Schwanger in Elternzeit. Wie berechnet sich das BV bei 450€ Job?

Guten Morgen, ich bin in der 7. Ssw und im Juni soll ich eigentlich wieder arbeiten gehen.

Ich hatte zwei Jahre Elternzeit angegeben.

Ich werde wieder ein BV erhalten.

Seit letztem Jahr arbeite ich auf 450€.

Januar 155€, Februar 450, März 450€.

Wie wird das genau berechnet? Ich weiß dass die letzten 13 Wochen berechnet werden aber ab wann genau?

Ab Beschäftigungsverbot? Wieviel würde ich dann bekommen?

Liebe Grüße

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https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

Im Prinzip der Durchschnittslohn der 13 Wochen vor Beginn des Monates in dem die Schwangerschaft eingetreten ist... notfalls ein kürzerer Zeitraum... wäre bei 7.Ssw dann November 2016 - Januar 2017
"Januar 155€, Februar 450, März 450€" war dein Gehalt dieses Jahr?

Wenn ja warum im Januar so wenig?

Dauerhafte Verdiensterhöhungen erhöhen auch das Gehalt im BV...
D.h. würdest du vertraglich vereinbart ab Juni volle 450€ verdienen bekommst du diese auch als BV-Gehalt..
Was sagt dein Arbeitsvertrag dazu?

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Im November waren es 180€, Dezember nichts und Januar 155€.
Der Grund ist, weil ich nur nach Auftragslage gearbeitet habe.

Seit Februar ist vereinbart, dass ich die 450€ bekomme (sollte mal einen Monat nicht die komplette Stundenzahl erreicht sein, dann kann ich es im folgenden Monat auffangen...)

Eintritt der Schwangerschaft 15.02.

Was bedeutet das nun für mich?

Im Vollzeit Job arbeite ich 39h die Woche.

Beim 450€ Job erhalte ich 10€ die Stunde. Also 45 h im Monat...

LG

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"Seit Februar ist vereinbart, dass ich die 450€ bekomme (sollte mal einen Monat nicht die komplette Stundenzahl erreicht sein, dann kann ich es im folgenden Monat auffangen...)"
Das bedeutet, das du im BV auch 450 Euro weiter bekommst, weil es eine nicht nur vorübergehende Lohnerhöhung ist.

Bei der Stundenzahl sehe ich keinerlei Grund, warum du den Minijob nicht neben dem Vollzeitjob machen dürftest, denn das geht ja auch nicht mehr als ein halbes Jahr.

Somit dürftest du über keine Stundengrenzen kommen, die außerhalb der Schwangerschaft gelten.

Wenn durch die Schwangerschaft die Stundenzahl reduziert werden muss, ist dies trotzdem weiter zu zahlen.

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Also ganz langsam, klar ist mit Ende der Elternzeit lebt der Vollzeit-Vertrag wieder auf, ab da gibt's Vollzeitgehalt, wie oben schon angeführt wurde. Ist nämlich eine nicht nur kurzfristige Verdiensterhöhung. Frage ist, ob dein Minijob auf die Elternzeit begrenzt ist. Wenn nicht, wieviel Stunden umfasst der im Monat und wieviel Stunden dein Vollzeitjob in der Woche?