Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit ca. 2 Wochen im individuellen Beschäftigungsverbot, ausgestellt durch meinen Frauenarzt.
Nun habe ich das erste Mal Lohn bekommen. Allerdings in Höhe meines Bruttolohns.
Bekomme ich nicht meinen durchschnittlichen Nettolohn?!

Werde zwar Dienstag nach Ostern in der Lohnbuchhaltung anrufen aber vielleicht könnt ihr mir ja schonmal Auskunft geben.

1

Wie meinst du „in Höhe des Bruttolohns“?

Hast du immer gleich verdient?

Bearbeitet von verena43
2

Eigentlich schon. Nur durch Lohnerhöhung hat sich der Bruttolohn geändert. Ich habe jetzt quasi so viel Lohn bekommen, wie ich ungefähr Brutto habe. Aber müsste ich nicht meinen normalen Nettolohn raushaben?

10

Hast du die Lohnabrechnung? Was steht dort drauf?

weiteren Kommentar laden
3

Dann müsste ja der Bruttolohn auf der Abrechnung entsprechend hoch sein!?

4

Richtig. Ist er nicht. Die Lohnabrechnung habe ich noch nicht bekommen, um es nachzuvollziehen.

Hatte halt gelesen, mein Lohn im BV entspricht den Lohn den ich sonst auch immer ausgezahlt bekomme (also Netto). Nun habe ich 500€ mehr überwiesen bekommen. Ist der Lohnbuchhaltung wohl einfach ein Berechnungsfehler unterlaufen.

5

Ich würde die Abrechnung abwarten.
Vielleicht gab es aber auch eine einmalige Sonderzahlung oder eine Tariferhöhung?

weiteren Kommentar laden
7

Inwiefern können wir dir da Auskunft geben, wenn wir die Gehaltsabrechnung nicht kennen?

8

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob die Höhe des Lohns dem entspricht, was man auch "normal" verdient, wenn man vor Ort ist.

9

Nicht immer, wenn man zB vorher steuerfreie Nachtzuschläge hatte, sind die jetzt nicht mehr steuerfrei