AU?, Urlaub?, Freistellung? Arbeitsrechtler hier?

Hallo
ich bräuchte mal Hilfe/Rat. Versuche mich so kurz zu fassen, wie es nur geht.

Habe meinem Arbeitgeber am Montag mitgeteilt , dass ich schwanger bin. Bin allerdings bis morgen (Freitag) einschließlich noch krank geschrieben. Vorhin bekam ich einen Anruf von meiner Arbeit ich solle mich bitte noch für zwei Wochen krank schreiben lassen oder Urlaub nehmen oder so.
Grundsätzlich würden sie mich gern in ein Beschäftigungsverbot (arbeite in einer Inklusiven Kita) schicken, aber gerade wäre niemand da der die Gefährdungsbeurteilung dafür richtig gut ausfüllen kann damit es nicht abgelehnt wird. Ich sagte meine Ärztin hätte mir erklärt, dass der Betriebsarzt diese ausfüllen müsse. Daraufhin wurde mir gesagt: den haben wir gerade nicht. Deshalb soll ich mich krank schreiben lassen oder eben Urlaub nehmen.

Habe nun bei meiner Ärztin angerufen und das „Problem“ geschildert. Mir wurde von der MFA gesagt, dass sie mich auf die Rückrufliste setzt, aber es nicht sein kann, dass ich Urlaub nehmen soll. Sie müssten mich dann bezahlt freistellen.

Ich war im Januar schon schwanger - endete in einem frühen Abgang. Da war ich auch schon zwei Wochen von der Gyn krank geschrieben.
Ich habe Angst vielleicht in Krankengeld zu rutschen was ja auch für die Elterngeld Berechnung Mist wäre.

Wisst ihr was ich meine? Kennt sich jemand aus? Rechtlich?
Ich wäre sehr dankbar

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Natürlich darf das BV schon mal ausgesprochen werden und gilt ab Mitteilung. Denn die Gefährdungsbeurteilung muss es schon seit Jahren für jede Stelle geben und wird nur bei Bedarf angepasst im Falle einer Schwangerschaft.

Kannst du auch im Netz nachlesen.

Er soll dich also in BV schicken und fertig.

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Dankeschön. Es bestärkt mich in meiner Wahrnehmung, dass es nicht richtig sein kann, dass ich quasi ihre „Fehler“ ausbaden muss.

Der Anruf kam von der stellvertretenden Leitung - nichtmal vom Vorstand.
Ich war so perplex, dass ich gesagt habe ich spreche mal mit meiner Ärztin und melde mich dann nochmal.
Hier dachte ich gibt es bestimmt jemanden mit Erfahrung.

Ausgesprochen wurde nichts bisher. Außer: wir können das nicht: lass dich nochmal zwei Wochen krank schreiben oder nimm Urlaub.
In meiner ersten Schwangerschaft vor 6 Jahren wurde mir, wenn ich mich recht erinnere, einfach Urlaub und Überstunden abgezogen für eine Weile. Ohne mit mir zu sprechen.

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Ich würde morgen anrufen, die gesetzlichen Regelungen erklären und auf das sofortige BV bestehen und dieses Rumgeeiere nicht mitmachen.

Leider sitzen häufig Menschen in Leitungspositionen, die von Recht keine Ahnung haben und keine Bereitschaft zeigen, sich damit zu befassen.

Erlebe ich bei mir auf der Arbeit auch ständig.

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Soweit ich weiß kann dein Arzt dir ein vorläufiges BV bis zur Abklärung beim AG ausstellen.

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Es ist weder dein Problem noch das Problem deiner Ärztin ("vorläufiges BV bis zur Klärung"). Wenn sie dir eins ausstellt, ok. Ist aber halt nicht korrekt.

Es ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Ist derzeit keine Führungskraft (nicht der Betriebsarzt) greifbar, die die Gefährdungsbeurteilung machen kann, bis du bezahlt freizustellen. Lass dich hier mal nicht verarschen.

Du hast jedoch deine Arbeitskraft, wenn man es ganz genau nimmt, täglich anzubieten. Und täglich hast du dich zu weigern, nicht konforme Tätigkeiten zu übernehmen. Ja, dafür braucht man Rückrad und Ellenbogen.

Nimm gleich morgen Kontakt zu deiner zuständigen Bezirksregierung auf. Die sind der richtige offizielle Ansprechpartner bei derartigen Missständen auf Arbeitgeberseite. Die reagieren auch zuverlässig schnell.