24 Monate Elternzeit? Oder wird MuSchu abgezogen

Servus,

ich habe meine Elternzeit so angemeldet, dass ich genau am 2. Geburtstag meines Kindes meinen ersten Arbeitstag habe.

Nun geht es darum, dass ich meine EZ gerne um genau einen Monat verlängern möchte.
Mein AG möchte das nicht.
Ich habe gelesen, dass der AG nach zwei Jahren zustimmen muss, bzw. gar nicht muss, sondern ich es nur anmelden muss. (Es sind noch sechs Monate bis dahin).

Jetzt dachte ich die ganze Zeit, dass ich auf der sicheren Seite bin. Aber nach der Geburt ist ja erstmal noch MuSchu und nicht Elternzeit. Ofer zählt das als Elternzeit?
Bin grad etwas ratlos.
… und wütend. Es geht um einen Monat. (Der Kindergarten für das ältere Kind hat da drei Wochen dicht, daher will ich den einen Monat verlängern).

Danke euch

1

Kurz und knapp: du hast Recht und dein AG Unrecht.

2

Du hast recht, dein AG nicht. Kann er gerne im BEEG nachlesen. Ich glaub Paragraph 16 oder 17.