Rechtliche Lage Beginn Mutterschutz

Hallo,

ich weiß natürlich, dass der gesetzliche Mutterschutz 6 Wochen vor ET beginnt. Aber nach Mutterschutzgesetz darf ich ja freiwillig weiterarbeiten. Bei mir ist es so, dass es sich fürs Elterngeld lohnen würde, wenn ich noch 3 Tage länger arbeite, mein Arbeitgeber will das aber nicht. Daher meine Frage: Darf der Arbeitgeber mir das verweigern? Ich finde dazu Online leider keine Informationen und im Gesetz steht nur, dass ich es darf wenn ich den Wunsch meinem Arbeitgeber mitteile. Hat sich irgendwer hier schonmal mit der Frage beschäftigt? Falls ja, gerne den Link zur Quelle teilen, falls es eine gibt.

Danke,
viele Grüße Roni

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Wieso würde 3 Tage mehr Elterngeld ausmachen?
Hast du nur so kurze Zeit vor Mutterschutz gearbeitet, oder wieso?

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Kann da ja einige Konstellationen geben z.B. Jobwechsel mit mehr Gehalt im aktuellen Job und der macht bisher aber nicht den vollen Bemessungszeitraum aus. Dann ist jeder Monat mehr des neuesn Jobs, der in den Bemessungszeitraum fällt unmittelbar elterngelderhöhend. Da kann es sehr sinnvoll sein, noch ein paar Tage länger zu arbeiten, um den Monat eben drin zu haben.

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Ich bin schwangerschaftsbedingt einen Monat ins Krankengeld gerutscht und meine Stelle habe ich erst seit Sommer, davor hatte ich einen schlechter bezahlten Übergangsjob.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo,
ich bin zwar der Meinung, dass die 3 Tage kaum soviel Elterngeld ausmachen können. Aber letztendlich wirst du hier nur einen Anwalt fragen können und eben auch vor Gericht gehen müssen. Es ist schwer, das „dürfen“ im Mutterschutzgesetz zu deuten…in dem Fall.
Ich würde es so deuten:
Im Mutterschutzgesetz steht, dass der AG dich nicht beschäftigen DARF, es sei denn, du möchtest das. Das bedeutet, er DARF dich beschäftigen, wenn du das möchtest. Dort steht keinesfalls, dass er dich beschäftigen MUSS, wenn du das möchtest.

Nicht du darfst …, sondern der Arbeitgeber. Bitte lies dir nochmal den ganzen Paragrafen des Mutterschutzgesetzes durch. Das beginnt immer mit „Der Arbeitgeber darf…“

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3 Tage können erheblich was ausmachen.
Angenommen man ginge Ende März in Mutterschutz, sodass der Bemessungszeitraum vom vorjahres März bis Februar geht und man hat aber im März des Vorjahres nur einen Minijob gehabt oder garkein Einkommen und ab April dann ein Vollzeitgehalt, dann kann das mal eben schnell über 100€ monatlich ausmachen, ob man eben noch bis mindestens einschl. 1. April arbeitet und so den Bemessungszeitraum um einen ganzen Monat verschiebt

Bearbeitet von Yosan
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Dann könnte man mit dem Arbeitgeber sicherlich eine einvernehmliche Regelung finden. Schließlich möchte man ja auch nach der Elternzeit einen Arbeitsplatz mit guten Arbeitsklima vorfinden.
Klar könnte man jetzt sagen, damit wird immer nur gedroht … nur ganz ehrlich, wieviele Frauen verlieren denn ihren Vollzeitjob nach der Elternzeit oder hören auf? Das sind keineswegs wenige. Nur 44% der Frauen planen (!) nach der Elternzeit beruflich wieder einzusteigen. Von den Frauen, die tatsächlich wieder anfangen, wollen direkt 1/3 gleich wieder aufhören.

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Du kannst den Monat, in dem der Mutterschutz beginnt aber in die Berechnung hinein nehmen. Da musst du keine 3 Tage arbeiten, denn diese würde sich auch nicht bemerkbar machen.
Wenn dein Mutterschutz z. B. am 27. oder 28. des Monats beginnt verzichtest du einfach auf die Ausklammerung dieses Monats und dann zählt dein Gehalt bis zu diesem Tag!

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Hallo, Danke für den Hinweis! Das wäre natürlich auch eine gute Lösung. Wo finde ich dazu Informationen? Dass war tatsächlich meine ursprüngliche, erste Idee aber ich habe nirgens Informationen gefunden ob das geht.

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Müsste eigentlich um BEEG stehen. Aber du kannst es auch auf dem EG-Antrag angeben, ob du auf die Ausklammerung verzichten möchtest

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