Elternzeit Vater Beamter

Hallo,

Ich bin Erwerbsminderungsrentner und mein Mann Beamter. Ich bin schwanger und wir möchten nach der Geburt beide Elternzeit sprich mein Mann 2 Monate das er die ersten 2 Monate zu Hause ist. Nun würde er ja max 1800 Elterngeld bekommen. Wie soll das gehen? Gibts noch weitere Zuschüsse? Übersehen wir was?
Wenn eine alleinerziehende Beamtin nur 1800 bekommen würde wäre sie ja gezwungen sofort wieder zu arbeiten weils Geld nicht reicht.
Das es Eltern so schwer gemacht wird gemeinsam zu sorgen ist schlimm.

Gibts noch andere Tipps. Da ist ja sinnvoller 8 Wochen krank zu machen (sorry aber uns macht das echt sauer diese Regelung, in anderen Ländern ist das Standard) .


Wie handhabt man das am besten?

VG M.

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Hallo,

dass dein Mann Beamter ist, ist dabei eigentlich vollkommen egal. Normale Angestellte trifft das ebenfalls, es gibt maximal 1.800€ Elterngeld. Sehr viele erhalten diese 1.800€ jedoch nicht, da sie vorher nicht so viel verdient haben, dass sie den maximalen Satz an EG erhalten.
Denkt daran, dass dein Mann seine private Krankenversicherung in dieser Zeit weiter bezahlen muss.
Zwei Monate gemeinsame Elternzeit ist ein Luxus, welchen man sich entweder leisten kann oder nicht. Wir gönnen uns diesen Luxus im September und Oktober wahrscheinlich ebenfalls, werden in diesen zwei Monaten dann teilweise von gespartem Geld leben.
In vielen anderen Ländern gibt es definitiv keine 2Monate Mutterschutzgeld und darauf folgend 10Monate Elterngeld, siehe bspw die Schweiz oder die Niederlande. Meine Cousine in Belgien ist bei beiden Kindern nach 4 Monaten wieder Vollzeit arbeiten gegangen weil es eben kein Geld gab. Das ist 10Jahre her, wie es heute aussieht weiß ich nicht, dennoch haben wir in DE es da doch schon recht gut.

Liebe Grüße

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Achso nochwas: Ich kenne mich damit nicht aus, aber ggf. könntet ihr ja Wohngeld beantragen? Du kannst dich dazu ja mal im Netz einlesen.

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Hallo, danke für die Antwort. In den skandinavischen Ländern geht das. Die meine ich auch.

Nein Wohngeld betrifft uns nicht.

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Bearbeitet von diem.
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Hallo M.,

wenn dein Mann so viel verdient, dass er den Höchstsatz an EG bekommt, sollte es nicht problematisch sein, im Voraus etwas zu Sparen, sodass man zwei gemeinsame EZ-Monate überbrücken kann. Gemeinsame Elternzeit muss man sich leisten können, gemeinsame Sorge bedeutet keinesfalls, dass man GLEICHZEITIG Sorgen kann oder muss.

Und nein, in anderen Ländern ist es kein Standard, wir haben hier in D eine Luxussituation was die Versorgung in der Elternzeit betrifft. Wenn mich nicht alles täuscht, bekommst du auch als Erwerbsminderungsrentnerin 300 Euro Basiselterngeld (oder 150 Euro EG Plus). Dazu kommt das Kindergeld ab der Geburt.

Wenn ihr es gar nicht anders gelöst bekommt, kann dein Mann nach der Geburt einen längeren Urlaub nehmen und bezahlte EZ ggf. erst dann, wenn deine Ursachen für die Erwerbsminderungsrente bekämpft sind und du wieder Arbeiten kannst.

Grüße

Krawummel

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Geht beides nicht weder sparen noch ich arbeiten. Und doch fuer uns heisst es genau das gemeinsames sorgen. Danke für die antwort.

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Wie man das handhabt?
Es ist weder politisch noch aus sonstigen Gründen notwendig sich zwei Monate gemeinsam 24/7h um ein Baby zu kümmern. Das ist einfach Luxus und soll natürlich nicht auch noch von der Solidargemeinschaft finanziert werden.

Für Geburten ab dem 1.4 diesen Jahres ist zudem nur noch ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeldbezug möglich. Eben weil der Staat nicht den ausgedehnten Familienurlaub finanzieren möchte.
Elternzeit ist zur Betreuung des Kindes gedacht, dazu reicht eine Person aus, während die andere einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

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Ganz so scharf muss man es aber auch nicht formulieren...es ist in der Wochenbettzeit nämlich durchaus gut, wenn beide zu Hause sind eben damit die Frau ihren Körper schonen kann. Spätestens ab dem 2. Kind ist das sonst nämlich kaum möglich.
Der zusätzliche Väterurlaub ab Geburt lässt ja bekanntlich auch auf sich warten

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Das ist dann aber nur ein Monat EZ, der andere kann später einzel genommen werden (geht hier ist, das ist aber ein Einzelfall).
Ansonsten hat man als AN in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Erholungsurlaub.

Der Anspruch, zwei Monate zu zweit Zuhause zu bleiben, finanziert von der Allgemeinheit, empfinde ich schon etwas dreist.

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Vom URBIA-Team stillgelegt, da der Ton hier immer schärfer wird und sich gegenseitig angegriffen wurde.

Viele Grüße
Cleo vom URBIA-Team

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