AG während Elternzeit Insolvent: Höhe Arbeitslosegeld nach Elterngeld

Mein Arbeitsgeber musste während meiner Elternzeit Insolvenz anmelden. Der Betrieb wurde eingestellt und somit bin ich nun Arbeitslos.
Bis Ende April bekomme ich Elterngeld. Danach möchte ich mich arbeitslos und -suchend melden und Arbeitslosengeld beziehen. Vor der Schwangerschaft habe ich eine Vollzeitstelle gehabt.

Jetzt die eigentliche Frage:
Wie viele Stunden ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, hat viel mit dem neuen AG zu tun (flexible Arbeitszeiten, Home Office). Hat die Höhe des ALG etwas damit zu tun wie viele Stunden ich in Zukunft arbeiten kann?

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Ja, wenn du dich Vollzeit zur Vefügung stellst, bekommst du ALG in voller Höhe. Wenn du weniger Stunden zur Verfügung stehst, wird es entsprechend gekürzt.
Auf welche Jobs du dich dann selbstständig bewirbst, ist egal. Das Amt kann dich aber nach einer Weile auffordern, dich auf bestimmte Jobs zu bewerben. Tust du dies nicht, erhältst du evtl. eine Sperre. Diese verpflichtenden Angebote kommen aber nicht sofort.

Wichtig ist, dass du auch für eine verpflichtende Vollzeit-Maßnahme vom Amt eingeplant werden kannst, wenn du Vollzeit suchst.

Hast du theoretisch einen Betreuungsplatz für mind. 9 Stunden täglich? Du kannst dich nur für die Zeit zur Verfügung stellen, für die du auch eine Betreuung nachweisen kannst. Hast du nur einen Teilzeit Betreuungsplatz, kannst du auch für Teilzeit ALG 1 bekommen.

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Danke für die ausführliche Antwort.
Das mit dem Betreuungsplatz und dem Nachweis hatte ich noch nicht auf dem Schirm. Mein Partner arbeitet in 24h Schichten. Er hat max 10 Schichten pro Monat. Ich könnte also immer dann arbeiten, wenn er frei hat. Das wären dann 3 bis 4 Tage die ich arbeiten gehen kann.

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Falls das dann auch noch wechselnde Wochentage sind, wird das sehr schwierig. Ich würde den Fall dem Arbeitsamt schildern und fragen, wie viele Stunden sie in dem Fall akzeptieren würden.
Wenn es dir dann zu wenig ist, kannst du überlegen den Anspruch auf ALG erstmal aufzuheben, bis du einen Betreuungsplatz hast. Bis dein Kind genau 4,5 Jahre ist, bleibt der Anspruch auf ALG1 grundsätzlich bestehen.
Nachdem dein Kind 18 Monate alt ist, kann es aber sein, dass die Höhe sinkt, da danach fiktiv berechnet wird anstatt nach deinem letzten Lohn.

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Wichtig ist, dass du eine Betreuung für das Kind nachweisen kannst.

Homeoffice =\ Betreuung für das Kind

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Danke für den Hinweis mit dem Nachweis

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Das SGB III sagt zur Vermittelbarkeit (die ist ja Voraussetzung für ALG1):
Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung,
wer
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf

Bedeutet: Du musst zu den in Deiner Branche üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stehen. Bei einem Job als Sachbearbeiterin wären das also übliche Bürozeiten von 08:00 bis 16:00 Uhr für eine Vollzeitstelle. Vollzeit ja, aber nur von 08:00 - 12:00 und von 16:00 - 20:00 Uhr im Homeoffice wäre eine individuelle Vereinbarung mit dem AG und damit nicht 'üblich'. Für das Arbeitsamt wäre somit alleine 08:00 - 12:00 Uhr ausschlaggebend und das wäre eine Halbtagsstelle. Nur für eine 50% Stelle zur Verfügung zu stehen, bedeutet auch nur 50% des ALG-Anspruchs einer Vollzeitstelle.

Homeoffice ohne Kinderbetreuung bedeutet entweder kein Office oder keine Betreuung. Beides gleichzeitig geht nicht.

Grüsse
BiDi