Habt ihr ein Berliner Testament?

Ich brauche mal einen Rat. Komme zwar aus dem juristischen Bereich, habe aber keine Ahnung davon.
Habt ihr ein Berliner Testament gemacht? Wenn nein, warum nicht?
Ich bin mir da unsicher. Bin verheiratet, habe 3 Kinder. Alle noch minderjährig. Ich habe ein Haus, das ich vermacht bekommen habe. Ich alleine bin Eigentümer, stehe alleine im Grundbuch. Mein Mann hatte damit nie etwas zu tun.
Mein Mann hat lediglich Sparvermögen in geringer fünfstelliger Höhe und Fahrzeuge ohne besonders hohen Wert. Sollte er seine Eltern beerben, könnte das natürlich anders aussehen.
Angenommen, er stirbt, dann bekomme ich 50 % seines Vermögens. Die restlichen 50 % gehen an die Kinder. Richtig?
So lange das Vermögen nicht so hoch ist, könnte man das ja hinnehmen.
Aber was ist, wenn er mal zum Beispiel 100.000 Euro erbt. Dann kann ich nur über 50.000 verfügen. Ich habe im Grunde nichts dagegen, wenn die Kinder etwas bekommen. Aber es könnte ja auch ein Kind dabei sein, das Ärger bereitet.
Wie handhabt ihr das? Und was bedeutet das für mich? Hätte ich Nachteile durch so ein Testament? Oder hätte nur er Vorteile?

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Ganz dringender Rat: Macht ein Berliner Testament!

Mein Mann ist vor 5 Monaten urplötzlich gestorben und wir hatten zwar ein Haus, aber kein Testament. Und neben der emotionalen Katastrophe stand ich plötzlich vor einem ganz praktischen Problem: Wie soll ich den Kindern das gewünschte Studium finanzieren - immerhin fehlte plötzlich die Hälfte des Familieneinkommens. Und mit jeweils 12,5% Hausanteil würden sie den Vermögensfreibetrag beim Bafög sprengen.
Also Erbauseinandersetzungsvertrag inklusive Notarkosten und Erbschaftssteuer. Mit einem Berliner Testament wäre das Ganze kein Problem gewesen.

Ich sehe keine Nachteile bei einem Berliner Testament. Aber eine Menge Vorteile.

Grüsse
BiDi

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Mit dem Haus würde es keine Probleme geben, da es nur mir gehört.
Deine Kinder könnten aber doch mit 18 ihr Erbe für ein Studium verwenden oder? Ab 18 dürfen sie doch darüber verfügen.
Außerdem herzliches Beileid zu deinem Verlust. Das ist ja noch nicht lange her.

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Ja klar könnten die Kinder darüber verfügen, was aber bedeuten würde das Haus müsste verkauft werden, in dem sie selbst Wohnen oder in dem zumindest die Mutter noch wohnt.

Du scheinst bei deinen Überlegungen nur darüber nachzudenken was passiert, wenn dein Mann stirbt. Aber wenn du stirbst, dann erbt bei gesetzlicher Erfolge dein Mann eben 50% deines Hauses und die restlichen 50% werden unter den Kindern aufgeteilt. Und dan hat dein Mann ggf. das gleiche Problem wie BiDi, wenn die Kinder schon größer sind.

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Bei nur geringem Barvermögen sehe ich keine größeren Probleme ohne Berliner Testament.
Solltest du aber vor deinem Mann sterben, würde es für ihn wohl ganz anders ausschauen. Im würden dann nur 50% des Hauses gehören, seine Bleibe wäre ungewiss. Das wäre mir persönlich für meinen Mann und meine Kinder zu ungewiss.
Vermutlich könnte er ja mit dem geringen Barvermögen nicht die anderen 50% decken.

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Warum nicht, wenn das Haus offenbar abgezahlt ist? Ansonsten schließt man für sowas ja eher eine Risikolebensversicherung ab, um dem überlebenden Partner Zeit zu geben, Teilzeitarbeit zu ermöglichen,…

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Das/die Kind/er können ihren Anteil der Immobilie einfordern, kann der vom überlebenden Elternteil nicht ausbezahlt werden, muss verkauft werden.
Das würde ich weder für mich noch für meinen Ehepartner wollen.

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Hey!

Wir haben ein BT.

Liebe Grüße
Schoko

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"Ich habe im Grunde nichts dagegen, wenn die Kinder etwas bekommen. Aber es könnte ja auch ein Kind dabei sein, das Ärger bereitet"

Wenn es darum geht, dass ein Partner sonst potenziell aus der Bleibe ausziehen müsste, bin ich ja voll für so ein Testament.

Aber anders rum, weil du sein(!) Erbe, das dich bisher so wenig angeht wie ihn dein Haus, in seinem Todesfall nicht gerne mit einem aufmüpfigen Kind teilen möchtest?

Nein, das liest sich für mich persönlich gierig und lieblos. Lasse mich gerne korrigieren, wenn ich das falsch verstanden habe.

Stirbt er vor den Großeltern erben ja in dem Fall auch die Enkel und nicht du. Es ist also schon jetzt mehr das Geld deiner Kinder und nicht deins. Und wenn die Großeltern nach Las Vegas fliegen und die Kohle verzocken, hat sich das Thema eh erledigt.

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Daran, dass dann die Enkel erben würden, es gibt aber noch die Tante der Kinder, kann ich ja nichts machen. Da ich in dem Fall aber auch meine Kinder allein durchdringen müsste, wäre es blöd, wenn ich nicht das ganze Geld zur Verfügung hätte. Dann würde sicher ein Verwalter bis zur Volljährigkeit eingesetzt?

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Und beim Tod der Großeltern könnte es sich doch schnell mal um 100.000 Euro handeln. Wer will davon denn schon 50.000 nicht bekommen? Wie ich das unter den Kindern verteile, könnte ich ja immer noch entscheiden. Wenn ein Verwalter dann aber darüber bestimmen darf, wäre das doch irgendwie blöd.

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Wir haben kein Berliner Testament. Wir haben zusammen eine noch nicht abgezahlte Eigentumswohnung, die aber so über Risikolebensversicherungen abgesichert ist, dass sie auf einen Schlag abgezahlt wäre, würde einer von uns versterben. Zusätzlich verfüge ich über einen sechsstelligen Barbetrag, der separat vom Ehevermögen investiert ist und mir alleine gehört, weil er aus einer Erbschaft kommt.

Warum haben wir bewusst und einvernehmlich kein Berliner Testament:
Wir sehen die Wohnung und sonstiges Vermögen als etwas, das wir unserem Kind irgendwann vererben wollen. Wenn einer von uns jetzt stirbt, dann ist es für uns total ok, dass dem Kind schon frühzeitig 50% gehören und das auch gesichert ist. Wir haben beide Bedenken dem anderem Partner erstmal alles zu vererben und dem Kind erstmal nichts. Das liegt daran, dass wir ja noch recht jung sind. Wenn jetzt einer stirbt, dann heiratet der Partner ggf. nochmal, bekommt ggf. noch weitere Kinder und das alles schmälert dann den Erbteil des gemeinsamen Kindes. Bis hin dazu, dass es ggf. verjubelt wird und nichts übrig bleibt. Für mich ist daher das Berliner Testament etwas für ältere Eheleute mit erwachsenen Kindern die auf eigenen Beinen stehen. Und später werden wir es sicher auch machen, aber nicht heute, jung und mit kleinem Kind.

Aber: da vertrauen wir natürlich darauf, dass unser Kind sobald es volljährig ist oder auszieht, nicht plötzlich darauf besteht Miete für seinen Anteil an der Eigentumswohnung zu bekommen. Aber ich denke darauf haben wir Einfluss durch Erziehung und Bindungsaufbau.

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Man muss sich einfach klar machen, dass das Berliner Testament den überlebenden Elternteil für sein gesamtes restliches Leben darauf festlegt, dass die Kinder dieser Ehe Alleinerben sind. Man blendet aus, dass im Leben noch vieles passieren kann - insbesondere wenn man noch sehr jung verwitwet.

Beispielsweise

- der überlebende Elternteil heiratet nochmal, bekommt noch Kinder, baut vielleicht sogar mit dem neuen Partner ein großes Vermögen auf. Aber, die Kinder aus erster Ehe bleiben Alleinerben, neue Partner und Kinder bekommen nur noch den Pflichtteil. Um das zu umgehen, muss man dann vor dem Tod schenken ... was natürlich auch Konfliktpotential und Risiken birgt

- der überlebende Elternteil und die Kinder zerstreiten sich / es fallen Dinge vor, die dazu führen, dass er doch gerne nicht die Kinder zu Alleinerben bestimmen möchte. Auch für seinen Vermögensanteil kann er das nicht mehr ändern (außer natürlich er schenkt/gibt das Geld aus)

- und andersrum, aus sicht des verstorbenen Elternteils, der gerne den Kindern schon einen Teil des Vermögens vererben wollte: Wenn der überlebende Elternteil alles ausgibt (evt. mit neuem Partner/...) und/oder verschenkt, gehen die Kinder leer aus

- letztendlich würde das Vermögen auch erst (zu goßen Teilen) aufgebraucht werden müssen, bevor der überlebende Elternteil staatliche Hilfen in Anspruch nehmen kann. Wenn es soweit kommt, gehen die Kinder leer aus. Ob man das jetzt gut oder schlecht findet, muss man selbst beurteilen.

Ich fände es besser, wenn mit meinem Tod ein klarer Schnitt gemacht wird, mein Vermögen so zwischen meinem Mann und meinem Sohn aufgeteilt wird, wie ich das in meinem Testament festlege, mein Mann aber über sein Vermögen vollkommen freie Hand behält. Zudem kann ich ja entweder jemanden bestimmen, der das Vermögen meines Sohnes dann verwalten soll ... oder das eben auch meinem Mann überlassen. Normalerweise würde ihm als dem Vater und dann allein Sorgeberechtigten die Rolle ja eh zufallen. Er muss sich also nicht automatisch mit einem 'Verwalter' auseinandersetzen.
Einziger Pferdefuß: Je nach Höhe des Vermögens will man vielleicht auch nicht, dass ein 18jähriger schon voll darüber verfügen kann. Aber auch glaube auch dafür kann man Vorkehrungen treffen.

Alles ohne Gewähr ... aber so hatte ich das mal aus der Diskussion mit einem Notar mitgenommen...Besagter Notar hat sich klar gegen ein Berliner Testament ausgesprochen, weil er meinte, damit würde man es sich nur einfach machen und die Probleme auf später verschieben. Er hat aber wahrscheinlich auch eher mit den Fällen zu tun, bei denen es dann später Probleme gibt.

Bearbeitet von wiemachtihrdas
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Das ist eine sehr interessante Sichtweise. Zumindest weitere Kinder würden bei mir nicht kommen, da ich das mit aktuell über 40 ausschließe. Von meiner Seite aus kommen da keine mehr.
Ich weiß ja nicht, wie hoch ein potentielles Erbe bei den Großeltern ausfallen könnte. Das kann ja auch wenig sein. Aber für den Fall, dass dieser Fall eintritt, wäre es für mich schon in gewisser Weise blöd. Das wäre der einzige Grund, über den ich nachdenken. Angenommen, es stünden plötzlich 200.000 Euro im Raum, durch Hausverkauf, und dann kommt man an 100.000 partout nicht ran, obwohl die Kinder es brauchen könnten.
Außerdem frage ich mich: würde der jeweilige Anteil des Kindes dann automatisch freigegeben mit dem 18. Geburtstag und die anderen warten dann gleichfalls bis sie volljährig werden?
Gleichzeitig müsste ich aber voll für sie aufkommen, obwohl sie Geld haben, an das ich aber nicht rankomme?

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Ich bin jetzt kein Jurist, aber ... das Erbe der Kinder ist erst mal nicht in dem Sinne 'gesperrt'.

Wenn Du sorgeberechtigt bist und nicht ein gesonderter Verwalter für dieses Erbe eingesetzt wurde, kannst Du durchaus darüber verfügen. Du bist halt verpflichtet das im Sinne deiner Kinder zu tun.

Eine Freundin von mir hat das Haus, das ihr Sohn geerbt hat verkauft und das Geld anderweitig angelegt. Ich selbst verwalte ein Erbe meines Sohnes, da gabs Bargeld was ich in ETFs angelegt habe.

Ich wurde vom Nachlassgericht angeschrieben, ich weiß den genauen Text nicht mehr, aber so im Sinne von 'Achtung, wir haben hier dokumentiert, dass ihr Sohn xxx geerbt hat'.

Ich gehe mal davon aus, dass ich im Zweifelsfall (wann tritt der ein? Nur wenn mein Sohn nachfragt?), nachweisen müsste, was ich mit dem Geld gemacht habe und ob das im Sinne meines Sohnes war. Also
- in ETFs angelegt -> Börsencrash -> fast alles weg -> ich vermute mal damit käme ich durch
- in hochriskante Papiere angelegt -> Totalverlust -> ich vermute mal, dann würde ich Ärger kriegen
- seinen Führerschein bezahlt --> ich vermute mal, auch das wäre ok
- sein Auslandsschuljahr finanziert --> vermutlich auch ok
- meine Kreuzfahrt bezahlt --> sicher nicht ok

und dazwischen gibt gaaaaaanz viel zu interpretieren...

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Wir haben kein Berliner Testament. Wir besitzen jeweils hälftig ein Haus, was wir vor 4 Jahren gebaut haben. Mein Mann besitzt außerdem noch ein größeres wertvolles Grundstück im Ausland, wird aber nichts erben. Was ich mal erben werde, steht in den Sternen. Das ist natürlich immer etwas abhängig von der Gesundheit. Grundsätzlich sind aber meine Eltern eher reich.

Mein Mann hat ein eigenes Testament. Er wollte nicht nur mir und den Kindern etwas vererben, sondern auch seinen Eltern und den Geschwistern.

Ich habe bisher kein Testament, weil mir die staatliche Regelung zusagt.

Was unser Haus angeht, so ist die Regelung gleich: Nach dem Tod erbt der jeweils Andere 50% und die anderen 50% gehen an die Kinder. Damit hat der Witwer/die Witwe 75% und die Kinder gemeinsam 25%.