Gehaltsmitteilung nachrechnen...

Hallo,

ich habe in diesem Monat einen neuen Job angetreten. Anderer AG aber dieselbe Gehaltsabrechnungsstelle wie bisher.

Nun scheint mir einiges auf der Gehaltsmitteilung nicht zu stimmen:
- Meine beiden Kinder stehen drauf, aber die Kinderzulage, die der AG zahlt, fehlt.
(Habe im Tarifvertrag gesucht, aber keine Obergrenze gefunden, ab der das nicht ausgezahlt wird. Müsste ich also eigentlich weiterhin bekommen.?.)
- die Pflegeversicherung ist mit 1,7% angegeben, das kann bei zwei schulpflichtigen Kindern doch nicht stimmen?

Natürlich werde ich die Gehaltsabrechnungsstelle anrufen und nachfragen.


Was mich aber extrem überrascht hat:

Ich habe das zum Anlass genommen und zum ersten Mal die Sozialabgaben nachgerechnet.
Das habe ich noch nie gemacht. Irgendwie dachte ich immer, das macht eh ein Computerprogramm in der Abrechnungsstelle.

Erstaunlicherweise bekomme ich bei meiner Prozentrechnung nie genau dasselbe Ergebnis wie auf der Abrechnung. Mal errechne ich 51ct mehr, mal 23ct.... Meistens zu meinen Gunsten...
Wie kann das sein??
Ich habe jetzt mehrfach nachgerechnet und komme immer auf dieselben Zahlen.

Habt ihr so etwas schon mal nachgerechnet?
Dass die Brutto-Netto-Rechner im Netz nie auf den Cent genau sind, ist mir ja klar. Schon wegen der Kinderzulage, die mein AG zahlt, die Kirchensteuer hängt irgendwie mit dem Ehepartner zusammen...
Aber Rentenversicherung, Pflegeversicherung etc. das ist doch einfache Prozentrechnung, oder? Das kann mein Taschenrechner ja quasi ohne mich?

Kann jemand das Rätsel lösen?

Ich werde meine Gehaltsabrechnungsstelle erstmal nur auf die Sache mit den Kindern ansprechen...
So ein paar Cent (wie gesagt, zu meinen Gunsten) machen ja noch nicht mal viel aus, wenn ich das irgendwann nachzahlen müsste.
Aber neugierig bin ich doch... ;-)

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Tja, ein Computer ist nicht schlau. Davor sitzt immer ein Mensch, der die ganzen Angaben von dir erstmal einpflegen muss … und zwar größtenteils per Hand. Da können einfach Fehler passieren. Das sollte nicht sein, aber naja … Offensichtlich ist es eben passiert.

1,7% bei der Pflegeversicherung … Hast du denn deinen neuen Arbeitgeber überhaupt nachgewiesen, dass du 2 Kinder im relevanten Alter hast? Die Abrechnungsstelle darf das intern von Job A nach Job B nicht weiterreichen. Einfach nochmal melden wie alt die Kinder sind.

Die Computerprogramme sind sehr genau. Die Wahrscheinlichkeit ist schon deutlich höher, dass du dich verrechnet hast. Es kommt echt darauf an, was so alles auf deinem Lohnzettel steht an einzelnen Posten. Nicht alles ist steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Manches ist das Eine, aber nicht das Andere. Manchmal wird ein „theoretischer Lohn“ zum Brutto dazugerechnet, um die (dann höhere) Steuer zu errechnen - dann wird der theoretische Lohn wieder abgezogen, aber die höhere Steuer darf man trotzdem zahlen - die Sozialversicherung ist übrigens zum normalen Lohn zu zahlen.
Das steht alles nicht auf dem Zettel, den du siehst … das Programm weiß das aber.

An deiner Stelle würde ich einfach davon ausgehen, dass es auf den Cent stimmt. Daran hast nicht nur du ein Interesse. Dein Arbeitgeber wird regelmäßig vom Finanzamt und der Sozialversicherung kontrolliert. Die prüfen Abrechnungen tagelang sehr genau.

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Die zwei Kinder stehen ja namentlich und mit Geburtsdatum auf der Gehaltsmitteilung. Und 1,7% wäre ja schon der Satz mit einem Kind.
Also da muss wirklich irgendwo ein Kind verloren gegangen sein. (Gut, dass die 1,7% da aufgeführt sind! Sonst hätte ich ja nie gemerkt, dass der falsche Prozentsatz angewandt wird!).

Die anderen Werte sind ja doch so nah an dem Wert, den ich jeweils ergoogelt habe, dass da auf jeden Fall keine echten Fehler passiert sein können. Deshalb wundert mich ja die Abweichung so...
Aber klar, von "theoretischem Lohn" habe ich keine Ahnung, ich hab das ja nicht gelernt.
Andererseits: wenn man das wirklich selbst nicht nachvollziehen kann, wofür bekommt man dann so eine genaue Auflistung?

Es bleibt ein Rätsel. Ich hatte gehofft, jemand könnte es lüften - aber deine Antwort klingt leider nach "glaub deiner Gehaltsabrechnung, das wird schon stimmen".
Und, hm, wenn dann gleich der einzige Prozentsatz, der da steht, falsch ist, glaube ich leider nicht alles, was da steht...

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Bei den Kindern muss da ein Fehler passiert sein. Vielleicht wurde ein Haken irgendwo nicht gesetzt. Ich kann dir nur sagen, dass mein Mann wirklich auch als die Regelung neu war nochmal nachweisen musste, dass er Vater von 2 Kindern ist. Obwohl er für die Kids Freibeträge hat. Also automatisch geht das eben nicht. Daher die Frage, ob du das nachgewiesen hast.

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Mit den Kindern und der Pflegeversicherung ist komisch. Du müsstest nur 1,45% zahlen. Der AG zahlt immer 1,7%.

Verdienst du etwas unter 2.000€ sozialversicherungspflichtiges Gehalt? Dann könntest du als Midijob angemeldet sein. Da zahlt der AN prozentual etwas weniger als der AG. Eine wilde Formel. Dann müsstest du aber ein leicht schwankendes Gehalt haben. Je näher man an die 2.000€ kommt, desto geringer ist der Unterschied zwischen AG und AN-Anteil.

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Nein, im Gegenteil. Mein Gehalt ist jetzt deutlich aus der Gleitzone raus.


(Übrigens interessant: neulich hat eine Userin erklärt, wenn der Mann Elternzeit nimmt würden sie mit seinem Elterngeld statt Gehalt nicht hinkommen. Da wurde sofort unterstellt, dass er "nur" den Höchstsatz bekommt, also richtig gut verdient. Dabei könnte es ja sein, dass die Familie mit seinem Gehalt sonst so gerade über die Runden kommt...
Bei mir als Frau wird erstmal nach Midijob gefragt...
Kein Vorwurf - so ist das in unserer Gesellschaft.)

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Das ist doch jetzt totaler Quatsch! Du wolltest wissen, warum man nicht platt Prozent ausrechnen kann. Mein Möglichkeit war Gleitzone. Ob du jetzt Mann, Frau, divers oder der Osterhase bist, ist doch völlig irrelevant. Also echt!

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Ich kann nur was zur Pflegeversicherung sagen. Ich bin in meiner Behörde schon länger, habe aber trotzdem ein extra Schreiben von der Personalabteilung erhalten. Dieses musste ich ausfüllen und mit Nachweisen einreichen, um den niedrigen Satz zu bekommen.