Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben hätte da mal ne frage. Ich bin in der 17. Woche schwanger. Momentan habe ich einen Krankenschein, weil ich sehr stark an Übelkeit und Rückenschmerzen leide. Habe letzte Woche mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er meinte, dass er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde.
Da mein Krankenschein aber noch bis zum 19.01.2024 geht, meinte mein Arbeitgeber das der Krankenschein erst auslaufen muss, bevor er mir ein Beschäftigungsverbot austellen kann.

Ist das wirklich so oder kann man den Krankenschein schon vorher beenden?

Liebe Grüße

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Ja, dein AG hat Recht. AU ist vorrangig.

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Er hat recht, eine AU geht immer vor einem BV.
Für ein BV musst du prinzipiell arbeitsfähig sein, das ist du ja scheinbar nicht.

Bearbeitet von Kinderwunsch35
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Ok, vielen Dank für die schnelle Antworten🙂