Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin in der 8. SSW und wurde meinem AG langsam gerne erzählen wollen, dass ich schwanger bin. Ich arbeite als Zahnmedizinische Fachangestellte und bin jetzt seit dem 01.01.22 nach 2 Jahren Elternzeit in einer neuen Praxis angefangen zu arbeiten. Vorher habe ich auf 450€ Basis in dieser Praxis schon gearbeitet. Jetzt meine Frage.. das Gehalt im BV wird ja eigentlich anhand der letzten 3 Monate im Durchschnitt berechnet. Es heißt, liegt ein kürzerer Referenzraum vor, wird anhand von diesem gerechnet. Da ich jetzt ja einen ganz anderen und neuen Arbeitsvertrag habe als beim 450€ Job, bezieht sich das jetzt nur auf das Gehalt was ich aktuell bekomme oder zählen die 450€ dazu?

Danke schonmal für die Hilfe. Und liebe Grüße

1

Dein aktuelles Gehalt ist maßgebend, da dein Vertrag geändert wurde und du das neue Gehalt regelmäßig bekommen würdest.

2

Danke für die flotte Antwort. Hilft mir sehr weiter! :-)