großeltern im Notfall da sind, da sie schon Rentner sind. Einen Job finde ich schon, da mach ich mir keine großen Sorgen, aber es ist momentan nun mal so wie es ist, dass ich entweder zum Amt muss oder eben den Kindsvater in Beschlag nehmen muss. Um nichts anderes drehte sich meine Frage.

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Kindsvater in Beschlag nehmen.

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Hallo,

wieso ziehst Du 300km von deinem Arbeitgeber weg, wenn Du eh vom Kindsvater getrennt bist? Anscheinend habt Ihr bis zur Geburt nicht zusammengelebt und anschliessend wohl auch nicht sehr lange.

Selbstverständlich hat der Kindsvater zu zaheln. Er hat doch Deine Arbeitsunfähigkeit zu verantworten. Besser wäre, er stimmt dem Umzug in deinen alten Wohnort zu. SDort bekommst Du als Härtefall sofort einen Kigaplatz und kannst wieder arbeiten (mache ich auch, obwohl verheiratet!). Immer diese Ausreden, nur damit bloss der Steuerzahler den Unterhalt übernimmt.

LG Andrea (die gleich Dienst hat) (Sonntag!)

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1. Ich habe mit dem Kindsvater nie zusammengelebt, weder vor noch nach der Geburt. Wir haben eine Wochenendbeziehung geführt.
2. Er hat dem Umzug zugestimmt.
3. Ich habe keinen Krippenplatz bekommen. Ich stehe auf der Warteliste auf Platz 4! Es war ein Krippenplatz zu vergeben und den hat die Mutter bekommen, die Arbeit hat.
4. Keine Ausreden! Wenn man den Hintergrund nicht kennt...Klappe halten!

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Hallo.

Nachdem du an deinem jetzigen Wohnort scheinbar noch nicht sooo lange lebst (noch dazu alleine) würde ich wieder in Richtung Arbeitgeber ziehen und meinen Job wieder antreten.

Dich anderweitig orientieren kannst du ja nebenbei. Sobald du meinst was besseres gefunden zu haben kannst du ja problemlos wechseln. :-)

Verstehe dein "Problem" jetzt gerade nicht so recht... #gruebel

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An meinem jetzigen Wohnort (im Übrigen meine Heimat!!!) habe ich 20 Jahre gelebt, Also schon viiiiiiiiiiiiel länger als am vorherigen Wohnort, wo ich "nur" die letzten 15 Jahre woanders lebte und, wie man sieht, mich so rein gar nix hält. Hier leben auch beide Großelternpaare! Da drüben habe ich rein gar nix.
Und egal, was hier irgendjemand zu irgendwas meint, was ich geschrieben haben könnte, ICH GEHE NICHT ZURÜCK!!!
Und ein Problem habe ich auch nicht, meine Frage war doch wohl eindeutig, oder? Eine Antwort habe ich auch bekommen und habe auch schon alles in die Wege geleitet. Aus, basta! Schönen Abend noch.

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#schock Wie bist du denn drauf?? Hast du was in die verkehrte Kehle bekommen, oder bist du immer so stutenbissig??
Frag doch dann nicht um Rat, wenn du keine anderweitigen Vorschläge verkraftest! #augen

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So unangenehm es für dich auch sein mag - er ist auch dir zu Unterhalt verpflichtet.

Und bei seinem Gehalt wird er falls er nur ein Kind hat sicher zahlen müssen. Sein Selbstbehalt dir gegenüber sind 1200 Euro. Die Berechnung hängt von ein paar Faktoren ab, da unbedingt beraten lassen.

LG

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Alles schon in die Wege geleitet. Vielen Dank für deine Antwort!

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Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Deine luxuriöse Elternzeit vorzeitig beenden, 3000 km zurückziehen und deinen Lebensunterhalt selbst verdienen (anderweitig orientieren kannst du dich währenddessen ja immer noch).

oder

2. So belassen wie es ist und den Kindsvater für dich bezahlen lassen. Lt deinen Angaben ist er sicher zahlungsähig. Dass er unter diesen Umständen nicht begeistert sein wird, kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber vielleicht zahlt er ja auch gerne wenn er dafür sein Kind in seiner Nähe hat.

VG S.

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300 km....

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1. Luxuriös ist was anderes, aber wertvoll! Jedoch...nein, ich werde nicht zurückgehen! Ich habe da drüben nämlich nichts, was mich zurücktreibt.

2. Alles in die Wege geleitet. Und was sein Kind angeht, er sieht es jetzt genauso oft wie vorher, wir haben drüben auch nicht zusammengewohnt und führten lediglich eine Wochenendbeziehung. Daran hat der Umzug auch nix geändert. Nur, dass unser Kind jetzt mit Familie aufwächst, mit meiner und auch mit seiner. Das ist viel mehr wert als das Alleinsein da drüben nur mit Mama. Job hin oder her.