Gefährdungsbeurteilung Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich war bisher immer stille Mitleserin und möchte euch zunächst ein mal Danken für die tollen Tipps und Hilfestellungen in diesem Forum. Ich konnte wirklich viel für mich mitnehmen.

Ich bin nach einem langen Kampf momentan in der 11. Woche schwanger (10 + 5) und habe nach dem Ultraschalltermin gestern heute meinen Vorgesetzten informiert.
Ich arbeite Vollzeit in einer Behörde mit ca. 10% Publikumsverkehr. Das Publikum was aufläuft ist leider nicht das anständigste. Oft sind die Leute sehr aggressiv, ungepflegt oder tauchen auch schwer erkältet und mit der halben Familie bei mir auf. Ich hatte vor einigen Jahren schon jemanden vor mit sitzen, der Tuberkulose hatte (mir war damals allerdings nicht bewusst wie gefährlich Tuberkulose sein kann und wie es sich überträgt).
90% meiner Arbeitszeit arbeite ich ganz normal im Einzelbüro. Dazu möchte ich sagen, dass ich auf jeden Fall weiter arbeiten gehen und in kein Beschäftigungsverbot o.ä. möchte.
Ich würde nur gerne diese 10% Publikumsverkehr meiden, vor allem jetzt im Winter um mich nicht noch zusätzlich mit irgendwelchen Viren zu infizieren und so ggf. mein Kleines zu schädigen. Ich übernehme auch dafür gerne zusätzlich andere Arbeiten, alles kein Problem.

Mein Vorgesetzter heute meinte, dass er bezüglich des Pensums, welches 10% Publikumsverkehr betrifft, nicht genau wisse und ich einer Einschätzung meiner Frauenärztin bedürfe. Allerdings muss doch mein Vorgesetzter beurteilen, ob ich diesen Teil noch ausüben kann oder nicht?
Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem ähnlichen Pensum und wurde eventuell von diesem befreit? Wie schätzen eure Arbeitgeber dies ein und sind damit umgegangen?

Viele Grüße und lieben Dank
Daisy

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Das würde ich einfach so lösen, indem ich die Frauenärztin kurz frage und dann kannst du deinem Chef mitteilen, was die sagt. Irgendwer von den beiden wird dafür verantwortlich sein, das festzulegen, aber es ist ja nicht deine Aufgabe, groß herauszufinden oder zu bestimmen, wer das genau ist.
Ich würde davon ausgehen, dass Publikumsverkehr (und dann sogar noch ziemlich geringer) erstmal kein Grund ist für irgendeine Einschränkung oder Entfernung von dieser Tätigkeit ist.
Bei dieser ja wirklich sehr geringen Prozentangabe von 10% würde ich mir einfach mit einer Maske selbst helfen, wenn ich Bedenken hätte.

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In der reinen Theorie ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und anhand dieser deinen Arbeitsplatz anzupassen. Der Frauenarzt spricht ein BV nur dann aus, wenn bspw. eine Risikoschwangerschaft besteht. Alles, was mit der Arbeit zusammenhängt, liegt auch in der Verantwortung des Arbeitgebers. Eigentlich logisch.
Nichtsdestotrotz hätte meine Frauenärztin mir damals bereits bei der Feststellung der Schwangerschaft bei 5+4 ein BV ausgesprochen, hatte sie mir direkt angeboten, weil sie wusste dass ich in der Pflege arbeite. In der Praxis könnte es je nach Arzt also auch anders aussehen, manche sind da sehr konsequent darauf bedacht, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt, manche sehen es lockerer und sprechen ein BV aus.

Grundsätzlich würde ich aber schätzen, dass dein Frauenarzt da eher sagen wird, dass er nichts tun kann. Er kennt ja die Umstände auf deiner Arbeit nicht und dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen sicheren Arbeitsplatz zu gewähren. Und auch wenn 10% wenig klingt, muss da was getan werden, soweit da wirklich eine Gefahr von ausgeht. Auch wenn die Gefahr eher gering ist, gehört sie beseitigt... auch dein Arbeitgeber sollte das so sehen - im besten Fall geht alles gut, aber wenn tatsächlich einer der wenigen Kunden ankommt und im worst case auf dich losgeht, dann ist dein Arbeitgeber in 'ner ganz schlechten Position - vor allem, wenn dann noch raus kommt, dass vorher bereits die berechtigte Sorge deinerseits geäußert wurde. Sollte also auch in seinem Interesse sein, dich da zu schützen.
Aber ich stimme meiner Vorrednerin in soweit zu, als dass nachfragen beim FA nichts schadet und du dann zumindest sicher und selbstbewusst zum Arbeitgeber gehen und ihm sagen kannst, dass das sein Job ist.

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Meine Frauenärztin hat immer gesagt, sie kann nicht nachprüfen was und wo ich arbeite und wie gefährlich es ist, es wäre nicht ihre Aufgabe. Der AG muss festlegen, ob es Gefährdungen gibt, bzw. Vorkehrungen für Schwangere getroffen werden. Du bist ja sicherlich nicht die erste Schwangere dort. Bei uns gibt es sofort einen Termin beim Betriebsarzt um evtl Gefährdungen zu erkennen. Der Gyn gibt eigentlich nur ein BV wenn es medizinisch notwendig ist. Bei nur 10% Publimkumverkehr schätze ich das Risiko als gering ein, aber sicherlich könnte man diese 10% aus irgendwie ausschließen.

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Meine Frauenärztin hat immer gesagt, sie kann nicht nachprüfen was und wo ich arbeite und wie gefährlich es ist, es wäre nicht ihre Aufgabe. Der AG muss festlegen, ob es Gefährdungen gibt, bzw. Vorkehrungen für Schwangere getroffen werden. Du bist ja sicherlich nicht die erste Schwangere dort. Bei uns gibt es sofort einen Termin beim Betriebsarzt um evtl Gefährdungen zu erkennen. Der Gyn gibt eigentlich nur ein BV wenn es medizinisch notwendig ist. Bei nur 10% Publimkumverkehr schätze ich das Risiko als gering ein, aber sicherlich könnte man diese 10% aus irgendwie ausschließen.

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HI,

es gibt von der zuständigen Behörde einen Fragebogen und den muss der AG ausfüllen. Kann er dort arbeiten nicht ausschließen, die dich gefährenden, darf er dich dort nicht einsetzen. In deinem Fall müsste er höchstwahrscheinlich eben sicherstellen, dass du die 10 % Personenverkehr nicht mehr machst.

Weiß nicht ob die Coronabestimmungen noch gelten, aber als ich die letzte Gefährdungsbeeurteilung ausfüllen musste, war das noch mit drin, dass wechselnder Publikumsverkehr nicht erlaubt ist.

Aber das ist Sache des Arbeitgebers nicht des Arztes, der kann das nicht beurteilen wie es bei euch ist. Dann muss sich dein AG an die zuständige Stelle wenden, die können ihm das relativ schnell sagen.

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Bei mir gab es eine offizielle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, bei dem alle einzelnen Punkte durchgegangen wurden. Z.B. gehört zu meinen Aufgaben auch Reisebereitschaft. Das wurde dann für die Zeit der Schwangerschaft als nicht vertretbar bewertet und ich muss deshalb keine längeren Reisen unternehmen.
Definitiv wäre da ein Publikumsverkehr mit Gefahr auch Ansteckungen auch mit gelistet worden - und wenn man nicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen kann, wäre das dann ebenfalls eine Tätigkeit gewesen, die ich während der SS nicht mehr ausüben darf.
Wobei ich auch dazu sagen muss, dass die Firma relativ groß ist und auch einen Betriebsarzt hat. Ich bin nicht sicher, wie viel er dazu beigetragen hat und ob das bei Behörden/ Firmen ohne Betriebsarzt gehandhabt wird.

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Huhu, ich denke nicht, dass der Kontakt mit Menschen als gefährdend pauschal gilt.

In der Pflege, an der Kasse, überall wird nach Corona wieder normal auch mit Menschen gearbeitet.

Du kannst dich ja mit Munschutz und Händedesinfektion schützen.

Was die Aggressionen angeht, muss das beurteilt werden, ob das evtl als Grund zählt.

Wenn es dir hauptsächlich um Viren etc geht, darfst du auch nicht mehr einkaufen gehen.

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Ja das sehe ich auch so!

Arbeite selbst im Krankenhaus und bin aktuell in der 15. ssw, auch nach sehr langem Kinderwunsch. Habe mir da bisher auch keine Gedanken darüber gemacht. Bei Visite und im Patientenkontakt trage ich dann eben Maske :)

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Das denke ich auch. In der Schule ist man leider auch jeglichen Keimen und vielen laufenden Nasen ohne Abstand ausgesetzt. Hier wird man lediglich aus Sport, Bewegung oder Pausen abgezogen, da es dort eine Gefährdung bzgl. Unfällen gibt (Ball/Schlag in den Bauch o.ä.). Wenn müssten also die Aggressionen eingeschätzt werden, nicht der Publikumsverkehr an sich…

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Hallo :) Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich arbeite in einem Gesundheitsamt und mir wurde durch die Betriebsärztin und meine Gyn der Kontakt zu infektiösen Patienten, Kindern usw. komplett untersagt. Ebenso bestätigte das der Bereich Arbeitsschutz. Leider habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass Vorgesetzte das manchmal nicht wissen. Falls du noch nicht mit der Betriebsärztin gesprochen hast, kann ich dir nur raten, dies zu tun oder mit dem Arbeitsschutzbeauftragten :) Ich mache jetzt z.B. nur noch Büroarbeiten, bei anhaltenden Erkältungs-/Grippewellen "muss" ich sogar ins Home Office. Das wäre doch bei dir sicherlich auch möglich, wenn 90% schon aus Bürotätigkeit bestehen.

Ich wünsche dir weiterhin alles Gute. :)

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Danke :)

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Auf der einen Seite finde ich es komisch, dass dein Chef dir nicht einfach entgegen kommt, wenn dem offenbar nichts entgehen steht. Auf der anderen Seite kann man auch sagen, dass du dich ziemlich anstellst. Selbst Lehrer, die täglich mit mehr als 100 verschiedenen Personen zu tun haben, bekommen kein BV oder eine andere Tätigkeit. 10% Publikumsverkehr geht nicht? Aber einkaufen gehst du doch sicher und du triffst dich doch weiter mit Freunden und deiner Familie. Du hast sicher nicht die Absicht, dich absolut zu isolieren. Es reicht doch schon, wenn du mal mit der Bahn fährst... da weißt du auch nicht, ob da jemand Tuberkulose hat. Zu den Menschen bei der Arbeit wirst du ja entsprechend Abstand halten.

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"bekommen kein BV"

Das ist nicht ganz richtig. Lehrerinnen bekommen temporäre Beschäftigungsverbote, sobald ein Kind der Schule Grippe, Covid, Scharlach (...) hatte und bleiben 2 Wochen nach dem letzten Kontakt des Infizierten in der Schule zu Hause. Ich war damals monatelang nicht in der Schule, weil bei 1200 Schülern immer irgendwer was hatte.

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Ich weiß ja nicht, für welches Bundesland das gelten soll?! Und Corona ist schon längst nicht mehr meldepflichtig, das bekommst du im Normalfall gar nicht mit, wenn ein Schüler wegen C zu Hause bleibt.

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