Elterngeld 2. Kind

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand von euch kennt sich aus und kann mir helfen.

Wir haben im Januar 23 unseren Sohn bekommen und ich beziehe bis März Basiselterngeld.
Ab Mitte Mai bin ich in Mutterschutz und Anfang Juli ist ET für unser 2. Wunder.

1. Ist es korrekt dass nur April 24 (ohne Einkommen) für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden und die restlichen 11 Monate von vor der Geburt unseres 1. Sohnes? In den anderen Monaten habe ich ja Mutterschaftsleistungen oder Elterngeld bezogen und kann diese ausklammern.

2. Kann ich nicht den letzten Monat Basiselterngeld in Plus umwandeln um so bis April Elterngeld zu bekommen?
Dann würden ja die 12 Monate von vor der Geburt herangezogen werden wenn ich das richtig verstehe.

Danke schonmal vorab!

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Man kann nur maximal die ersten 14 Lebensmonate vom vorherigen Kind bei der Berechnung des Elterngeldes für weitere Kinder ausklammern. Die Bedingung ist dass in diesen Monaten Elterngeld-(plus) bezogen worden ist.
Einen längeren Zeitraum kann man nicht ausklammern.

Bist du alleinerziehend oder hast zwischendrin zwei Monate kein Elterngeld bezogen?
Ansonsten passt doch deine Rechnung mit Basiselterngeld nicht.

Bearbeitet von Anonymus24
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Unser Sohn wird am 12.03. 14. Monate alt.
Am 26.05. bin ich wieder in Mutterschutz.

Der von der Elterngeld-Beratungsstelle war nicht wirklich hilfreich und erzählte, dass sie nur mit vollen Monaten rechnen.

Da ich im März noch bis 11.3. Elterngeld beziehe, würde das heißen das März ja raus wäre und Mai ist das Selbe wenn ich ab 26.05. Mutterschutzleistunge beziehe.
Somit hätte ich nur im April 0€ Einkommen.
So habe ich dass Fachchinesisch von ihm jedenfalls verstanden...
Oder hat der mir nur Mist erzählt?

Wenn das mit den 14. Monaten der Fall ist, welche Monate würden dann für die Berechnung herangezogen werden?

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Das stimmt so, nur der April ist ein voller Kalendermonat, der mit 0€ eingeht. Mehr als 14 Monate kannst Du eh nicht ausklammern. Insofern brauchst Du da auch nix splitten.

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Elterngeld zählt ab Geburt. Entweder hattest du Basiselterngeld und das ist 12 Monate oder du hattest Basis und Plus gemischt bis LM 14. somit kannst du auch den letzten nicht mehr ändern in Plus. Somit fällt 2. raus.

Vielleicht schaust du nochmal in deinen Bescheid, was du beantragt hattest.

Du hast April als Nullmonat und 11 vor Kind 1 für die Berechnung.

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Sie müsste März und April als 0 Monat haben, denn die 12 Monate Elterngeld sind ja bereits rum. Selbst beim Februar bin ich mir nicht ganz sicher 🤔

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Meine Kleine ist auch Januar 23 geboren und ich hatte 12 Monate Basiselterngeld, die letzte Auszahlung war im Dezember. So müsste es dann bei dir auch gewesen sein. Dann würdest du das komplette letzte Jahr ausklammern können, den Dezember 22 (evtl noch den November, je nach Mutterschutzbeginn) und dann den Januar 24. Ab Februar, sofern du nur Basiselterngeld bezogen hast, wird nichts mehr ausgeklammert. Der Mai zählt dann natürlich schon wieder nicht mehr mit rein, da da ja dein neuer Mutterschutz beginnt.
Es gibt hier https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html einen super Online-Elterngeldrechner, der dir dein zukünftiges Elterngeld auch sehr genau ausrechnet. Der ist im Vergleich zu dem auf der Seite des Familienministeriums sehr viel genauer und liegt meistens nur ein paar Cent daneben. Außerdem sagt er dir welche Monate zur Berechnung benötigt werden, wenn du deine Daten(ET, vorheriger EG-Bezug, Mutterschaftsgeld-Bezug) eingegeben hast.

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