Elterngeld bei euch: Arbeitnehmer + Kleingewerbe

Hallo ihr stolzen Mamas,

Ich schreibe hier, da es hier die Konstellation sicher gibt.
Ich arbeite 20h/Woche als Angestellte und bin nebenher für Energetix tätig. Habe erst Mitte letztesn Jahres begonnen, ca 300 € pro Monat

Der Gesetgeber schreibt, dass wenn man mehr als 35 € im Monat bzw 420 im Jahr verdient als Selbstständige, würde man als selbstständig eingestuft.

Frage: wird das Gehalt dann da
einfach mit angerechnet (Angestellten Brutto plus meine Gewinne) oder nehmen die durch die Einstufung "Selbstständig" 65% meines minimalen Gewinns, obwohl ich jeden Monat ordentlich verdiene als Angestelte?

Der Text führt mich irre und ich bin im Unklaren. Der Elterbgeldrechber hingegen scheint mein AN brutto zu berücksichtigen. Ich muss das unbedingt geklärt wissen, das kostet mich sonst richtig Geld wenn ich nurDas selbstständige Gehalt berechnet bekäme.

Wo seid ihr Gleichgesinnten? Wie ist es in der Praxis?

Danke für die Hilfe!

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Online steht
„Als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit werden alle Gewinne berücksichtigt aus selbstständiger Arbeit, „
Es wird berücksichtigt normales Einkommen + selbstständiges Einkommen.

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Hi danke für Antwort
Ich kenne den Text. Aber es steht weiter unten dann, dass man automatisch als selbstständiger gehandhabt wird bei Gewinn >420€ /Jahr. Und es steht nirgends, ob sie dann noch beide Einnahmequelle heranziehen zur Berechnung...

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Lese ich nicht.
Hatten Sie vor der Geburt Ihres Kindes sowohl Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als auch Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit (sogenannte "Mischeinkünfte"), dann werden bei der Berechnung des Elterngelds die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten berücksichtigt

Ja es gibt noch Ausnahmen je Einkunft und Höhe, aber das verhindert nie, dass der Haupt Job nicht angerechnet wird, sondern dann wird von der selbstständigen Tätigkeit ggf anders die monatliche Einkunft bemessen was ggf wieder Auswirkungen auf das Elterngeld hat.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-einkuenfte-aus-einer-selbststaendigen-und-aus-einer-nicht-selbststaendigen-taetigkeit-werden-die-einkuenfte-aus-beiden-taetigkeiten-fuer-mein-elterngeld-beruecksichtigt--124600

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Hab die selbe Kombi. Wird addiert. Aber Achtung, dein Referenzzeitraum fürs Elterngeld ist bei Mischeinkünften automatisch das vorangegangene Kalenderjahr und nicht die 12 Monate vor Geburt.

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"bin nebenher für Energetix tätig. Habe erst Mitte letztesn Jahres begonnen, ca 300 € pro Monat"


Du solltest hier schon mal den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennen.