TV-H Jahressonderzahlung

Hallo, vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich gut mit dem TV-H auskennt.
Bei uns in der Behörde ist es so, dass man einen Vollzeitvertrag bekommt (wenn Vollzeit ausgeschrieben war) und nach der Probezeit die Stunden reduzieren kann. Dazu wird ein auf ein Jahr befristeter Zusatz-Teilzeitvertrag geschlossen, sodass man immer spätestens nach einem Jahr seine Stundenzahl wieder in die eine oder andere Richtung ändern kann.
Nun ist es bei mir so, dass im Frühling während meines Mutterschutzes dieser Jahresvertrag ausläuft, sodass dann theoretisch wieder Vollzeit gilt, was aber nicht zum tragen kommt, da ich ja im Mutterschutz und dann anschließend in EZ bin. Ich frage mich jetzt aber wie das für die Jahressonderzahlung gilt. Im Jahr der Geburt wird ja für die EZ nichts gekürzt bei der Jahressonderzahlung. Aber wie ist das in meinem Fall. Wird ab Auslaufen des Teilzeit-Vertrags dann für die Jahressonderzahlung das Vollzeitgehalt angenommen (was ja theoretisch vor Eintritt der EZ galt) oder das, was vor Beginn des Mutterschutzes war? Ich bin bis jetzt nicht konkret fündig geworden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, gern mit Quelle bzw. Paragraphen

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Hi,

ich kenne mich mit dem TV-H nicht explizit aus.
Zu meinen Elternzeiten war ich im TVöD.
Allerdings weiß ich, dass du mit auslaufen deines befristeten Teilzeitvertrages wieder so gestellt wirst, wie Vollzeit. D.h. du müsstest auch ab dem Zeitpunkt mehr "Mutterschutzgeld" bekommen. Und dementsprechend wohl auch eine volle Jahressonderzahlung.

LG
ChaosSid

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Tatsächlich? Ich dachte beim Mutterschutzgeld zählt das, was am Tag vor Beginn des Mutterschutzes war. Aber wär natürlich schön, wenn ich damit falsch liege.

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Nein, beim Mutterschutz soll ja dein Gehalt ausgeglichen werden, weil du nicht arbeitest.
Du bekommst also Netto das, wass du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.

Ich habe meine Elternzeit von K1 zum Beginn des Mutterschutzes für K2 beendet und habe volles Geld bekommen, inklusive Jahressonderzahlung.

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