Beschäftigungsverbot

Ich habe am 1.9.23 meine Ausbildung zur Altenpflegerinn angefangen. Am 4.9 erfuhr ich daß ich schwanger bin. Heute 15 te Woche erfuhr es mein Arbeitgeber. Er wollte daß ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, was ich nicht tat. Er meinte weiterhin, daß er mir Beschöftigungsverbot erteilt. Ich gehe 2 mal die Woche arbeiten und 3 mal die Woche in die Schule. Darf ich weiterhin zur Schule und wie geht es weiter. Wie schaffe ich die Schule ohne Kenntnisse????

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Toll, dass du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hast! Ich bin ein bisschen fassungslos, wie manche Arbeitgeber drauf sind.

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Also soweit ich informiert bin gilt das Beschäftigungsverbot nicht zwingend für die berufsschule, das heißt diese besuchst du weiterhin.
Dass du schwanger nicht mehr in der Altenpflege arbeiten kannst ist ja klar, das wäre viel zu gefährlich und eine zu hohe Belastung.
Wie du die Schule ohne praktische Erfahrung schaffen sollst kann ich dir natürlich nicht beantworten, aber da würde ich einfach mal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und der Schule suchen, da findet ihr bestimmt eine Lösung.
Viele Grüße

Bearbeitet von adaphia
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Wenn ihr einen (hoffentlich fähigen) Betriebsrat habt, oder sogar eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), dann wende dich mal an diese. Bei normalen Arbeitnehmern wäre der Arbeitgeber ja verpflichtet, erstmal alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dich anderweitig einzusetzen. Ggf. hat der Betriebsrat da ein paar pfiffige Ideen. Wir haben als Betriebsrat in unserem Betrieb bspw. die krankheitsbedingte Kündigung einer Kollegin abwenden können, die wegen Rückenproblemen nicht mehr in die direkte Pflege konnte, dafür stellt sie jetzt täglich die Medikamente für die Touren der ambulanten Pflege. Als Azubi wirst du sowas wohl nicht machen können, aber ggf. gibt es andere Möglichkeiten.
Würde in jedem Fall den Betriebsrat mit ins Boot holen und diesem mitteilen, dass der Chef direkt den Aufhebungsvertrag wollte; geht gar nicht. Ich hoffe ihr habt da einen guten BR im Haus.
Und sowieso auch mit der Schule reden - in den sozialen Ausbildungsberufen werden häufiger Mal Schülerinnen schwanger (in meiner Erzieherausbildung wurden damals zwei Mädels zeitgleich schwanger), da gibt's bestimmt Lösungsansätze.

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Sie muss ja bestimmte Dinge und Stationen in der Ausbildung durchlaufen und auch erledigen. Das geht schwanger einfach nicht. Sie wird die Ausbildung erst nach der Ss weiter machen können.
Denn ihr fehlen ja die Praxisstunden, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden.

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Ich habe mit Beginn des 2. Ausbildungsjahres zur OTA ebenfalls erfahren, dass ich schwanger bin bzw. zu dem Zeitpunkt war. Erst hieß es, ich darf weiter zur Schule aber das hat sich dann schnell geändert. Einen weiteren Schulblock durfte ich noch mitmachen und danach nicht mehr. Nun sitze ich seit einem Jahr zu Hause im BV ((da ich nach der Geburt ein Still-BV bekam) und darf auch die Schule nicht besuchen.

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Hallo, ich weiß ja nicht ob sich in den letzten 18 Jahren was geändert hat aber als ich 2005 schwanger wurde habe ich ein ärztliches Bv bekommen (2. Lehrjahr Restaurantfachfrau) wegen kurzem Mumu (allerdings hätte ich laut meinem jetzigen Fa trotzdem weiter arbeiten können), ich durfte weder arbeiten, noch in die Berufsschule und auch nicht meinen Führerschein weiter machen, also Bv hieß definitiv daheim bleiben und erst nach der Ss alles wieder weiter machen
Ich kann aber nicht sagen ob es mittlerweile anders is oder beim Betrieblichen Bv anders ist

Rede einfach mal mit deiner Schule und sag denen auch bescheid das du schwanger bist, das is wichtig das die bescheid wissen