Frühchen, Mutterschutz, Elternzeit?? Ich bin verwirrt.

Hallo zusammen. Kann mir jemand erklären wie der Mutterschutz und Elternzeit beim Frühchen berechnet wird?

Mein Baby kam am 12.3. in der 33+5 ssw zur Welt. Wenn ich das richtig heiß verstanden habe stehen mir 12 Wochen Mutterschutz beim Frühchen zu. Plus die 6 Wochen vor der Geburt die ich nicht nehmen konnte. Sind also 18 wichen Mutterschutz. Oder???
Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Ab wann beginnt denn dann die Elternzeit? Irgendwie bin ich zu blöd für dieses Thema.

Bei Google hab ich auch keine passende Antwort gefunden.

Vielleicht weiß ja einer von euch einen Rat

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Hast du eine Frühchenbescheinigung erhalten? Denn die Woche interessiert nicht mehr, sondern nur die Reife des Kindes, deshalb benötigt man für den längeren Mutterschutz eine Bescheinigung.

Und ja, es sind dann 18 Wochen, die dann nach der Geburt gerechnet werden, wenn du die Bescheinigung für den Mutterschutz schon bei der KK eingereicht hast, sonst wird es vermutlich haarig, da sie dann oft mit dem wirklichen Entbindungstermin rechnen und du dann nur 12 Wochen nach der Geburt bekommst.

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, endet aber trotzdem am Tag vor dem 2. Geburtstag.

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Hallo,

die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Elternzeit/Elterngeld angerechnet. Die Elternzeit beginnt nach Ende des Mutterschutzes. Bis wann möchtest Du denn in Elternzeit gehen? Bis zum 2. Geburtstag des Kindes? Dann sind es zwei Jahre und es ist für die Anmeldung der Elternzeit völlig unerheblich, wann diese taggenau beginnt.

Nur, wenn Du das Elterngeld auf 2 Jahre splitten willst, solltest Du aufpassen, da Du natürlich durch die Anrechnung des Mutterschutzes weniger Eljterngeldmonate zum Splitten hast.

Liebe Grüße Andrea

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"Dann sind es zwei Jahre und es ist für die Anmeldung der Elternzeit völlig unerheblich, wann diese taggenau beginnt."
Nein, nicht wirklich, denn du musst ja etwas zum Beginn angeben, gibst du ab Geburt an, verzichtest du ab dieser auf den AG-Zuschuss, außerdem beginnt die Frist ja abjängig von dem Beginn zu laufen.

Also nein, es ist schon sehr wichtig, auch der Urlaubsanspruch hängt ja von dem genauen Beginn ab.

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Hallo susannea,

ich musste nie einen taggenauen Beginn angeben. Ich habe den Tag der Geburt und den berechneten Entbindungstermin angegeben, die Frühgeburtsbescheinigung beigefügt und dazugeschrieben bis wann ich Elternzeit anmelde ( bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres).

Die Rechenarbeit habe ich der Krankenkasse und der Personalabteilung überlassen und dieses dann selbstverständlich kontrolliert. Aber es ist nicht erforderlich das Datum selber anzugeben (und das ist dann eventuell falsch).
Ich habe geschrieben, dass es für die Anmeldung unerheblich ist, wann es taggenau beginnt und dem ist auch so. Ich schrieb nicht, man solle auf den Arbeitgeberzuschuss verzichten und die Elternzeit ab Geburt anmelden. Aber du verdrehst mir immer gerne das Wort...

Liebe Grüße Andrea

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