Arbeitgeber Insolvenzverfahren ALG 1 und Sperrfrist etc.

Hallo zusammen,

Hatte neulich schon mal geschrieben. Mir ist klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet etc.
Dennoch sind wir gerade ziemlich aufgeschmissen und deshalb suche ich Rat.

Folgendes:
Der AG meines Mannes befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren, die Insolvenz ist für 1.3.2024 beantragt. Derzeit ist mein Mann noch in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis. Wir gehen davon aus, dass bis 1.3.2024 kein Investor gefunden wird, der die Firma übernimmt.
Am 20.12.2023 musste mein Mann einen Vertrag über den Ankauf und die Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt mit der Deutschen Bank unterzeichnen, außerdem auch gegengezeichnet vom Insolvenzbeauftragten. Dort steht, dass für die Monate Dezember, Januar und Februar, die Monate des vorläufigen Insolvenzverfahrens, Lohn über die Bank komme, aber auch, dass er nicht kündigen dürfe in diesem Zeitraum.
Der Dezemberlohn wird nicht mehr in diesem Jahr kommen, das ist schon kommuniziert.

Ich muss dazu sagen, dass mein Mann deutsch nicht als Muttersprache hat und die Meetings mit Informationen über das Verfahren sprachlich sehr komplex und nicht in einfacher Sprache sind. Deshalb rollen wir immer erst hinter alles auf, was war und ist etc., wenn er erzählt, was er verstanden hat.

Mein Mann ist nicht in der Gewerkschaft, einen Betriebsrat/Personalrat gibt es nicht!
Rechtsschutz haben wir keinen. Voraussichtlich müssen wir wohl trotzdem zum Anwalt, das ist finanziell gerade aber nicht drin, Elterngeld fließt noch nicht und Lohn kommt nicht. Da müssen wir erst noch eine Lösung finden...

Nun meine 3 konkreten Fragen:
1) er hat einen Job in Aussicht, der am 1.4. beginnen würde. Sollte er zum Ende der Abtretungserklärung kündigen, also zum 29.2.2024, könnte er überbrückend ALG1 beantragen? Also darf man sich selbst kündigen bei einem insolventen Arbeitgeber und hat dann keine Sperre?
Ist irgendwie kein gutes Gefühl auf einem sinkenden Schiff ausharren zu müssen...

2) Sein Kollege meinte, würde er innerhalb der Frist der Abtretungserklärung kündigen, würde ab diesem Zeitpunkt kein Lohn mehr übernommen werden. Sprich, würde er zum 15.2.2024 kündigen, damit er aus der Abtretungserklärung raus kommt und um seine 14-tägige Kündigungsfrist zum Monatsende zu wahren, würde er für Februar trotz erbrachter Arbeitsleistung keinen Lohn bekommen. Könnte er dann Insolvenzgeld für diesen Monat bei der Agentur für Arbeit beantragen?

3) Er hat für Juni und Juli nochmal Elternzeit und Elterngeld beantragt. Ich habe einen Job in diesem Zeitraum angenommen und werde operiert, sprich er übernimmt die Kinderbetreuung überwiegend. Sollte er ins ALG 1 rutschen, könnte er Elterngeld und Elternzeit vorrangig ALG 1 beantragen bzw. diese Monate beim ALG 1 ausklammern, richtig?

Ich hoffe ihr könnt mir fürs erste etwas Licht ins Dunkel bringen und ich sage schon mal danke, auch fürs Lesen des langen Posts.

Liebe Grüße 🌻

Bearbeitet von vorblida
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Erstmal sehe ich keinerlei Grund bzw. Nutzen für Euch in dieser Phase einen Anwalt einzuschalten. Der Lohn wird kommen, wenn auch nicht pünktlich. Lasst Euch eine Bescheinigung über die Insolvenz ausstellen, die Ihr der Bank, Eurem Vermieter, den Energieversorgern etc. vorlegt. Damit ist klar, dass Ihr zwar nicht jetzt, aber später Eure Verbindlichkeiten bedienen könnt.

1. Auch eine Eigenkündigung während einer Insolvenz führt zu einer Sperre beim ALG1.
2. Keine Ahnung, ich vermute aber es wird für diesen Zeitraum kein Insolvenzausfallgeld geben. Wieso sollte die öffentliche Hand für etwas zahlen, was ein privater Investor (hier die Bank) übernehmen würde.
3. Ausklammern ist da vermutlich der falsche Begriff. Dein Mann könnte sich für Juni / Juli beim Arbeitsamt ab- und dann wieder anmelden.

Grüsse
BiDi

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Danke bi_di!

1 und 3 verstehe ich, danke.

Zu 2:
Sollte er von sich aus kündigen und das sinkende Schiff verlassen wollen, bekommt er für den Monat, in dem er kündigt, keinen Lohn, obwohl er gearbeitet hat. Das steht so in dieser Abtretungserklärung mit der Bank. Sollte er kündigen, erlischt ab der eingereichten Kündigung der Anspruch auf Lohn über die Bank, obwohl er ja den Vertrag bis zum Ende erfüllen muss und arbeiten. Ich dachte, dann gäbe es Insolvenzausfallgehalt, aber dann war das wohl falsch gedacht 🤔

Die Alternative, um das Februar Gehalt zu bekommen und/oder keine Sperrfrist fürs Alg 1 zu haben, wäre auf dem sinkenden Schiff zu bleiben, bis es untergeht und die Firma sie alle an die Agentur für Arbeit übergibt?

Anders gesehen/gesagt: es bleibt nur der saure Apfel einen Monat ohne Einkommen zu leben, bzw. bei Jobstart im neuen Job ab 1.4. zwei Monate Lohn-Verzicht, wenn er da raus möchte in wieder eine gesichert(er)e Zukunft?!

Was ist dann mit Versicherungsschutz?

Der Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit ist am 8.1.2024.

Viele Grüße!!!

Bearbeitet von vorblida
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Ich gehe davon aus, dass ab dem Moment, wo die Abtretung ausläuft, Insolvenzausfallgeld beantragt wird oder die Firma zwischenzeitlich übernommen wurde oder die Kündigungen seitens des Insolvenzverwalters vollzogen wurden.

Ich habe auch schon in einer Firmeninsolvenz gesteckt und das Vorgehen ist da sehr geordnet. Arbeitslos zu sein ist keinesfalls die gesichertere Variante.

Grüsse
BiDi

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Wenn er eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum Monatsende hat, würde es dich Sinn machen Mitte März zum 31.03. zu kündigen und dann am 1.4. beim neuen AG anzufangen? Warum will er denn früher kündigen? Das würde doch dann außerhalb der drei genannten Monate Dez., Jan. und Feb. liegen und er würde das Geld vollumfänglich bekommen? Und wenn er dann am 1.3. wegen Insolvenz gekündigt werden würde, wäre er auch "frei" für den neuen AG und hätte für März auch keine Sperre vom Arbeitsamt???

Ihr könnt doch seelenruhig den 1. März abwarten und dann wird er entweder von Seiten des alten AG rechtzeitig gekündigt oder kündigt dann eben Mitte März selber.

Oder wo ist mein Denkfehler????

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Ja, das stimmt vermutlich. Fühlt sich eben komisch an, denn wer weiß ob die Gehälter pünktlich kommen und wie sich alles entwickelt.
Auch ist es nicht ideal beim neuen Arbeitgeber zwei Wochen zu arbeiten und dann Elternzeit einreichen etc.
Ist einfach angespannt gerade ohne Elterngeld noch und Dezembergehalt meines Mannes 😬

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Ich war langer Zeit auch schon mal als AN in einem Insolvenzverfahren.
Wir hatten damals das Insolvenzgeld vom I-Verwalter vorab bekommen und dafür unsere Ansprüche an die Ag.für Arbeit an den Insolvenzverwalter abgetreten.

Ich bin kein Jurist. Aber ich kann mir vorstellen, dass das Kündigungsverbot so nicht rechtens ist. Würde mich dazu ggf rechtlich beraten lassen.