Schwanger und Aufhebungsvertrag, wie vorgehen?

Hallo,
Ich bin in der 8SSW und noch weiß der AG nichts von der Schwangerschaft.
Ich habe 1 Partner (unverheiratet und 1 Sohn 5 Jahre alt )
Es gehen Gerüchte rum, dass bei uns Stellen abgebaut werden sollen und davon sind wohl 2 stellen in meiner Abteilung betroffen und mein Name ist gefallen ( arbeite als einzige in Teilzeit )
Es soll aber wohl keine Kündigungen geben, sondern Aufhebungsverträge.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Ich arbeite seit 14 Jahren in der Firma und habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen.
Vermutlich wird die Abfindung so ca. 15000 € abzüglich Steuern sein, laut meiner Internet Recherche.

Wenn ich aber den Aufhebungsvertrag unterschreibe, habe ich auch kein Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld und Elternzeit / Elterngeld?
Wie sieht es mit dem ALG1 nach der Elternzeit?

Sollte ich den Aufhebungsvertrag ablehnen, da ich in der Schwangerschaft sowieso Kündigungsschutz habe?
Wenn ja, wie geht es dann weiter?
Gehe ich dann bis zum Mutterschutz weiter arbeiten und 2 Jahre in Elternzeit ?

Kann ich dann während der Elternzeit gekündigt werden und verliere dadurch quasi die Abfindung?
Wie sieht es nach der Elternzeit aus?
Muss ich dann wieder normal eingestellt werden und kann anschließend normal gekündigt werden? Ich habe laut Internet 5 Monate Kündigungsfrist, in der ich mich dann neu orientieren könnte.
Steht mir dann ALG1 zu, falls ich nichts finde?

Ich weiß momentan nicht wo mir der Kopf steht und hoffe ihr habt ein paar antworten auf meine Fragen.
Ich weiß auch noch nicht wann genau die Gespräche stattfinden und ob ich dadurch noch etwas Zeit gewinnen kann.

Liebe Grüße

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Du bist schwanger unkündbar und sogar bis Ende der Elternzeit.
Das Datum der Feststellung der Schwangerschaft zählt. Beim Gyn warst du schon und hast einen Mutterpass?

Die Abfindung ist weniger, wie Dein Elterngeld für ein Jahr schätze ich mal, wenn Du nicht allzuschlecht verdienst. - Also ist das ein schlechtes Geschäft für Dich.

Melde die Schwangerschaft bald beim AG.
Nimm dann 1-2 Jahre Elternzeit, jenachdem wie du willst und wann Du wieder arbieten magst.
Kannst sogar 3 nehmen und nach 2 Jahren mal fragen, ob Du verkürzen kannst und sie eine Teilzeitstelle vorzeitig für Dich haben, jenachdem wie groß Deine Firma ist, ist dies auch möglich bei Personalmangel. Wenn sie dann immer noch abbauen, dann suchst Du dir eben was neues oder Nummer 3 kündigt sich an.

Du kannst erst am Tag Deiner Rückkehr gekündigt werden. Deswegen überlege dir wie lange Du Elternzeit nimmst. So lange hast Du Schutz.
Elterngeld für 1 Jahr voll kannst du trotzdem beantragen. Was Du dann im 2. Jahr machst, richtet sich nach Deinem Plan und natürlich Eurem Geldbedarf.
Das mit der Abfindung nach Steuer ist keine gute Option unterm Strich, wenn du im Gegenzug Elterngeld ein Jahr lang haben kannst und Kündigungsschutz bis Ende Elternzeit hast. Vielleicht laufen dann die Geschäfte besser oder sie geben dir gerne eine Teilzeitstelle.

Allerdings kannst Du dir ja was neues suchen und selbst kündigen, wann es Dir passt. Du hast also alle Möglichkeiten.

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Genau so ist es richtig. 👍

Nur eine kleine Korrektur:

Man fragt nicht nach Teilzeit, man beantragt und man muss auch nicht die Elternzeit dafür verkürzen, man arbeitet Teilzeit in Elternzeit und das kann der AG so gut wie gar nicht ablehnen.

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Ich arbeite aktuell in Teilzeit und theoretisch müsste ich die Teilzeit nach der Elternzeit doch nicht neu beantragen sondern mir direkt eine Teilzeitstelle anbieten oder? Alternativ wenn das nicht möglich wäre dann ein Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung und Kündigungsfristen?

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Ich würde mir auch um die Krankenversicherung Gedanken machen. Solange du bei deinem AG beschäftigt bist, hast du Elternzeit und bist versichert.

Wenn du jetzt einen Aufhebungsvertrag machst, müsstest du dich erst mal um ALG1 bemühen, um weiterhin versichert zu sein.
Du wärst quasi ab da arbeitslos.

Du schreibst ALG1 nach der elternzeit... dann müsstest du dich selbst versichern, da ihr nicht verheiratet seid, bist du nicht in der Familienversicherung.

Das mit der Abfindung klingt ja erst mal gut, aber unterm Strich ist es die schlechteste Lösung.

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Ein Aufhebungsvertrag ersetzt ja eine Kündigung und man muss sich einigen. Daher ist es natürlich auch möglich als AG zu versuchen einen Aufhebungsvertrag mit jemandem zu vereinbaren, der unkündbar ist wegen MuSchu oder Elternzeit. Umso besser muss halt das Angebot zur Abfindung bzw. Lohnfortzahlung sein.

Ich würde jetzt erstmal schnell den AG von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen und einfach abwarten. Bringt ja nichts, dich jetzt verrückt zu machen.

Und wenn man dir einen Aufhebungsvertrag anbietet, dann nimm dir Zeit das zu prüfen und lass dich von einem Arbeitsrechtler beraten. Lass dich auf keinen Fall unter Druck setzen und hetzen. Die Themen Elterngeldabspruch, Arbeitslosengeldanspruch und Krsnkenversicherung sollten geklärt sein. Denn ohne AG keine EZ und ohne EZ keine kostenlose Krankenversicherung. Und da du nicht verheiratet bist kannst du auch nicht in die Familienversicherung.

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Hallo,
so ganz stimmt das nicht was du schreibst. Du hast im Grunde 2 Optionen, wenn ich das richtig sehe:

1.: Du unterschreibst. Dann bekommst du deine Abfindung. Du solltest aufpassen, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, sonst bekommst du eine Sperre beim ALG1. Nur weil du schwanger bist, ist das kein Grund, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und kein ALG1 bekommst … bis zum Mutterschutz. Wer ALG1 bezieht, ist übrigens darüber auch krankenversichert. Das Arbeitsamt würde dich pünktlich zum Mutterschutz abmelden und ab da übernimmt die Krankenkasse. Du erhältst Mutterschutzgeld in Höhe des ALG1 und bist beitragsfrei krankenversichert. Du kannst natürlich nicht in Elternzeit gehen ohne einen gültigen Arbeitsvertrag, aber du kannst bis zu 3 Jahre in Kindererziehungszeit gehen. Elterngeld bekommst du selbstverständlich auch. Während des Elterngeldbezugs bist du wiederum beitragsfrei krankenversichert, da du aus dem ALG1-Bezug als Pflichtversicherte kommst. Kritisch wäre die Krankenversicherung allein nach dem Jahr des Elterngeldbezugs, falls du danach noch keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast, nicht familienversichert bist und auch nicht beim Amt ALG1 beantragt hast.
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit nach der Kindererziehungszeit wieder ALG1 zu beantragen.

2.: Du unterschreibst nicht und verweist auf deine bestehende Schwangerschaft. Das ist dein gutes Recht. Es ist schwer als junge Mutter heute einen Job zu finden. Unterschätze das nicht. Du arbeitest normal weiter bis zum Mutterschutz und gehst nach dem Mutterschutz in Elternzeit. Inwieweit du gekündigt/nicht gekündigt wirst nach der Elternzeit, musst du selbst erraten. Sowohl während der Schwangerschaft, als auch in Elternzeit bist du nahezu unkündbar.

Bearbeitet von kati543
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Aber das Elterngeld fällt natürlich deutlich geringer aus, wenn sie vor der Geburt Arbeitslosengeld bezogen und nicht gearbeitet hat.

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Deutlich?

Sie ist in der 8. SSW und hat 5 Monate Kündigungsfrist. Der Mutterschutz vor ET beträgt 6 Wochen.
Bisher liegt die Kündigung ihr auch nicht vor, sie hat davon nur im firmeninternen Buschfunk gehört.

Also selbst wenn sie jetzt sofort gekündigt wird, fehlt ihr „nur“ ein Monatsgehalt für die Berechnung. Dass sie darauf achten muss, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, ist klar. Aber das muss sie sowieso beachten, da sie sonst eine Sperre beim ALG1 bekommt.

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Das mit der Abfindung ist m.M.n keine gute Idee.

- Nimmst Du sie und verzichtest auf die 5 Monate Kündigungsfrist, bekommst Du eine Sperrzeit beim ALG1. Soweit ich weiss, musst Du in der Zeit auch Deine Krankenkassenbeiträge selber zahlen. Wird eine Abfindung ohne Verzicht auf die Kündigungsfrist gezahlt, bekommst Du zwar keine Sperre, aber das Ganze kann zeitmässig ein bisschen tricky werden. Im Mutterschutz giltst Du als nicht vermittelbar für's Arbeitsamt und damit hast Du eigentlich keinen Anspruch auf ALG1 wenn Du Dich während des Mutterschutzes arbeitslos meldest und Du würdest im Mutterschutz also eigentlich nur die paar Euros von der Krankenkasse bekommen - das ist so eine klassische Grauzone, bei der Du mal schauen musst, wie die aktuelle Rechtssprechung jetzt ist.

Abfindungen sind super, wenn man innerhalb von wenigen Monaten eine neue Arbeitsstelle findet. Da bist Du aber durch die Schwangerzeit gerade ein wenig gehandicapt.
Ich würde schleunigst die Schwangerschaft bekannt geben und nach der Geburt eine lange Elternzeit einreichen. Teilzeit in Elternzeit darfst Du ja arbeiten, ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Dann liegt es in Deiner Hand, ob und wann Du kündigst.

Grüsse
BiDi

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"Wie gehe ich nun am besten vor?"


Ignorieren, da es Gerüchte sind.

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Ich finde schon man sollte sich Gedanken auch um die andere Version machen.
Angenommen du nimmst den Aufhebungavertrag an, wirst du vermutlich 3 Monate gesperrt beim Arbeitslosengeld - du bekommst aber trotzdem Elterngeld.
Angenommen, du nimmst 1 Jahr Elternzeit, dann bist du danach arbeitslos, bekommst 3 Monate nichts - danach aber Arbeitslosengeld (wenn du denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst) und das ist am Ende ja mehr Geld als wenn du das Elterngeld auf 2 Jahre splittest…
Ich finde das garnicht dumm. Mein Vertrag ist damals im Mutterschutz ausgelaufen und ich habe dann nach einem Jahr Elterngeld noch Arbeitslosengeld bekommen bis ich einen neuen Job hatte - für mich war es gut.

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Sie wird nicht beim ALG1 gesperrt, wenn die Kündigungsfrist normal eingehalten wird.

Für sie ist das sehr wichtig, da davon auch die Berechnung des Elterngeldes abhängt. 5 Monate mit Gehalt oder mit 0€ ist eben ein Unterschied.

Bearbeitet von kati543
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Kommt natürlich darauf an zu wann die Kündigung dann wäre - das ist klar, aber das weiß man ja alles jetzt noch nicht.

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