Sperrzeit vom AA - jetzt kein Mutterschaftsgelt?

Vielleicht sind hier Arbeits- /Sozialrechtler anwesend, die mir einen Tip geben können.

Am 30.6.06 lief mein Arbeitsvertrag aus. Am 2.7. begann die Mutterschutzzeit. Für den 1.7. wollte ich mich arbeitslos melden, um so Anspruch auf MuSchuGeld von der Krankenkasse zu haben.

Leider habe ich mich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet und die 3monatige Meldefrist nicht eingehalten (Dies geschah aus purer Dummheit, ich hätte es eigentlich besser wissen müssen). Das Arbeitsamt hat mich mit einer 1-wöchigen Sperrzeit belegt. Da der Mutterschutz während dieser Sperrzeit beginnt, meint die Krankenkasse nun, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (dies wurde mir nun bereits bei zwei verschiedenen Krankenkassen mitgeteilt). Ich habe bereits versucht, Widerspruch gegen diese Sperrzeit einzulegen, habe aber noch keinen trifftigen Grund angeben können, der anerkannt wurde. Meine einzige Hoffnung scheint zu sein, dass das Baby früher kommt, so dass die 6 wöchige Schutzfrist vor der Geburt noch in die Zeit meines Arbeitsvertrages hinreicht und ich nachträglich für diese Zeit Mutterschaftsgeld bekomme. Aber planen kann man das ja leider nicht.

Kann es denn sein, dass ich weil ich schwanger bin nun für eine kleine Dummheit so übermäßig gestraft werde und 14 Wochen kein Mutterschaftsgeld erhalte?? Ich fühle mich gegenüber "normalen" Arbeitslosen benachteiligt.

Bitte helft mir.
petal

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ähm- die mutterschutzfrist VOR et wird nicht zurück gerechnet - es wird lediglich bis zum errechneten ende die 8 wochen verlängert.

nicht den denkfehler begehen!!!! hättest du per 30. juni das kind entbunden - dann wäre ab dem 30 juni die mutterschutzfrist gestartet bis zum errechneten et plus 8 wochen danach - nur DANN wäre eine verlängerung drin.

ist der et 2 wochen nach errechneten et - dann verlängert sich die 8 wochen schutzfrist um die entsprechende zeit.

ja es ist so weil du schwanger bist - und eine kleine dumheit begangen hast - da du dafür "bestraft" wirst.

im übrigen - wusstest du - das frauen die totgeburten haben noch mehr gestraft werden? sie garnicht mal gesagt bekommen DAS sie ebenso mutterschutzfristen anspruch haben wie die normalen schwangeren? und diese nicht normalen schwangerschaftsbeendenden frauen - nicht krank zuschreiben sind und krankengeld zu beantragen haben, wenn das kind tot 1000g auf die wage brachte - sondern sie ab entbindungstag bis errechneten ende der muttschutzfrist anspruch auf vollem schutz haben - wie lebend gebärende?


Tja - DIESE böse erfahrung musste ich aufgrund eines kleinen dummen fehlers machen - nur weil ich schwanger war... was soll ich den dann sagen - nachdem ich feststellen muss wie anderen alles nachgeschmissen wird - wo ich da im übrigen auch noch alles ALLEIN durchstehen musste... UND selbstmitleid darf noch nicht mal denken!

shit happens. leb damit und denk zukünftige besser über terminierung nach.

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Ich möcht' jetzt echt schreien bei so einer überhaupt nicht hilfreichen Antwort. Deine Meinung hättest du echt für dich behalten können.
Ich soll über Terminierung nachdenken ... Spinnst du!!!

Dein Beitrag ist ziemlich wirr, falls ich dich missverstanden habe, tut's mir leid. Ansonsten muss ich mich gerade arg zurückhalten, dich nicht weiter zu beschimpfen.

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tu dir keinen zwang an - fakt ist - es ist den problem - wenn du verpennst rechtzeitig zum arbeitsamt zu gehen und somit das mutterschutzgeld zu versemmeln.

schrei ruhig - das ist nunmal so wenn der mensch an sich selber erkennt WIE unperfekt und fehlerhaft er ist und - er durch eigene fehler den schaden hat.

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Ja nun - nur weil Du schwanger bist, kannst Du doch trotzdem an die Meldefristen denken, oder nicht?

Was hat das denn bitte mit der Schwangerschaft zu tun, wenn man das vergisst?

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Ich schieb doch das Versäumen der Meldefrist gar nicht auf die Schwangerschaft, dass habe ich auch nicht geschrieben.

Ich meinte nur, wenn ich arbeitslos und nicht schwanger wäre, würde ich nach der 1wöchigen Sperrzeit Arbeitslosengeld normal erhalten. Jetzt bin ich aber schwanger und weil der Mutterschutz während dieser Sperrzeit beginnt, muss ich wohl auf 14 Wochen Mutterschaftsgeld (was ja ab Mutterschutz anstelle von ALG 1 gezahlt wird) verzichten.

Ich hoffe, es findet sich noch jemand, der mir weiterhelfen kann.

LG, petal

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Hi Petal,
leider ist es wirklich so. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht nur wenn Du zu Beginn der Schutzfrist ein Mitglied der Krankenkasse bist. Deine Mitgliedschaft endet aber aufgrund des Endes Deiner Beschäftigung. Während der Sperrzeit würde die Mitgliedschaft erst nach einem Monat Sperrzeit eintreten. Vorher besteht nur ein nachgehender Leistungsanspruch, der keinen Anspruch auf Mu-Geld mit sich bringt.
Ich würde ggf. Alg II beantragen.
Wünsch Dir alles Gute.
Liebe Grüße
eule 1206

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hätte sie ne chance bei 100%iger selbstversicherung bis ende der sperrfrist - ne frage die mir so dazu einfiel ;-) sie wäre ja dann auch ohne versichertenleistung im falle von husten schnupfen beinbruch op - oder?

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das ginge evt. noch. Bin mir da nicht so ganz sicher. Nur die meisten Kassen versichern freiwillig nicht ab dem ersten Tag mit Anspruch auf Krankengeld (Voraussetzung auch für das Mu-Geld) Gegen Krankheit etc. was Du meintest wäre sie abgesichert, ist im nachgehende Leistungsanspruch mit drin.

LG