Fragen zum wohngeld

Hallo,

kurz zu dem Randdaten:
Ich, ae mit 2 Kindern wohne zurzeit in einer 3 Zimmer Wohnung.

Diese die Miete an sich ist total günstig, die Nebenkosten recht hoch. Ich erhalte Wohngeld.
Jetzt würde sich eventuell eine Chance auf eine 4-Zimmer Wohunung auftun.
Bekannte wollen ausziehen und mich dem Vermieter weiterempfehlen.
Mein absoluter Traum. Ein Zimmer für jeden.
Falls der Vermieter die Miete nicht exorbitant erhöht immer noch günstig. Außendienst käme ich mit den Nebenkosten deutlich besser weg.
Im Endeffekt würde ich vielleicht 100 bis 150€ mehr zahlen müssen.

Meine Frage nun: kann mir das LRA den Umzug in die größere bzw dann teurere Wohnung "verbieten"?
Verbieten ist natürlich das falsche Wort, aber erlischt mein Anspruch weil die Wohnung zu groß (93qm) oder zu teuer wäre?
Auch die jetzige Wohnung wäre ja mit 83qm absolut angemessen.

Eine andere Überlegung von mir wäre auch meine Arbeitszeit etwas aufzustocken, 3 Stunden wären im Rahmen der Betreuungszeiten pro Woche noch drin.

Danke für eure Hilfe!

VG

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Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber würdest du die gleiche Überlegung haben, wenn du alles selbst bezahlen müsstest?

"Eine andere Überlegung von mir wäre auch meine Arbeitszeit etwas aufzustocken, 3 Stunden wären im Rahmen der Betreuungszeiten pro Woche noch drin."

Das könntest du also? Warum kommt die Überlegung erst im Zusammenhang mit der größeren Wohnung? Sind die Wege (Arbeit, Kita, Schule etc.) dann kürzer?

Obwohl ich vor den meisten Alleinerziehenden den Hut ziehe, das hat schon einen faden Beigeschmack....

Ob du mehr Wohngeld erhälst, kann ich mir nicht vorstellen, aber anfragen kannst du.

Bearbeitet von kathi_net
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Hallo,

auch wenn ich mich nicht rechtfertigen muss:
Erst aufgrund der Kündigung einer Kollegin von 4 Wochen ist diese Kapazität überhaupt freigeworden.
Und ja, diese 3 Stunden habe ich mir bisher rausgenommen. Wir haben, auf seinen Wunsch, keinen Kontakt zu Vater.
Diese 3 Stunden pro Woche waren bisher meine einzige Gelegenheit Arzttermine etc.pp ohne die Kinder im Schlepptau wahrnehmen zunehmen. Und sie haben meiner psychischen Gesundheit extrem gut getan.
Aber ja, diese Wohnung ist mein Traum. Ich wäre breit meine Zeit dafür zu investieren.

Meine Frage war NICHT, und sorry falls ich das falsch rüberkam, ob ich mehr bekomme.
Meine Frage war, ob man mir einen Strick drauß drehen kann, dass die Wohnung nun teurer wird. Ob das so überhaupt zulässig ist.

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Also ich kann das gut verstehen, du nicht ?
Durch Wohngeld hat man auch andere Ansprüche wie z.B. Kinderzuschlag oder Essensgeld von der Kita, verdient man ein bisschen zu viel und ist da "raus" muss man alles selber bezahlen und steht am Ende schlechter da.
Außerdem geht die TE ja arbeiten obwohl sie AE ist, also ich finde da gibts andere Kandidaten über die man sich aufregen kann.

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Vorschriften wie groß die Wohnung sein darf, gibts nicht. Ob du dann mehr Wohngeld bekommst ist aber nicht Fakt

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Vielen Dank für deine Antwort.
Das hilft mir schonmal weiter.

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Wie dir schon gesagt wurde, ist die Größe der Wohnung egal. Es kommt lediglich auf die Kosten an. Hierbei ist nun wichtig, dass du für Wohngeld ein Mindesteinkommen brauchst, das auch abhängig von der Miethöhe ist.
Es kann also theoretisch sein, dass du dieses Mindesteinkommen nicht mehr erfüllst, wenn deine Wohnung zu teuer ist. In dem Fall würdest du gar kein Wohngeld mehr bekommen.
Falls dein Einkommen auch in der teuereren Wohnung noch das Mindesteinkommen erfüllt, wirst du wahrscheinlich tatsächlich etwas mehr Wohngeld erhalten, wenn auch nicht die volle Differenz zur alten Miete.
Falls du noch keinen Kinderzuschlag bekommst, prüfe das unbedingt ob du berechtigt bist!