Schwanger und Arbeitslos - wie Elternzeit finanziell schaffen?

Hallo, ich habe eine Frage.

Ich arbeite seit fast 2 Jahren in einer Firma und habe einen befristeten Arbeitsvertrag.
Ich bin in der 12 SSW und der Vertrag wird nicht verlängert. Ende Mai bin ich also ohne Job und schwanger was neues zu finden ist auch nicht einfach.
Was habe ich nun für Möglichkeiten?

Elternzeit beantragen kann ich ja dann nicht.
Kann ich für 2 Jahre Erziehungszeit nehmen und bekomme dann 2 Jahre Elterngeld plus und bin in den 2 Jahren Krankenversichert?
Ich bin nämlich nicht verheiratet.
Oder muss ich mich dann arbeitslos melden und bekomme ALG 1 ? Bei ALG 1 wird man doch vermittelt und ist Jobsuchend ?
Ich möchte eigentlich 2 Jahre mein Baby zuhause betreuen, aber was gibt es für finanzielle Möglichkeiten?

Wie kann ich am besten vorgehen?
Ich müsste ja ein paar Elterngeld Monate angerechnet bekommen, da ich noch Arbeite…

Hilfe 😢

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Arbeitslos melden, weiterhin einen Job suchen und dann auch gleich einen Betreuungsplatz.

2 Jahre zuhause zu bleiben muss man sich halt leisten können. Können die wenigsten komplett und gehen daher zumindest TZ arbeiten nach 1 Jahr.

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Du beantragst ALG 1 ( hast dich hoffentlich schon bei der Arge gemeldet?), normalerweise lassen die dich auch in Ruhe wenn du eh schon im 4/5 Monat schwanger bist, evtl musst du vielleicht 2-3 Bewerbungen im Monat schreiben, ich musste nicht mal das. Du kannst Erziehungszeit für dein Kind nehmen und bist über das Elterngeld versichert. Allerdings wird dein Elterngeld geringer ausfallen, weil ALG 1 nicht mitgerechnet wird, diese Monate fallen dann mit "0" aus.
Du kannst dein Baby natürlich 2 Jahre betreuen, wenn dein Mann genug verdient und euer Elterngeld euch dann ausreicht.

Bearbeitet von Samara
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Ahja Mutterschutz läuft dann über die Krankenkasse

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Erstmal bekommst du Arbeitslosengeld, die Schwangerschaft ist dabei nicht relevant.
Schwanger einen Job zu finden wird schwierig. Das weiß auch das Amt.
Läuft das Arbeitslosengeld aus, wird das Einkommen deines Partners (wenn vorhanden) und ihr zusammen wohnt mitberechnet.
Verdient er zuviel, gibt's nichts.
Liegt er drunter könnt ihr aufstocken und Wohngeld beantragen.

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Ja, das wird dann schwierig, dann kannst du nicht zwei Jahre zu Hause bleiben.

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Herzlichen Glückwunsch erstmal zur Schwangerschaft 🍀 Du bist noch relativ früh in der SS, deswegen würde ich dir raten jetzt einen neuen Job zu suchen (auch wenn einige das hier unmoralisch finden werden). Aber du könntest noch ein paar Monate bis zum Mutterschutz arbeiten, und es aktuell wohl auch noch gut verstecken.
Ansonsten wird dein Elterngeld gering ausfallen, denn alle Monate in denen du ALG 1 beziehst gehen mit 0 in die Rechnung ein.

Auf zwei Jahre geteilt ist das Elterngeld bei den meisten eh so wenig, dass es kaum ausreicht. Dann kommt es auf deine Situation an. Wohnst du mit deinem Partner zusammen und verdient er genug für euch alle. Kinderzuschlag oder Wohngeld könntet ihr evtl. aufstockend bekommen.

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Hast du Ersparnisse? Wir haben uns etwas angespart, dass mein Mann länger in Elternzeit gehen kann.
Du könntest, wenn das Kind da ist, etwas zum EG dazuverdienen abends oder am Wochenende, wenn der Papa da ist. Oder er nimmt einen Nebenjob an, um euch gemeinsam länger zu finanzieren.
Du kannst auch jetzt einen Job suchen mit der Perspektive nach dem Mutterschutz gleich wieder einzusteigen und der Papa macht die Elternzeit. Das Angebot wäre für einen potentiellen Arbeitgeber attraktiver, als wenn er weiß du bist erstmal zwei Jahre weg.
Zwei Jahre Elternzeit ist wirklich ein teures "Vergnügen" das man sich leisten (können bzw. wollen ) muss. Wir konnten das leider nicht stemmen, aber es ist auch nicht der Weltuntergang in Teilzeit zu arbeiten, wenn es eben nötig ist.

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Das ist natürlich blöd mit der Befristung, aber du bekommst ja immerhin mehr als den Mindestsatz weil die ersten Monate ja noch angerechnet werden (12 Monate vor Geburt gehen in die Berechnung ein).
Dennoch würde ich jetzt schon versuchen, mir einen Job ab Mai zu suchen, die Schwangerschaft kannst du ja jetzt noch gut verbergen.
Und wie andere schon schrieben, 2 Jahre zu Hause bleiben, muss man sich leisten können. Wenn es nicht reicht finanziell, musst du eben nach einem Jahr wieder arbeiten, wie viele andere auch.

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Der Berechnungszeitraum wenn man AlG 1 bezieht sind nicht 12 Monate vor der Geburt sondern 12 Monate vor dem Monat wo der Mutterschutz began.

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Dann umso besser

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Wie dir schon gesagt wurde, bekommst du ALG 1 bis zum Mutterschutz. Das Elterngeld selbst wird dann vermutlich nicht unbedingt üppig ausfallen. Beachte, dass du mit Elterngeld auf max. 22 Monate kommst, wenn du nicht alleinerziehend bist, wenn das Kind früher kommt evtl. sogar nur 20 oder weniger. Der Mutterschutz wird als Basismonate gerechnet.
Während du Elterngeld beziehst bist du krankenversichert, wenn es ausläuft müsstest du die KV theoretisch selbst bezahlen.

Wie dir schon gesagt wurde kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen in der Elternzeit je nach Gehalt des Partners, hierfür braucht ihr ein Mindesteinkommen. Wenn es dafür nicht reicht, kannst du auch aufstockendes Bürgergeld beantragen. Dabei könntest du sogar bis zu 3 Jahre zuhause bleiben und die KV wäre inklusive.
Wohngeld gibt es bei entsprechendem Verdienst deines Partners auch nachdem dein Elterngeld ausgelaufen ist, theoretisch könntest du dann so lange zuhause bleiben wie du willst.

Ansonsten kannst du die Restmomate ALG 1 nehmen, sobald dein Kind eine Betreuung hat, theoretisch bis dein Kind genau 4,5 Jahre alt ist.
Die Zahlungen könnten aber etwas geringer ausfallen als vor der Geburt, da es dann fiktiv berechnet wird und nicht anhand deines echten Lohnes.

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Hat sie denn ohne Arbeitgeber überhaupt Mutterschutz?

Ohne Arbeitgeber und ohne Mutterschutz müsste sie doch direkt Elterngeld beziehen können, oder nicht?

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Sie hat trotzdem Mutterschutz, kann also z.B. kein ALG 1 beziehen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Sie bekommt Mutterschutzgeld vom Arbeitsamt ca. in gleicher Höhe wie Alg 1. Dieses wird dann ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet wie es bei Angestellten der Fall wäre. Sollte ihr Elterngeld höher sein als das Mutterschutzgeld, würde sie direkt Elterngeld bekommen, wäre aber ebenso verpflichtet BasisEG für die Zeit zu beantragen. Dies wird hier aber sehr sicher nicht der Fall sein.

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Mal blöd gefragt, wäre es nicht das beste, wenn sie jetzt ins Beschäftigungsverbot gehen würde (, wenn es möglich ist,) um das Elterngeld zu maximieren, anstatt den Arbeitsvertrag einfach auslaufen zu lassen?

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Herrlich deine Antwort 🤣🤣🤣

Man kann nicht einfach so ins BV gehen und ein BV ändert nichts an der Sache aktuell.

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Nein, das wäre so ziemlich das Blödeste. Bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses macht's keinen Unterschied, danach hätte sie aber keinen Anspruch auf ALG I.

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