Hypermesis länger al 6 Woche krank - Krankengeld?

Hey Leute,
Ich bin schon seit der 5ssw krankgeschrieben, zwischendurch habe ich schon Urlaub genommen damit ich nicht ins Krankengeld rutsche.
Mittlerweile bin ich ssw16 und die Übelkeit wird einfach nicht besser. Ich muss Ende der Woche wieder zur Frauenärztin und fragen, ob sie meine Krankmeldung verlängert.

Rutscht man dann ins Krankengeld oder wird bei hypermesis trotzdem das volle Geld gezahlt, weil es Schwangerschaftsbedingt ist? Meine habe das mal irgendwo gelesen, vllt weiß jemand mehr…
Habe auch nach einem BV gefragt (befristet) aber die Ärztin meinte, da ich im Büro arbeite ginge das nicht.

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Hallo,


das klingt ja wirklich anstrengend mit der dauerhaften Übelkeit. Leider gibt es während des Krankengeldbezuges in der Schwangerschaft keinen vollen Lohn. Man kann aber diese Monate für die Elterngeldberechnung ausklammern lassen. Dazu ist es wichtig sich das vom Frauenarzt bestätigen zu lassen. Somit hättest du immerhin beim Elterngeld keinen Nachteil.
Ich weiß es ist anstrengend und nicht gerade ideal wenn man während des Krankengeldbezuges weniger Geld hat. Mir ging es genauso (zum Glück nur kurze Zeit Krankengeld da ich irgendwie bis kurz vor Mutterschutz durchgehalten habe, aber alle Schwangerschaftsbeschwerden zusammen gezählt wurden und ich dadurch doch noch ins Krankengeld kam).
Ich hoffe deine Beschwerden werden bald besser und das du deine Schwangerschaft noch genießen kannst.
Liebe Grüße
Tina

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Kannst du nicht, wenn es gar nicht geht, einen Tag arbeiten gehen und dich dann wieder krankmelden?

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Nett gemeint der Tipp, aber das wird nicht funktionieren. Schwangerschaftsbedingte AUs werden immer zusammen gezählt. Ist natürlich blöd, aber das Risiko ins Krankengeld zu fallen hat man leider immer. Man kann aber schwangerschaftsbedingte Krankengeldzeiten fürs Elterngeld ausklammern, damit man da nicht zusätzlich einen finanziellen Nachteil hat.

Für die TE alles Gute!

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Das geht natürlich nicht. Ist man innerhalb von 12 Monaten wegen der gleichen Diagnose krank, fällt man ins KG.

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Das ist auch kein Grund für ein Bv. Deine Übelkeit und Erbrechen hat ja nichts mit deiner Arbeit zu tun.

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Ich weiß nicht, wie man arbeiten soll wenn man alle 2 Stunden brechen muss - nichts bei sich behalten kann & ausgelaugt ist. Für mich ist das schon ein Grund 😮‍💨 bzw das dann zu befristen, bis es besser wird.

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Nein, denn dh bist ja nicht arbeitsfähig, schreibst du ja selber und dann hat eine AU rechtlich immer Vorrang! Die Büroarbeit löst diese Hyperemesis ja nicht aus, dann wäre das evtl anders zu beleuchten.

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Nein, du bekommst dann leider Krankengeld, aber dieses kannst du, da deine AUs schwangerschaftsbedingt sind für die Elterngeldberechnung ausklammern lassen und dementsprechend Monate davor nehmen.

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Es gibt doch Medikamente dagegen. Helfen diese bei dir denn überhaupt nicht?

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Richtigerweise gibt es ne AU, wenn man arbeitsunfähig ist!
Warum ist egal.
BV ist was anderes

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Hi,

ich lag auch wegen Hypermensis im Krankenhaus. Dort und beim FA wurde mir gesagt, dass dies ein Grund für ein BV ist aufgrund Dehydrierung usw.

Hätte ich nicht eins vom AG gehabt hätte ich es deshalb bekommen. Nicht verunsichern lassen. Sprich es nochmal an

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Liebe Community,

zu diesem Thema scheint es eine Menge Fragen zu geben – vielleicht können wir einige davon mit diesem Artikel beantworten
https://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html

Es wäre schön, wenn ihr sachlich und respektvoll weiterdiskutieren würdet 😉

Viele Grüße
Thea vom URBIA-Team