Arbeitgeberbescheinigung Elterngeld

Hallo,

der Arbeitgeber muss für den Elterngeldantrag ja verschiedene Angaben machen u.a. bzgl Erwebstätigkeit in der Elternzeit. Sehe ich es aber richtig, dass wenn ich 12 Monate Basiselterngeld nehmen und in dieser Zeit auch nicht arbeiten werde, einfach anzukreuzen ist:
"nach der Geburt des Kindes, im Bezugszeitraum wird Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit beansprucht", unabhängig davon, ob ich nach den 12 Monaten noch länger in Elternzeit bin und dann auch Teilzeit in Elternzeit arbeite?
Und mal ganz blöd gesagt...auf diesem Formblatt für den Arbeitgeber ist doch nirgends der Bezugszeitraum vom Elterngeld angegeben, also eigentlich bescheinigt der Arbeitgeber damit dann etwas, wo er garnicht nachprüfen kann, ob der Bezigszeitraum, den ich ihm für dieses Formular nenne auch wirklich der ist, den ich im Elterngeldantrag angebe?! Finde das grade irgendwie verwirrend undurchsichtig

1

Das scheint mir auch sehr verwirrend. Auf dem Formblatt, das ich meinem AG geschickt habe, musste er das Datum angeben, wann ich in Elternzeit bin und wann ich Teilzeit arbeite etc. und die Elterngeldstelle kann ja dann alles selbst am Datum ablesen.
Wo hast du den Vordruck für den Arbeitgeber her?

2

Der ist direkt mit bei dem Elterngeldantrag dabei. Man muss diesen Vordruck nicht verwenden, soweit ich es verstehe, aber schätze meine Personalabteilung möchte lieber einen Vordruck statt was eigenes aufzusetzen.
Ist mein 3. Kind, aber ich hab tatsächlich das erste mal die Situation, dass ich überhaupt Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde...aber eben erst nach dem Bezugszeitraum vom Elterngeld

3

Schau mal bei Elterngeld.net oder google nach "Bescheinigung B" fürs Elterngeld. Super Vordruck und absolut eindeutig :-)

weiteren Kommentar laden
5

Hi, ich habe bei beiden Kindern keine gesonderte Arbeitgeberbescheinigung benötigt. Du kannst deinen Elterngeldantrag ganz einfach online ausfüllen und am Ende kommt dann eine Checkliste, welche Unterlagen du speziell einreichen musst.

Bin auch aus Bayern. Hier der Link für den Online Antrag.
https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/antraege/index.php

6

Also für Hessen, wo ich herkomme, steht leider überall, dass man die einreichen muss

7

Sorry dachte du kommst auch aus Bayern.

weiteren Kommentar laden
9

Einfach ankreuzen, dass du nicht erwerbstätig sein wirst.

Selbst wenn sich hinsichtlich dessen etwas ändern würde könntest du das später melden.

10

Ja, muss nur schauen, dass ich meinem Arbeitgeber genau kommuniziere, was er da wo anzukreuzen hat, sonst kommt das am End falsch zurück und dann dauerts das wieder ändern zu lassen und wir warten entsprechend lang auf das Geld...deshalb möcht ich für diese Arbeitgeberbescheinigung eben genau wissen, was da wie richtig ist.